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ehemaliger User_13052016-1
05.08.2013, 13:26
Hallo zusammen!

Ich hätte folgende Frage: Entstehen irgenwelche Nachteile bzw. könnte es Folgen für die Erteilung der Approbation haben, wenn man eine ambulante Psychotherapie schon mal gemacht hat? Gibt es da Probleme mit Versicherungen etc.? Hat da jemand Erfahrungen, der mich da beraten könnte, überlege eine Psychotherapie zu machen, habe aber erhebliche Ängste über die berufliche Zukunft!:-notify

Besten Dank für alle Antworten!

Fr.Pelz
05.08.2013, 13:44
Nein bei der Approbation wird zwar ein Gesundheitszeugnis verlangt, aber das ist meist völlig problemlos zu erhalten (vom Hausarzt z.B). Das einzige wo eine Psychoherapie schwierig wird ist bei einer privaten Krankenversicherung.

Coxy-Baby
05.08.2013, 13:45
...oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

ehemaliger User_13052016-1
05.08.2013, 14:09
Danke für die schnellen Antworten :)
Kann ich dann die Berufsunfähigkeitsversicherung vor der Psychotherapie abschließen, wenn ich noch studiere?Was wäre ein sinnvoller Schritt, denn ein Arzt ohne BUV ist meines Erachtens nicht wirklich gut dran...Mit so vielen Prozessen in letzter Zeit...
Ist das ein komplettes Ausschlusskriterium? Und warum überhaupt, irgendwie verstehe ich nicht, in wie fern meine Patientendaten von den ganzen Anbietern angesehen werden dürfen.

SteveMcQueen
05.08.2013, 14:43
Du verwechselst das glaub ich grad mit der Haftpflicht.

SuperSonic
05.08.2013, 14:51
Kann ich dann die Berufsunfähigkeitsversicherung vor der Psychotherapie abschließen, wenn ich noch studiere?
Das wird wegen der Psychotherapie-rechtfertigenden Diagnose, die jetzt schon bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden müsste, auch eher schwierig (um es mal milde zu formulieren).


Was wäre ein sinnvoller Schritt, denn ein Arzt ohne BUV ist meines Erachtens nicht wirklich gut dran...Mit so vielen Prozessen in letzter Zeit...
Von welchen Prozessen ist hier die Rede?

Ärzte benötigen eigentlich keine BUV. Das Risiko der BU ist in unserer Berufsgruppe relativ niedrig, im Gegensatz zu den GuKP. Und falls doch BU eintritt, greift der Versicherungsschutz der Ärzteversorgungswerke, bei denen man Pflichtmitglied ist.


Ist das ein komplettes Ausschlusskriterium?
Nach dem, was man so hört: Ja, psychische Erkrankungen sind leider ein absolutes Ausschlusskriterium.


Und warum überhaupt, irgendwie verstehe ich nicht, in wie fern meine Patientendaten von den ganzen Anbietern angesehen werden dürfen.
Ohne Entbindung von der Schweigepflicht zur Überprüfung der Gesundheitsangaben wird dir keine Versicherungsgesellschaft einen Vertrag anbieten.
Aber Vorsicht: http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=83296&p=1643823#post1643823

ehemaliger User_13052016-1
05.08.2013, 14:52
Stimmt, habe ich ... aber die BUV ist auch wichtig, kann man das mit zurückliegender Psychotherapie überhaupt abschließen danach? :-???

ehemaliger User_13052016-1
05.08.2013, 14:57
Von welchen Prozessen ist hier die Rede?

Ärzte benötigen eigentlich keine BUV. Das Risiko der BU ist in unserer Berufsgruppe relativ niedrig, im Gegensatz zu den GuKP. Und falls doch BU eintritt, greift der Versicherungsschutz der Ärzteversorgungswerke, bei denen man Pflichtmitglied ist.



Ich habe die BUV mit der Haftpflicht verwechselt, wie peinlich ... Aber ist die BUV nicht Pflicht? Kannst du mir erklären, in wie fern diese Versorgungswerke dann im Falle einer Berufsunfähigkeit eingreifen!
Danke übrigens für die Antwort :) Voll blöd, dass man sich auch um solche Dinge Gedanken machen muss...

Coxy-Baby
05.08.2013, 15:00
Naja kein Maurer, Bergarbeiter würde über eine BU nachdenken... Als Arzt mit Vorerkrankungen sieht es da echt schlecht aus, selbst wenn du dann (ein völlig überteuertes) Angebot bekommst schliessen sie dann BU aufgrund der Vorerkrankungen aus, du dürftest dann also nicht aufgrund psychischer Probleme berufsunfähig werden... Also suboptimal und wahrscheinlich wirst du abgelehnt, kannst ja mal anonym! über einen Berater Angebote anfordern...

SuperSonic
05.08.2013, 16:15
Kannst du mir erklären, in wie fern diese Versorgungswerke dann im Falle einer Berufsunfähigkeit eingreifen!
http://www.vw-aek-hh.de/BU-Voraussetzungen.pdf
http://www.aerzteblatt.de/archiv/89152/Berufsunfaehigkeitsversicherung-Berufsstaendisch-und-privat

genau-der-da
05.08.2013, 19:59
Du könntest, je nach Studienfortschritt, versuchen eine BUV abzuschließen und danach die Psychotherapie zu beginnen. Das man nach dem Abschluss der Versicherung krank wird, ist ja nicht verboten. Solange noch keine Diagnose irgendwo auftaucht, bist du de facto ja auch noch nicht krank. Alternativ könntest du die Psychotherapie machen und die BUV später abschließen. Soweit ich mich erinnern kann, wurde hier schon diskutiert, dass nur Krankheiten, die in den letzten 5 Jahren eine Behandlung bedurft haben, relevant sind. Da kenne ich mich aber nicht aus, bitte Forensuche bemühen bzw. googeln. Dritte Möglichkeit wäre evtl., je nach Krankheit und Therapiedauer, den Psychotherapeut privat zu zahlen und das über keine Versicherung laufen zu lassen und mit ihm die Problematik vor Therapiebeginn zu besprechen.

ehemaliger User_13052016-1
07.08.2013, 19:24
Danke für die vielen Antworten!

Kann der Arbeitgeber irgendwie auf die Behandlung zugreifen? Kann das ein Problem bei der Arbeitssuche sein, dass die Arbeitgeber die Krankenkassen konsultieren und man wird deswegen nicht eingestellt "stillschweigend"?

SteveMcQueen
07.08.2013, 21:10
Hattest Du schon medizinische Informatik und Schutz von Patientendaten?

ehemaliger User_13052016-1
08.08.2013, 12:04
Nein, hatte ich nicht und kenne mich nicht aus, daher die Frage...Also nur Versicherungen können auf die Behandlungen zugreifen, aber nicht etwa Ärzte oder Arbeitgeber???

Denüse
08.08.2013, 12:59
Also nur Versicherungen können auf die Behandlungen zugreifen, aber nicht etwa Ärzte oder Arbeitgeber???Na das wäre ja noch schöner... Was glaubst Du, wie es in den Krankenhäusern aussehen würde, wenn jeder mit psychotherapeutischer Vorgeschichte nicht eingestellt würde, weil der Arbeitgeber das vorher gecheckt hat... :-nix

Nein, weder der Arbeitgeber, noch die Arbeitsagentur haben ein Recht darauf, diese Daten von Dir einzusehen. Problematisch wird es dann, wenn eine Therapie oder ein stationärer Aufenthalt beim EIGENEN Arbeitgeber stattgefunden hat... Schweigepflicht ist dann eher ein weit dehnbarer Begriff... Aber das ist eine andere Diskussion... :-wow

Feuerblick
08.08.2013, 13:05
...und eine Versicherung darf auch nur drauf zugreifen, wenn du es erlaubst. Es könnte nur sein, dass man dir keinen Versicherungsvertrag anbietet, wenn du deine Daten nicht zugänglich machst.

Strodti
08.08.2013, 14:28
...und eine Versicherung darf auch nur drauf zugreifen, wenn du es erlaubst. Es könnte nur sein, dass man dir keinen Versicherungsvertrag anbietet, wenn du deine Daten nicht zugänglich machst.

Das ist aber die Regel. Ich glaube nicht, dass man eine BUV oder private Krankenversicherung ohne Schweigepflichtsentbindung bekommt. Das wäre für die Versicherungen zu risikoreich.

Nessiemoo
08.08.2013, 14:55
Hast du denn schon eventuell ne psychiatrische Diagnose oder warst du schon in Behandlung beim Psychiater - denn das ist genau so eine Ausschlusskriterium (leider) wie Psychotherapie.

par
09.08.2013, 07:40
Falls eine Berufsunfähigkeitsversicherung wegen "Vorerkrankungen" abgelehnt wird, dann kann man zumindest noch eine Unfallversicherung abschliessen; ob das aber sinnvoll ist, weiss ich nicht, weil die ja bei Krankheit nicht einspringt (was der häufigere Fall ist?!)

Strodti
09.08.2013, 08:34
Ich glaube nicht... bei der privaten Unfallversicherung muß man durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt sein. Dann hat man Anspruch auf Einmalleistungen oder Rente. Also Verlust eines Gliedes oder Invalidität. Diese Versicherung ist meiner Ansicht nach kein "must have" und auch kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. (Ob eine BUV unbedingt notwendig ist, ist ja auch diskussionswürdig)