PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vergütung Feiertagsbereitschaftsdienst, Anlage 30 AVR



CorPulmonale
03.07.2013, 11:42
Hallo,

arbeitet jemand von euch zufällig in einem kirchlichen Haus und wird auch nach besagter Anlage bezahlt?

Ich habe im Mai am 1. Mai, Christi Himmelfahrt und an Pfingsten Dienst gehabt. Lt. besagter Anlage gibt es für Feiertagsdienste ohne Freizeitausgleich 135% Zuschlag, mit Freizeitausgleich 35% Zuschlag.

Alle anderen in der Anlage ausgewiesenen Zuschläge für z.B. Sonntags- oder Nachtdienste haben wir immer erhalten. Auf meiner Gehaltsabrechnung für die Maidienste bekomme ich jedoch nur das reguläre Stundenentgelt von 25,xx Euro für die Dienste an den Feiertagen. Außerdem wird mir für 2 Bereitschaftsdienststunden eine Zulage von 35% gewährt (Dienst mit Freizeitausgleich), obwohl ich an den Feiertagen geschätzt 45h und nicht nur 2h Dienst geschoben habe. Freizeitausgleich habe ich nie gehabt. Woher diese zwei Stunden mit Freizeitausgleich kommen, weiß ich nicht. Ich habe bereits die Personalabteilung kontaktiert, die meinte, dass ich "die Stunden" bekommen würde. Was damit gemeint ist, weiß ich nicht. Auf meinem Überstundenkonto sind zumindest keine weiteren Überstunden eingegangen.

Kann mir jemand von euch sagen, ob er oder sie an kirchlichen Häusern den Feiertagszuschlag von 135% bekommt? Hat jemand eine Idee, warum ich den Zuschlag nicht bekomme, sondern an einem Feiertag (!) wie an einem regulären Wochentag bezahlt werde, was die Dienste angeht?

Ich soll morgen noch mal die Personalabteilung anrufen, habe aber das Gefühl, dass die Angestellte dort selber nicht versteht, warum der Zuschlag nicht ausgewiesen ist bzw. ich ihn nicht erhalten habe.

Danke für Antworten.

mainzer
04.07.2013, 08:25
hab grad mal nachgeschaut...35% mit, 135% ohne freizeitausgleich; hast vollkommen recht!
was ich damals gemacht habe, weil ich das avr-werk auch völlig undurchsichtig fand und die perso selbst keine ahnung hatte; ich habe mir von der perso aufschlüsseln lassen, wieviel brutto es für folgende dienste gibt:

normaler wochentag
freitag auf samstag
samstag auf sonntag
feiertags/sonntags

so kann man relativ leicht nachvollziehen, was welches geld es am ende des monats gibt; wichtig wäre noch in welcher bereitschaftsdienststufe eure dienste abgerechnet werden.
wenn du mir eine pn schreibst mit deiner mail-adresse werde ich dir die entsprechende excel-tabelle mal zukommen lassen (von meinem letzten arbeitgeber)...passt sicher nicht 100%ig aber damit man mal einen anhaltspunkt hat.

grüße

FirebirdUSA
04.07.2013, 10:50
Zumindestens bei TVÄ wird noch Unterschieden ob du normale Arbeitszeit hast (dann die gleiche 35%/135% Regelung) oder Bereitschaftsdienst, dann gelten nämlich wieder andere Zuschläge. Ich denke im Regelwerk AVR wird es so ähnlich sein.
Hattest du offiziell BD oder einen ganz normalen Arbeitsdienst? Dementsprechend nochmals das Regelwerk durchgehen.

Pflaume
04.07.2013, 20:32
Ich habe im Mai am 1. Mai, Christi Himmelfahrt und an Pfingsten Dienst gehabt. Lt. besagter Anlage gibt es für Feiertagsdienste ohne Freizeitausgleich 135% Zuschlag, mit Freizeitausgleich 35% Zuschlag.

Höchstwahrscheinlich stimmt an deiner Abrechnung tatsächlich etwas nicht. Dazu kann ich nichts sagen. Nur eine Sache, weil du schreibst "an Pfingsten":

Pfingstmontag ist gesetzlicher Feiertag, Pfingstsonntag aber nicht. Pfingstsonntag ist einfach nur Sonntag. Falls du also Pfingstsonntag gearbeitet hast, bekommst du da regulär kein Feiertagsgehalt.

FirebirdUSA
05.07.2013, 06:36
Also um deine Frage wirklich zu beantworten zu können müssten wir wissen an welchen Tagen du genau gearbeitet hast (siehe die Antwort von Pflaume) und welche Art von Arbeit du leistest (normale Schichtarbeit, oder Bereitschaftsdienst, wenn letzteres welche Stufe: I-III).

Wenn du normale Schichtarbeit hast und es tatsächlich ein Feiertag war musst du 35% bekommen und wenn du den Ausgleichszeitraum (sind laut §4, Abs. 1: 3 Monate) überschritten hast in dem FZA genommen werden kann die übrigen 100%. Letzteres wird gerne "vergessen", deswegen muss man dann nach 3 Monaten nochmals daran erinnern das kein FZA für den Feiertagsdienst stattgefunden hat... außerdem erhälst du bei tatsächlicher Arbeitszeit (also z.B. Schichtdienst) zusätzlich nach den Nachtarbeitszuschlag.

Wenn du BD hast ist die Regelung in der Anlage anders, dann gelten die Entgelte von §8! Dann würdest du für einen echten Feiertag folgenden Zuschlag bekommen:

geleistete Arbeitszeit * Bewertungsprozent * 25%
Bewertungsprozent ist hierbei 60%, 75% oder 90% bei BD Stufe I, II oder III und die 25% sind der Zuschlag laut §8, Abs. 4. Außerdem kann dieser Zuschlag nicht in Freizeit ausgeglichen werden muss dir also komplett ausgezahlt werden, selbst wenn du ggf. andere Stunden verrechnet bekommst. Einen zusätzliche Zuschlag Nachtarbeit gibt es aber für den Feiertag bei BD im Gegensatz zu z.B. Schichtarbeit an Feiertag nicht.

CorPulmonale
05.07.2013, 12:15
Ich habe jetzt noch mal mit der Personalabteilung gesprochen. Ich habe den von FirebirdUSA dargestellten Zuschlag "geleistete Arbeitszeit*Bewertungsprozent*25%" bekommen.
Weiß denn jemand, warum es einen Unterschied macht, ob man Schichtarbeit oder BD leistet? Warum gibt es für den BD denn keine 135%, sondern nur 25%? Sonntagszuschlag und Nachtzuschlag erhalten wir ja für den BD ebenfalls..

Muriel
05.07.2013, 16:38
Den BD bekommst Du ja eh zusätzlich bezahlt, da er nicht in der regulären Arbeitszeit liegt. Du bekommst also das normale BD-Entgelt plus diese 25% Sache. Bei Schichtdienst ist es so, dass man ja normalerweise frei hätte an einem Feiertag. Dafür, dass Du aber da arbeitest, bekommst Du entweder einen anderen Tag frei oder aber zu den auf jeden Fall geleisteten +35% noch 100 drauf, was im Endeffekt ja das Gleiche ist.