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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Facharzt fuer "Igiene e Mediina Preventiva"/ Oeffentl. Gesundheitswesen



badapple
12.07.2013, 17:35
Hallihallo eine Frage an euch

Ich habe in Italien eine 4-jaehrige Weiterbildung zum Facharzt fuer "Igiene e Medicina Preventiva" absolviert.
Ich bin gerade Kammermitglied hier geworden und laut Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG ist die vierjaehrige Weiterbildung fuer "Igiene e Medicina Preventiva" mit der deutschen Facharztausbildung "Oeffentliches Gesundheitswesen" gleichgestellt. Zudem habe ich nach der Facharztausbildung in den letzten 3 Jahren in Italien verschiedene freiberufliche aerztliche Taetigkeiten ausgeuebt (Aerztlicher Bereitschaftsdienst als "call-on-doctor", interner Bereitschaftsdienst in einer Privatklinik und Mitglied in rechtsmedizinischen Kommissionen fuer die Zuerkennung von Zivilinvalidenrenten).

Jetzt habe ich eine Weiterbildung fuer Psychiatrie in Deutschland begonnen. Ich wurde anfangs in EG I Stufe 1 (TV-Ärzte/VKA) eingestuft. Die Uniklinik hat mir mitgeteilt, dass wenn ich 4 oder 5 Jahre aerztliche Taetigkeit nachweisen kann, eine Einstufung in EG I Stufe 5 oder 6 gegeben ist (was einen Unterschied von bis zu ueber 1100€netto ausmacht).

Meine Frage ist: ich habe mich in der Facharztausbildung vorwiegend mit epidemiologischen Studien und Krankenhauhygiene beschaeftigt, ist das eurer Meinug nach als "aerztliche Taetigkeit" zu werten? Oder ist das in meinem Fall irrelevant weil eine automatische Anerkennung einer 4jaehrigen Facharztausbildung die in einem anderen EU-Land absolviert ist sowieso als aerztliche Taetigkeit anerkannt werden muss?

Dann noch eine zweite Frage: ich wuerde gerne schon privat Suchtpatienten behandeln (Opiatsubstitution) oder nicht suechtige psychiatrische Patienten behandeln, darf ich das schon weil ich einen Facharzttitel habe, obschon einer nicht klinischen Fachrichtung?

Vielen Dank schon mal fuer eure Antworten

LG A. ;-)

badapple
12.07.2013, 19:24
Sorry Fehler: der Unterschied zwishen stufe 1 und 6 ist natuerlich 1100€ Brutto ;-)

SuperSonic
12.07.2013, 19:47
Oder ist das in meinem Fall irrelevant weil eine automatische Anerkennung einer 4jaehrigen Facharztausbildung die in einem anderen EU-Land absolviert ist sowieso als aerztliche Taetigkeit anerkannt werden muss?
Sollte man meinen. Ich würde mir die Gleichwertigkeit deiner ausländischen FA-Weiterbildung von der Landesärztekammer offiziell bescheinigen lassen (Infos (http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.109.8918)) und die Bestätigung der Personalabteilung vorlegen.


Dann noch eine zweite Frage: ich wuerde gerne schon privat Suchtpatienten behandeln (Opiatsubstitution) oder nicht suechtige psychiatrische Patienten behandeln, darf ich das schon weil ich einen Facharzttitel habe, obschon einer nicht klinischen Fachrichtung?
Das hat damit nichts zu tun; jeder approbierte Arzt kann Patienten privat behandeln. Nur für gesetzlich Krankenversicherte ist eine Kassenzulassung notwendig, die wiederum einen FA-Status voraussetzt.
Ich würde vor Beginn einer solchen Tätigkeit allerdings die Abdeckung durch die (hoffentlich schon vorhandene) Berufshaftpflichtversicherung genau prüfen (lassen).

badapple
12.07.2013, 21:26
Ciao Super Sonic, vielen Dank fuer die wertvollen Infos, jetzt habe ich endlich mehr Durchblick!

LG badapple