badapple
12.07.2013, 17:35
Hallihallo eine Frage an euch
Ich habe in Italien eine 4-jaehrige Weiterbildung zum Facharzt fuer "Igiene e Medicina Preventiva" absolviert.
Ich bin gerade Kammermitglied hier geworden und laut Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG ist die vierjaehrige Weiterbildung fuer "Igiene e Medicina Preventiva" mit der deutschen Facharztausbildung "Oeffentliches Gesundheitswesen" gleichgestellt. Zudem habe ich nach der Facharztausbildung in den letzten 3 Jahren in Italien verschiedene freiberufliche aerztliche Taetigkeiten ausgeuebt (Aerztlicher Bereitschaftsdienst als "call-on-doctor", interner Bereitschaftsdienst in einer Privatklinik und Mitglied in rechtsmedizinischen Kommissionen fuer die Zuerkennung von Zivilinvalidenrenten).
Jetzt habe ich eine Weiterbildung fuer Psychiatrie in Deutschland begonnen. Ich wurde anfangs in EG I Stufe 1 (TV-Ärzte/VKA) eingestuft. Die Uniklinik hat mir mitgeteilt, dass wenn ich 4 oder 5 Jahre aerztliche Taetigkeit nachweisen kann, eine Einstufung in EG I Stufe 5 oder 6 gegeben ist (was einen Unterschied von bis zu ueber 1100€netto ausmacht).
Meine Frage ist: ich habe mich in der Facharztausbildung vorwiegend mit epidemiologischen Studien und Krankenhauhygiene beschaeftigt, ist das eurer Meinug nach als "aerztliche Taetigkeit" zu werten? Oder ist das in meinem Fall irrelevant weil eine automatische Anerkennung einer 4jaehrigen Facharztausbildung die in einem anderen EU-Land absolviert ist sowieso als aerztliche Taetigkeit anerkannt werden muss?
Dann noch eine zweite Frage: ich wuerde gerne schon privat Suchtpatienten behandeln (Opiatsubstitution) oder nicht suechtige psychiatrische Patienten behandeln, darf ich das schon weil ich einen Facharzttitel habe, obschon einer nicht klinischen Fachrichtung?
Vielen Dank schon mal fuer eure Antworten
LG A. ;-)
Ich habe in Italien eine 4-jaehrige Weiterbildung zum Facharzt fuer "Igiene e Medicina Preventiva" absolviert.
Ich bin gerade Kammermitglied hier geworden und laut Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG ist die vierjaehrige Weiterbildung fuer "Igiene e Medicina Preventiva" mit der deutschen Facharztausbildung "Oeffentliches Gesundheitswesen" gleichgestellt. Zudem habe ich nach der Facharztausbildung in den letzten 3 Jahren in Italien verschiedene freiberufliche aerztliche Taetigkeiten ausgeuebt (Aerztlicher Bereitschaftsdienst als "call-on-doctor", interner Bereitschaftsdienst in einer Privatklinik und Mitglied in rechtsmedizinischen Kommissionen fuer die Zuerkennung von Zivilinvalidenrenten).
Jetzt habe ich eine Weiterbildung fuer Psychiatrie in Deutschland begonnen. Ich wurde anfangs in EG I Stufe 1 (TV-Ärzte/VKA) eingestuft. Die Uniklinik hat mir mitgeteilt, dass wenn ich 4 oder 5 Jahre aerztliche Taetigkeit nachweisen kann, eine Einstufung in EG I Stufe 5 oder 6 gegeben ist (was einen Unterschied von bis zu ueber 1100€netto ausmacht).
Meine Frage ist: ich habe mich in der Facharztausbildung vorwiegend mit epidemiologischen Studien und Krankenhauhygiene beschaeftigt, ist das eurer Meinug nach als "aerztliche Taetigkeit" zu werten? Oder ist das in meinem Fall irrelevant weil eine automatische Anerkennung einer 4jaehrigen Facharztausbildung die in einem anderen EU-Land absolviert ist sowieso als aerztliche Taetigkeit anerkannt werden muss?
Dann noch eine zweite Frage: ich wuerde gerne schon privat Suchtpatienten behandeln (Opiatsubstitution) oder nicht suechtige psychiatrische Patienten behandeln, darf ich das schon weil ich einen Facharzttitel habe, obschon einer nicht klinischen Fachrichtung?
Vielen Dank schon mal fuer eure Antworten
LG A. ;-)