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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AU / Krankschreibung



Der Pete
10.07.2013, 12:31
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage, die wir unter ein paar Komillitonen/Kollegen längere Zeit diskutieren und nicht gelöst bekommen.

Habt ihr eine Ahnung/Idee wie das aussieht mit der Ausfertigung einer AU als Assistenzarzt? Nehmen wir an, ein Nachbar kommt zu euch und sagt: "kannst du mich untersuchen und krankschreiben? Ich bezahle das Privat.".

Ihr untersucht ihn und stellt fest: Ja er ist krank und arbeitsunfähig. Er bekommt von euch dann entsprechend der Gebührenordnung eine ordentliche Rechnung und alles gut. Kann ich/darf ich ihm dann eine private AU (formlos) ausstellen?

Ich bin der Meinung, dass das möglich ist, denn so wird es ja auch bei Privatpatienten im Praxisumfeld gemacht. Die formlose AU muss natürlich die Mindestanforderung (Arztdaten, Patientendaten, von/bis krank etc.) erfüllen.


Es würde mich interessieren was ihr dazu wisst bzw. was ihr so für Quellen/Belege hervorzaubern könnt.


Danke und beste Grüße

Pete

Brutus
10.07.2013, 12:53
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage, die wir unter ein paar Komillitonen/Kollegen längere Zeit diskutieren und nicht gelöst bekommen.
Vll. die Suche anwerfen? Das Thema hatten wir hier schon etliche Male...


Habt ihr eine Ahnung/Idee wie das aussieht mit der Ausfertigung einer AU als Assistenzarzt? Nehmen wir an, ein Nachbar kommt zu euch und sagt: "kannst du mich untersuchen und krankschreiben? Ich bezahle das Privat.".
Ihr untersucht ihn und stellt fest: Ja er ist krank und arbeitsunfähig. Er bekommt von euch dann entsprechend der Gebührenordnung eine ordentliche Rechnung und alles gut. Kann ich/darf ich ihm dann eine private AU (formlos) ausstellen?

Kurz und knapp: DU kannst einen GKV-Patienten nur dann krankschreiben, wenn Du eine KV-Zulassung hast! Da kann Dein Nachbar Dir noch soviel privat bezahlen... Wenn er in der GKV ist, Du keine KV-Zulassung hast, dann kannst Du ihn nicht krankschreiben.


Ich bin der Meinung, dass das möglich ist, denn so wird es ja auch bei Privatpatienten im Praxisumfeld gemacht. Die formlose AU muss natürlich die Mindestanforderung (Arztdaten, Patientendaten, von/bis krank etc.) erfüllen.
Jaaa. -> Da liegt der Hase im Pfeffer: PKV. Nur der GKV benötigt ja die formvollendete AU (der gelbe Schein), und dafür brauchst DU eben die KV-Zulassung.


Es würde mich interessieren was ihr dazu wisst bzw. was ihr so für Quellen/Belege hervorzaubern könnt.
Danke und beste Grüße
Pete
Hier im Forum! (http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=81127)
Merkblatt der KVB (http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Abrechnung/Hilfen/KVB-Merkblatt-Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-121022.pdf)

Der Pete
10.07.2013, 13:03
Hey Danke,

nach "krankschreibung" habe ich ja gesucht, kamen aber bei der titelsuche keine passenden Treffer ;-). Auf "AU" wäre ich auchgekommen ist aber zu kurz :-).

Danke trotzdem ... :-top

dmtec
12.07.2013, 16:33
Eine formlose AU müsste aber doch möglich sein. Dass die dann natürlich vom Arbeitgeber anerkannt werden müsste, ist eine andere Sache. Aber rein rechtlich kann ich doch einem Patienten auch ohne KV-Zulassung "Krankheit" bescheinigen, oder?

Der Pete
12.07.2013, 16:41
Eine formlose AU müsste aber doch möglich sein. Dass die dann natürlich vom Arbeitgeber anerkannt werden müsste, ist eine andere Sache. Aber rein rechtlich kann ich doch einem Patienten auch ohne KV-Zulassung "Krankheit" bescheinigen, oder?

Ja könnte man meinen - was du vergisst ist natürlich folgendes: Man muss seiner Kasse die AU natürlich auch einreichen ... und da kommt das Problem dann ins Spiel, dass die GKV natürlich nur "ihr" Formular akzeptiert ... welches du aber nur mit Kassenzulassung ausstellen kannst.

Es geht ja auch um so Dinge wie Lohnfortzahlung etc. das macht das dann nicht einfacher ;-)

Peter_1
12.07.2013, 18:37
GKV geht definitiv nicht ohne Kassenzulassung aus dem genanntem Grund: die Kasse wird es nicht anerkennen.
Auch sonst wäre ich vorsichtig mit AU-s als Assi, das ist letztlich ein ärztliches Attest, wenn es ganz blöd kommt, dann kann es im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung als Nicht-Facharzt auch mal böse ausgehen. Um da Komplikationen zu vermeiden sollte man sich wirklich sicher sein was man da wem attestiert und eine Dokumentation machen. Es wird tausendmal gut gehen, beim 1001. Mal gerät man evtl. unversehens in eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung und dann steht man evtl dumm da. AU s können auch mal massiv unangenehme Folgen haben (Kündigung, dann evtl. rechtliche Auseinandersetzung usw.).

Der Pete
14.08.2013, 13:35
Das ist klar,

es ging mir generell mal darum das Thema zu beleuchten. Es gibt halt immer so eingie Mythen "was geht und was nicht geht". Ähnlich ist es ja dann auch beim Rezeptieren. Dazu gab es zuletzt aber einen guten Artikel in der Lege artis - kann ich nur empfehlen.

LG und Danke

Pete

Brutus
14.08.2013, 16:43
Ähnlich ist es ja dann auch beim Rezeptieren. Dazu gab es zuletzt aber einen guten Artikel in der Lege artis - kann ich nur empfehlen.

Dat ham wa gerne! Erst den Mund wässrig machen und dann am ausgestreckten Arm verhungern lassen!
Wäre schön, wenn Du solche Artikel dann auch mal verlinken würdest! Dann ham nämlich alle was davon! ;-)

Der Pete
14.08.2013, 17:16
Hallo!


Dat ham wa gerne! Erst den Mund wässrig machen und dann am ausgestreckten Arm verhungern lassen!
Wäre schön, wenn Du solche Artikel dann auch mal verlinken würdest! Dann ham nämlich alle was davon! ;-)

Schande über mein Haupt! Du hast vollkommen recht. Allerdings hat die Sache einen Haken. Die Quelle kann ich liefern, den Artikel weil er im Rahmen meines Abos geschützt ist leider nicht. Hier die Quelle:

Rojahn, J., 10. Mit Risiken und Nebenwirkungen: privat Rezepte ausstellen. Lege artis, 2(03), S. 152–155.
http://dx.doi.org/10.1055/s-0032-1316491


LG Pete

FirebirdUSA
15.08.2013, 15:37
Nicht geschützt und frei zugänglich die Info von der LÄKBW: http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/privatrezept.pdf
Darin alle Fallstricke genannt (Haftung, Abrechnung, ggf. Niederlassungpflicht, Angabepflicht als Nebentätigkeit, etc.)