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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel des Versorgungswerks bei Umzug sinnvoll ?



LasseReinböng
29.06.2013, 00:24
Da ich demnächst das Bundesland wechsele, stellt sich mir aktuell die Frage, ob es sinnvoll ist, auch das ärztliche Versorgungswerk zu wechseln.

So wie ich es verstehe, könnte man theoretisch bei einem Versorgungswerk Zeit seines Berufslebens bleiben, egal, wie häufig man im Laufe der Jahre umzieht....ich würde daher eher bei meinem ursprünglichen Versorgungswerk bleiben wollen...

Gibt es da Nachteile ? Wie handhabt ihr das ?

SuperSonic
29.06.2013, 06:54
Wenn du in ein anderes Bundesland ziehst, wirst du Pflichtmitglied im neuen Versorgungswerk. Im bisherigen VW behältst du eine beitragsfreie Anwartschaft und kannst auf Antrag freiwilliges Mitglied bleiben und weiterhin Beiträge einzahlen. Hast du beim bisherigen VW nicht mehr als 60 Monatsbeiträge geleistet, kannst du diese auf das neue VW "überleiten" lassen, verlierst damit aber die Anwartschaft beim bisherigen VW.

http://www.versorgungswerk-laekh.de/ihre-lebenssituation/berufstaetige-von-a-z/umzug.html
http://www.aerzteversorgung-hamburg.de/Lexikon.html

par
29.06.2013, 07:27
Ist die Handhabung nicht vom jeweilgen Bundesland abhängig?
Hab das gefunden:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/131620/Versorgungswerk-Freiwillige-Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist an die Mitgliedschaft der LÄK gebunden oder (Versorgungswerk ist ja ein "unselbständiges Sondervermögen")?
Was ich ziemlich ungünstig finde, ist, dass man nicht freiwillig Mitglied sein kann OHNE vorher Pflichtmitglied gewesen zu sein (hab zwei Kammern durch ... muss beim Rest noch Fragen, aber ich glaube es geht überall nicht) :/

dreamchaser
29.06.2013, 11:16
Ich wollte damals bei meinem alten Versorgungswerk bleiben (Baden-Württemberg), aber musste ja in das neue (Bremen). Habe daraufhin auch die Beiträge aus BW überführen lassen (ging noch, da erst 48 Monatsbeiträge), da ich das so verstanden habe, dass ich sonst später mal die Rente aus den ganzen Versorgungswerken gestückelt bekomme - und ich habe keine Lust hinterher 50 Anträge auszufüllen und an die einzelnen VW zu schicken. Aber ich bin mir nicht sicher, ob mir das richtig erklärt wurde. Da ich aber sowieso wechseln musste, habe ich eben komplett gewechselt.

par
29.06.2013, 11:27
Habe daraufhin auch die Beiträge aus BW überführen lassen (ging noch, da erst 48 Monatsbeiträge), da ich das so verstanden habe, dass ich sonst später mal die Rente aus den ganzen Versorgungswerken gestückelt bekommegeht da auch nicht ein %-Satz der eingezahlten/ später auszuzahlenden Beiträge bei der Überführung verloren? Oder wäre es bei einer "gestückelten Rente" auch der Fall und man spart sich mit der Überführung Bürokratie?

Und wie es aussieht kann man, wenn man im Ausland ist und vorher nie Mitglied war, auch nicht einzahlen ... prächtig :/

dreamchaser
29.06.2013, 11:30
Die hatten mir eine Abrechnung geschickt, aus der keine Abzüge zu erkennen waren. Zumindest mein eingezahltes Geld wurde wohl meines Wissens nach komplett übergeleitet. Ob es da irgendwelche Verzinsungen o.ä. gäbe sonst, das weiss ich nicht.

Feuerblick
29.06.2013, 11:37
Ich habe meine Beiträge auch bei jedem Wechsel überführen lassen, weil ich nicht später gestückelte Renten bekommen möchte, die ich auch noch einzeln überprüfen muss. Von Abzügen wüsste ich jetzt auch nichts :-nix

par
29.06.2013, 11:42
Hab eben mal gegoogelt, zur Klarstellung, weil ich meinte diesbezüglich etwas gelesen zu haben:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/129822/Aerztliche-Versorgungswerke-I-Nachteilige-Auswirkungen-bei-einem-Zwangswechsel

aber demnach
http://www.aevbm.de/info.html
ergeben sich Verluste ab den 60 Monatsbeiträgen; @dreamchaser: du bist ja drunter :-)

LasseReinböng
29.06.2013, 15:00
Danke für die Antworten. Ich war wohl etwas falsch informiert, hatte mir von einem älteren Kollegen erzählen lassen, daß er trotz Wechsel der Zuständigkeitsbereiche bei seinem alten Versorgungswerk in Hessen geblieben sei.

Das scheint für ihn aber wohl nur ab einem bestimmten Alter ( 40J) möglich gewesen zu sein, wie ich jetzt erfuhr.

dreamchaser
29.06.2013, 15:28
Früher ging das wohl mal, dass man in seinem Versorgungswerk bleiben konnte. Wann das geändert wurde, weiss ich leider nicht.

LostSoul
30.06.2013, 16:06
Wenn du in ein anderes Bundesland ziehst, wirst du Pflichtmitglied im neuen Versorgungswerk. Im bisherigen VW behältst du eine beitragsfreie Anwartschaft und kannst auf Antrag freiwilliges Mitglied bleiben und weiterhin Beiträge einzahlen. Hast du beim bisherigen VW nicht mehr als 60 Monatsbeiträge geleistet, kannst du diese auf das neue VW "überleiten" lassen, verlierst damit aber die Anwartschaft beim bisherigen VW.



Es sind seit diesem Jahr 96 Monatsbeiträge, die man mitnehmen "darf".

http://www.versorgungswerk-laekh.de/ihre-lebenssituation/berufstaetige-von-a-z/ueberleitung-von-beitraegen.html
http://www.versorgungskammer.de/portal/page/portal/bvk/bvk/baev/info/wichtig2013_02.pdf