PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ambulante hausärztliche Versorgung durch Internisten



bastian1981
21.06.2013, 22:00
Hallo nachdem der FA für Innere Medizin ja wieder existiert meine Frage.

Kann man sich zukünftig ohne weiteres als Hausarzt niederlassen, wenn man zukünfitg den FA für Innere Medizin erlangt?

Zum einen gibt es ja den Beschluss des 115. Deutsche Ärztetag, dass als Voraussetzung für die hausärztliche Tätigkeit eine 24-monatige Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung erforderlich ist (http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.8678.10300.10475.10605.10620)


Zum anderen gibt es immer wieder (inoffizielle?) Aussagen, dass man sich auch als Internist als Hausarzt niederlassen kann
siehe z.B. http://www.bdi.de/fileadmin/PDF/BDI_Weiterbildungsflyer_Web.pdf

Was ist euer Kentnissstand? Wo kann ich verbindliche Aussagen erhalten ohne die Gefahr, dass ich nach Abschluss meiner Facharztausbildung zum Internisten noch 2 Jahre beim Hausarzt arbeiten muss, um meine eigene Praxis aufzumachen.

Danke für eure Informationen.

Bastian

bastian1981
22.06.2013, 07:25
Ich möchte noch hinzufügen, dass laut Wikipeida die Beschlüsse des Dt. Ärztetages keine Verbindlichkeit hätten

"Da das Gesundheitswesen Ländersache ist, können aber weder die BÄK noch ihre parlamentarische Versammlung bundesweit verbindliche Beschlüsse fassen. Die Vorgaben des Deutschen Ärztetags sind immer Musterregelungen, die von den Ärztekammern umgesetzt und von den Ländern in Gesetzesform gegossen werden müssen. (Artikel nach Dresden 2010 im Deutschen Ärzteblatt) "
http://www.arztwiki.de/wiki/Deutscher_%C3%84rztetag

Evil
22.06.2013, 08:54
Wo kann ich verbindliche Aussagen erhalten ohne die Gefahr, dass ich nach Abschluss meiner Facharztausbildung zum Internisten noch 2 Jahre beim Hausarzt arbeiten muss, um meine eigene Praxis aufzumachen.
Am ehesten bei Deiner Landesärztekammer.
Das Thema wird hier diskutiert: http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=82931

herrdoktor0815
22.06.2013, 13:40
Dafür ist die jeweilige KV zuständig. Den Niederlassungsberater anrufen. Aktuell in BW möglich. In Bayern müsste man den Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin machen. Mit dem alten Internisten , alte WBO, ebenfalls möglich. KV anrufen und ein wenig flexibel sein. Als Hausarzt ist man fast überall willkommen.

beatle
24.06.2013, 19:20
...Ich habe in Niedersachsen 2011 meinen Facharzt für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt nach 5 Jahren Innere im Krankenhaus) gemacht und mich 2012 als hausärztlicher Internist in einer Gemeinschaftspraxis niedergelassen...