Thomasp
24.07.2013, 08:01
Hallo, ich habe eine eher ungewöhnliche Frage an alle hier, die sich mit der Thematik auskennen. Es geht um folgendes:
Eine junge Bekannte ist vor 3 Wochen ganz plötzlich verstorben, war zuvor quietschfidel. Um die Todesursache zu klären, wurde sie in der hiesigen Rechtsmedizin obduziert.
Die Eltern berichteten, dass man von "Herzrhythmusstörungen" als Todesursache ausgehe, die jedoch zuvor nie (bewusst) in Erscheinung traten (also sie hat nie über Beschwerden geklagt). Es stehen jedoch noch "Proben" aus (weiß nicht, ob Blut oder Gewebe).
Ich habe nun eine eher nüchterne/fachliche Frage:
Lassen sich Arrhythmien tatsächlich rechtsmedizinisch einigermaßen einwandfrei diagnostizieren? Wie geht das? Was sind die Anhaltspunkte, die einen Rechtsmediziner zu diesem Entschluss "Todesursache: Herzrhythmusstörungen" kommen lassen? Danke Euch!
Eine junge Bekannte ist vor 3 Wochen ganz plötzlich verstorben, war zuvor quietschfidel. Um die Todesursache zu klären, wurde sie in der hiesigen Rechtsmedizin obduziert.
Die Eltern berichteten, dass man von "Herzrhythmusstörungen" als Todesursache ausgehe, die jedoch zuvor nie (bewusst) in Erscheinung traten (also sie hat nie über Beschwerden geklagt). Es stehen jedoch noch "Proben" aus (weiß nicht, ob Blut oder Gewebe).
Ich habe nun eine eher nüchterne/fachliche Frage:
Lassen sich Arrhythmien tatsächlich rechtsmedizinisch einigermaßen einwandfrei diagnostizieren? Wie geht das? Was sind die Anhaltspunkte, die einen Rechtsmediziner zu diesem Entschluss "Todesursache: Herzrhythmusstörungen" kommen lassen? Danke Euch!