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SusiSorgenlos
30.07.2013, 20:18
Hallo, ich überlege gerade, mich in einem kirchlichen Haus zu bewerben. Verdient man dort wesentlich weniger, als an einem städtischen Haus? Und ist es ein Problem, dass ich nicht getauft bin?

Espressa
30.07.2013, 21:33
Bewirb dich einfach, dann erfährst du schon wieviel du verdienst und ob es weitere Auflagen gibt.
Aus meiner Erfahrung find ich die Bezahlung ok, und ungetauft ist weniger ein Problem als aus der Kirche ausgetreten.

suz
30.07.2013, 22:40
meine erfahrung: fehlende kirchzugehörigkeit ist bei uns kein problem.
der verdienst fällt geringer aus, da anpassungen an tvä zwar erfolgt, aber meist hinkt das 2-3 jahre hinterher.

Desiderius
31.07.2013, 15:57
Je nach Fach und Region laesst sich aber eine Gehaltszulage verhandeln, bewirb Dich, mache eine Hospitation wenn moeglich und spreche dies an der richtigen Stelle an wenn dir das zusagt und die dich haben wollen.

Reflex
31.07.2013, 19:31
Kommt auf den Tarifvertrag an und ob die Klinik außertarifliche Zuschläge zählt (was man auch durchaus verhandeln kann, sollte man schlechter gestellt sein) Allerdings unterscheidet sich z.b. der TV Ärzte KF nur gering von den kommunalen Häusern im Gegesatz vom AVR.

SusiSorgenlos
31.07.2013, 20:35
Huhu, danke für die Antworten. Habe dort angerufen und gehe übernächste Woche zum Hospitieren. Wieder ihr, wenn ihr an einem kirchlichen Haus arbeitet, bei der Einstellung etwas bezüglich Kirche/ Glauben gefragt?

anignu
31.07.2013, 23:53
1. Geld: mein Vertrag lautete "Gehalt nach AVR + Differenz zwischen Marburger Bund Tarif und AVR" -> also wurde ich nach TVÄ-VKA bezahlt. Vom Grundgehalt her, die Dienste dann nach AVR

2. Bin zwar selbst in der Kirche aber das hat nie irgendwann irgendjemand interessiert oder ich wäre danach gefragt worden...

3. insgesamt hängt das Gehalt schon sehr von den Diensten ab. Im kirchlichen Haus hab ich netto 500 mehr verdienst als danach im kommunalen. Wegen Geld für Rufbereitschaften und Einsätzen und Wochenenden und so. Ist also sehr abhängig auch vom Dienstmodell bzw. der Dienstbelastung.

Miyu
02.08.2013, 08:10
Ich wurde zwar nach der Taufe gefragt, es wurde aber vorher schon dreimal erwaehnt, dass es sowohl Chefarzt als auch Klinikleitung vollkommen wumpe ist, ob und wie ich getauft bin.
Mein Arbeitgeber ist ein evangelisches Haus.

Produkthaftung
02.08.2013, 15:01
Ist das Kh katholisch? LG

SusiSorgenlos
02.08.2013, 17:46
Ja, es ist katholisch, wieso.

suz
03.08.2013, 10:52
ich wurde gefragt (mit der anmerkung man wisse dass die frage eigentlich nicht zulässig ist) - ich bin nix. und musste dann nur bestätigen, dass ich mich mit den werten und normen eines katholischen hauses anfreunden kann. ein großteil der schwestern gehört ebenfalls keiner religion an. ist bei uns also keine bedingung.

SusiSorgenlos
03.08.2013, 11:48
Und müsstest du aufzählen, was die Werte und Normen eines katholischen Hauses sind.....würde mir schon schwer Fallen....:)

McDübel
03.08.2013, 13:15
ich wurde gefragt (mit der anmerkung man wisse dass die frage eigentlich nicht zulässig ist)


Wenn der Arbeitgeber ein kirchlicher Träger ist, dürfte die Frage nach dem Glauben (leider!!) zulässig sein, oder? Würde mich doch sehr wundern jetzt...:-nix

suz
03.08.2013, 20:14
soweit ich weiß, darf dass bei nem bewerbungsgespräch doch genauso wenig gefragt werden wie nach einer schwangerschaft, oder?
und nein, die werte wurden mir natürlich in einem min 10 minütigen monolog durch den geschäftsführer vermittelt :-))

Brutus
03.08.2013, 20:18
und nein, die werte wurden mir natürlich in einem min 10 minütigen monolog durch den geschäftsführer vermittelt :-))
Welcher natürlich in seiner Freizeit zur Rechten Gottes sitzt, wie wir katholengeschädigten Arbeitnehmer alle wissen! :D

McDübel
03.08.2013, 21:07
soweit ich weiß, darf dass bei nem bewerbungsgespräch doch genauso wenig gefragt werden wie nach einer schwangerschaft, oder?

Nö. Hab jetzt mal diese Seite hier gelesen: http://www.rechtsanwalt-jelden.de/191/Arbeitsrecht.html#Inhalt


Der Arbeitgeber darf nach Tatsachen fragen, die zwar für das Arbeitsverhältnis nicht wesentlich sind, an deren Kenntnis er aber ein berechtigtes Interesse hat. Ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, ist durch Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Positionen des Arbeitnehmers und dem Informationsbedürfnis des Arbeitgebers zu entscheiden. Uneingeschränkt zulässig sind betriebs- und tätigkeitsbezogene Fragen, die darauf gerichtet sind, die Eignung des Arbeitnehmers für die konkrete Tätigkeit objektiv festzustellen. Fragen, die die Intimsphäre oder das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers betreffen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Hierunter fällt z. B. die Frage nach der Religions- (Art. 4, 140 GG), Partei- (Art. 2 I, 3 III GG) oder Gewerkschaftszugehörigkeit (Art. 9 III GG), Familienplanung, Heiratsabsicht, Schwangerschaft (geschlechtsspezifische Benachteilung i. S. v. § 7 I AGG), Körperbehinderung, Vorstrafen.
Ausnahmen gelten für sog. Tendenzbetriebe (wer sich als um eine Stelle in einer politischen Partei bewirbt, darf natürlich nach seiner Parteizugehörigkeit gefragt werden) und kirchliche Einrichtungen (wer sich als Erzieher/Erzieherin in einem katholischen Kindergarten bewirbt, darf nach seiner Religionszugehörigkeit gefragt werden), s. auch § 118 BetrVG.

Die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft ist aber grundsätzlich unzulässig.

suz
03.08.2013, 21:15
interessant! naja, habe kein problem mit der (religions)frage.
@brutus: seh ich genauso
und überall ne extragroße portion menschlichkeit und nächstenliebe.........

McDübel
03.08.2013, 21:25
interessant! naja, habe kein problem mit der (religions)frage.

Ich schon. Zumindest, wenn sie ein Einstellungskriterium darstellt und die Qualifikation eines Bewerbers somit keine Berücksichtigung findet. Aber das Thema hatten wir bereits an anderer Stelle... :-)

Pupskopf
03.08.2013, 21:30
Wenn euch das Weltbild eures Arbeitgebers nicht passt geht doch einfach wo anders hin. Zwingt euch ja keiner da zu arbeiten?!

Relaxometrie
03.08.2013, 21:42
Ich beteilige mich nicht mehr an Diskussionen zum Thema "kirchliche Krankenhäuser", da ich es oft genug diskutiert habe. Aber selbstverständlich möchte die Diskussion hier nicht verhindern.
Aus Interesse möchte ich aber eine Frage stellen, die mir kam, als ich diese Anmerkung gelesen habe, die man als Kirchenkritiker ja immer wieder zu hören bekommt:

Wenn euch das Weltbild eures Arbeitgebers nicht passt geht doch einfach wo anders hin. Zwingt euch ja keiner da zu arbeiten?!
Du weißt schon, wie kirchliche Häuser finanziert werden, oder?