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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankheit im Weiterbildungszeugnis dokumentiert?



Dr. Glucosidase
23.06.2013, 15:28
Hallo, ich habe kürzlich von einer Klinik gehört, in der der Chef darauf besteht, dass die Krankheitstage im Weiterbildungszeugnis dokumentiert werden, denn diese müssten von der Weiterbildungszeit abgezogen werden.

Ich war natürlich auch mal die eine oder andere Woche krankgeschrieben, aber das ist nie im Zeugnis aufgetaucht. Wenn jemand z. B. 3 Monate am Stück krank ist, könnte ich das vielleicht noch verstehen. Andererseits wird derjenige seine WB-Zeit wohl sowieso etwas verlängern müssen, um den Katalog voll zu kriegen. Damit wäre es dann auch wieder egal, ob es explizit im Zeugnis steht oder nicht.

Wie ist das bei euch geregelt? Stehen Krankheitszeiten im WB-Zeugnis oder nicht?

Feuerblick
23.06.2013, 15:51
Ich habe bisher noch nicht gehört, dass Chefs so etwas ins Zeugnis eintragen oder gar nacharbeiten lassen. Dass es die Regelung gibt, ist mir allerdings bekannt.

SuperSonic
23.06.2013, 15:55
"Das Zeugnis muss auch Angaben über den zeitlichen Umfang der Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen in der Weiterbildung enthalten." (§ 9 Abs. 1 WBO)

"Eine Unterbrechung der Weiterbildung, insbesondere wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr- und Ersatzdienst, Übernahme wissenschaftlicher Aufträge – soweit eine Weiterbildung nicht erfolgt – oder Krankheit wird nicht als Weiterbildungszeit angerechnet. Tariflicher Erholungsurlaub stellt keine Unterbrechung dar." (§ 5 Abs. 5 WBO)

Feuerblick
23.06.2013, 15:58
@SuperSonic: Wenn sich jeder an die WBO halten würde, müsste man ja tatsächlich alle Eingriffe und Untersuchungen machen, die im Katalog vorgesehen sind ;-) Insofern wundert es nicht, dass zumindest kurze Fehlzeiten nicht irgendwo erscheinen... :-nix

WackenDoc
23.06.2013, 16:03
Die Frage ist, ob eine z.B. einwöche Krankheit überhaupt als Unterbrechung im Sinne des §5 der WBO zählt.
Ich kenn das auch nicht, dass kurze Krankheitszeiten im Zeugnis eingetragen werden.

Moorhühnchen
23.06.2013, 20:36
In irgendeinem anderen Thread hatten wir glaube ich mal festgestellt, daß es da eine 6-Wochen-Regelung gibt.
Müßte auch in der Muster-WBO stehen.... irgendwo hatte ich es damals bei einer ähnlichen Frage nachgelesen!

FirebirdUSA
24.06.2013, 17:07
In irgendeinem anderen Thread hatten wir glaube ich mal festgestellt, daß es da eine 6-Wochen-Regelung gibt.
Müßte auch in der Muster-WBO stehen.... irgendwo hatte ich es damals bei einer ähnlichen Frage nachgelesen!

Z.b. WBO LÄK BW (http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/30weiterbildung/09/wbo.pdf) §4 Abs. 4: "Dies gilt nicht für Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als sechs Wochen im Kalenderjahr. Tariflicher Erholungsurlaub stellt keine Unterbrechung dar."

D.h. nach meiner Auffassung du hast deinen Urlaub und darfst dann noch zusätzlich max. 6 Wochen fehlen, wenn du länger fehlst wird es dir nicht angerechnet.

Muriel
24.06.2013, 18:13
Warum dann der Mutterschutz komplett ausgenommen wird, verstehe ich dann allerdings nicht, da ja sonst immer dieses "keinen Nachteil durch die Schwangerschaft haben" betont wird.

Dudelwu
15.03.2021, 17:45
Hallo! Alter Thread aber grade passend -
Kann man sich eigentlich in einer frühen Schwangerschaft krank schreiben lassen und so das BV für die 6 Wochen ,umgehen‘ bzw. Vermeiden oder wie auch immer.. wenn einem nur noch 6 Wochen fehlen, bis die Zeit zum Facharzt voll ist?