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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eine Woche Nachtdienst im Pflegepraktikum?



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Lenman15
13.08.2013, 11:58
Hallo!

Ich habe folgende Frage. Ich wollte bereits vor dem Studium einen Monat Pflegepraktikum ableisten und habe nun dazu auch schon den Dienstplan der ersten zwei Wochen bekommen. Darin steht, dass ich die ersten 2 Tage Frühdienst habe und dann 7 Tage ! hintereinander Nachtdienst. Darauf folgen 5 Tage frei.

Ist das normal? Ich kennen niemanden, der überhaupt Nachtdienst machen musste, geschweige denn 7 Tage am Stück. Ich dachte dass man vielleicht ein bisschen im Pflegepraktikum lernt, aber ich bezweifle dass der Nachtdienst mir da was bringt...

Lg Lennart

Kandra
13.08.2013, 12:23
Nachtdienst muss man als Praktikant sicher nicht machen. Andererseits sind 5 Tage frei danach auch nicht schlecht und zählen ja auch zu den 30 Tagen ^^

SuperSonic
13.08.2013, 12:25
Ich würde erst mal freundlich nachfragen, ob da nicht ein Fehler unterlaufen ist.

Pfeffertopf
13.08.2013, 13:40
Halli hallo!

Als Pflegepraktikant darfst Du definitiv keine Nachtdienste machen. Laut Krankenpflegegesetz dürfen das Auszubildende der Gesundheits- & Krankenpflege sogar erst im zweiten Abschnitt ihrer Ausbildung.

Es muss also ein Fehler vorliegen oder sie haben Dich ganz bewusst wider besseren Wissens eingeteilt. Beides geht nicht. Würde also an Deiner Stelle vorsichtig nachfragen.

Lass´ dann doch mal hören, was dabei heraus gekommen ist.

VG, Pfeffertopf

Joyanne
13.08.2013, 14:08
Auf meiner KPP-Station durfte letztens auch einer Nachtdienst machen. Ich schreibe extra "durfte", weil er es wollte und die Stationsleitung ja gesagt hat. 7 Tage hintereinander finde ich auch viel, aber mal 1, 2 Tage würde ich gerne mal ausprobieren...

schwix
13.08.2013, 15:03
Sorry, aber hier muss ich dem Rest wiedersprechen.
Wie dein Krankenhauspraktikum geregelt ist, obliegt dem Krankenhaus. Es gibt dazu keine
Regelungen außer den normalen Arbeitsrechtlichen Bedingungen (Pausen, Ruhezeiten etc).
Das Krankenpflegegesetz ist auf dich als Praktikant nicht anwendbar.
Wenn du also min. 10 Stunden zwischen Ende der Frühschicht und beginn der Nachtschicht liegen hast,
kannst du rechtlich nichts beanstanden.

Es ist hingegen sogar eher typisch das du im normalen Regeldienstplan mitarbeitest, und wenn der
eine Nachtschichtwoche vorsieht, musst du da durch. Du sollst ja in den 3 Monaten möglichst einen
vollständigen Überblick über die Pflegetätigkeit erhalten.

Mal nebenbei bemerkt:

1. solltest du die Erfahrung mitnehmen. Nachtschichten wirst du auch als Arzt machen müssen, so hast du
eine Vorstellung davon, was auf dich zukommt.

2. Spätschichten sind meiner Erfahrung nach deutlich anstrangender.

1361453550
13.08.2013, 16:40
Bedenke aber, dass die üblichen Nachtschichten ca. 10 Stunden lang sind, er dann also quasi auf eine 70-Stunden-Woche käme. Es kann ja sein, dass das rechtlich gerade noch so akzeptabel ist, wenn das über die folgende Praktikumszeit ausgeglichen würde - ziemlich asozial von Seiten der PDL/Stationsleitung wäre es schon, oder?
Die Arbeitslast ist ja je nach Fachbereich und Station sehr variabel. In meiner GuK-Ausbildung wurden die Nachtdienste auf Stationen mit sehr pflegeintensivem Patientengut geleistet, das war dann in der Regel körperlich deutlich anstrengender als jede Tagschicht, die längere Arbeitszeit und der ungewohnte Rhythmus kommen dann noch dazu. Viele haben sich da schon über fünf zusammenhängende Nächte beschwert, sieben finde ich ziemlich krass. Du wirst auch keine Pflegekräfte finden, die das regelhaft machen.
Nachtdienste sind toll und man kann da - stationsabhängig - total viel lernen, ob das ganze allerdings in der ersten Woche eines Praktikums sinnig ist, wage ich aber zu bezweifeln. Man sollte ja schon einigermaßen selbstständig arbeiten können.
Wenn das kein Missverständnis ist - wovon ich doch mal schwer ausgehen würde -, würde ich dort direkt meinen Hut nehmen und mir ein anderes KH suchen. Das ist doch kein Umgang mit unbezahlten (!) Aushilfskräften....

SuperSonic
13.08.2013, 17:25
Es ist hingegen sogar eher typisch das du im normalen Regeldienstplan mitarbeitest, und wenn der
eine Nachtschichtwoche vorsieht, musst du da durch.
Der Praktikant muss gar nichts (eben weil weder ein Ausbildungs- noch Arbeitsverhältnis besteht), und auch später als Student sollte man sich nicht alles gefallen lassen.



1. solltest du die Erfahrung mitnehmen. Nachtschichten wirst du auch als Arzt machen müssen, so hast du
eine Vorstellung davon, was auf dich zukommt.
Der Vergleich hinkt schon deswegen, weil Ärzte nachts für gewöhnlich Bereitschaftsdienst haben und sich folglich zwischendurch auch hinlegen können, während GuKP in Schichten arbeiten. Von den unterschiedlichen Arbeitsgebieten ganz zu schweigen.

Brutus
13.08.2013, 17:34
Vll. einfach auch mal in den Leitlinien der LPÄ nachlesen!
Mich haben sie "damals" auch beschissen. Mir hat man erzählt, dass die 60 Tage natürlich nicht 2 Monate bedeuten, sondern 60 Arbeitstage! Demnach müsste ich 3 (!) Monate KPP ableisten. Gut, hat mir nicht geschadet. War ne interessante Station / Ambulanz und hat mir noch einen Job als stud. Hilfskraft eingebracht... :-))

Aber 7 Nachtschichten am Stück als Praktikant finde ich schon ... hmmmm....
Also schön merken, den Arbeitgeber, nicht dass man da hinterher noch anfängt... ;-)

schwix
13.08.2013, 17:34
7 Tage am Stück mag fürn Anfang etwas viel sein, ist aber rechtlich wie gesagt ok. Er hat ja vermutlich vorher noch >24h frei und danach 5 Tage, was ein fairer Ausgleich ist. Assozial finde ich das überhaupt nicht.

Das die Arbeitslast auf einer Station je nach Fachbereich sehr unterschiedlich ist stimmt definitiv, allerdings weiß ich nicht wie man es schaffen will, nachts mehr körperlich zu arbeiten als tagsüber? Die Patienten schlafen idr., was eine Nachtschicht ziemlich ruhig macht. Nicht umsonst sind die Nächte ja auch schwächer besetzt als Früh- oder Spätschichten. Das es da auch mal anstrengende Nächte gibt ist klar, die Regel ist das aber normalerweise nicht.

Zum Pflegepraktikum allgemein: Es ist das Ziel 3 Monate vollzeit zu Pflegen. Nicht zuzugucken und auch nicht Visiten mitzugehen oder bei OP's zuzugucken. Wer die Chance für diese Dinge hat kann sich freuen, aber im Regelfall sollen Medizinstudenten 3 Monate genau das machen, was die Exam. Pfleger eben auch tun. Ne Schonbehandlung ist nicht vorgesehen und auch nicht sinnvoll. Nicht umsonst sind ja Bettenstationen mit Grundpflege bedingung für den Einsatz ;-)

VdV
13.08.2013, 17:43
Ich weiß noch von meinem Pflegepraktikum, da hatte mir die eine Schwester einen Nachtdienst eingetragen. Die Oberschwester meinte dann, dass ich das als Praktikant gar nicht machen dürfe und schon wurde daraus ein Spätdienst..

Naja, hatte auch einen ziemlich guten Draht zu den ganzen Schwestern und Pflegern dort.. vllt. lags auch einfach daran :)

SuperSonic
13.08.2013, 17:50
Zum Pflegepraktikum allgemein: Es ist das Ziel 3 Monate vollzeit zu Pflegen. (...) im Regelfall sollen Medizinstudenten 3 Monate genau das machen, was die Exam. Pfleger eben auch tun.
Nein, Zweck des KPP ist, "den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen." (Wortlaut ÄAppO)

Weder für das eine noch das andere sind sieben Nachtdienste am Stück erforderlich.

el suenio
13.08.2013, 18:24
Ich kann mir ebenfalls nicht vorstellen, dass der Dienstplan in der Form ernsthaft so gewollt war. Nachdem man zwei Tage in der Pflege gearbeitet hat, ist es einfach total unsinnig, auch nur einen einzigen Nachtdienst zu machen. In dem Moment kennt man sich weder mit den Arbeitsabläufen, noch mit den Tätigkeiten oder irgendwelchen Techniken aus.
Außerdem können die Nächte sowohl auf einer chirurgischen, als auch auf einer internistischen Station sehr arbeitsintensiv sein, sodass ich mir persönlich dort absolut verloren vorkäme am dritten Tag. Für die Pflegekraft, mit der man zusammen arbeitet, wird das sicherlich auch kein Spaß werden, weil man logischerweise noch gar nicht eigenständig arbeiten kann und bei vielen Sachen nachfragen muss.
Ich hatte meinen ersten Nachtdienst nach ca. einem halben Jahr Ausbildung. Das war völlig okay, zumal es noch sehr sehr ruhig war mit 16 Patienten und zwei Pflegekräften. Aber mit einer normal belegten Station möchte ich mir das als "Anfänger" nicht vorstellen.
Ich weiß auch von denen aus meiner Klasse, die ein FSJ gemacht haben, dass die keine Nachtdienste machen mussten. Sie durften sie machen, wenn sie ausdrücklich darum gebeten haben.
Wie gesagt, ich glaube (oder vielmehr hoffe ich) auch nicht, dass du wirklich sieben Nachtdienste machen sollst.

Laelya
13.08.2013, 18:28
also bei uns war es so, dass man zum nachtdienst nicht verpflichtet werden konnte. sprich: man kann selbst entscheiden ob man sich mit einteilen lässt.
ich hab 5 nächste am stück gemacht und hätte kein problem gehabt noch 2 dran zu hängen, die erste nacht ist die schlimmste, danach ging es auch vom schlaf her sehr gut.
ich fand es eine schöne sache, es mal auszuprobieren.

wenn du es aber nicht willst, würde ich einfach was sagen und höflich fragen ob du nicht in einen anderen dienst tauschen kannst :-)

1361453550
13.08.2013, 19:06
7 Tage am Stück mag fürn Anfang etwas viel sein, ist aber rechtlich wie gesagt ok. Er hat ja vermutlich vorher noch >24h frei und danach 5 Tage, was ein fairer Ausgleich ist. Assozial finde ich das überhaupt nicht.

Das die Arbeitslast auf einer Station je nach Fachbereich sehr unterschiedlich ist stimmt definitiv, allerdings weiß ich nicht wie man es schaffen will, nachts mehr körperlich zu arbeiten als tagsüber? Die Patienten schlafen idr., was eine Nachtschicht ziemlich ruhig macht. Nicht umsonst sind die Nächte ja auch schwächer besetzt als Früh- oder Spätschichten. Das es da auch mal anstrengende Nächte gibt ist klar, die Regel ist das aber normalerweise nicht.Natürlich können die Nächte prinzipiell schwächer besetzt sein, aber es geht ja nicht um das absolute Arbeitsaufkommen sondern um die relative Arbeitslast pro Pflegekraft. Nachtdienste sind erst mal genau so von der Arbeitsverdichtung betroffen wie Tagschichten, indem Personal minimiert wird oder Aufgaben aus dem Tagdienst soweit möglich in die Nacht übertragen werden. Der Unterschied ist vor allem, dass man bei 30 Patienten pro examinierter Kraft anstelle von 10 oder 15 viel weniger Kapazitäten hat, zu kompensieren, wenn Patienten im Sterben liegen, man mit Notfällen oder vielen Neuaufnahmen konfrontiert ist oder demente oder delirante Patienten am Rad drehen (wobei letztere gefühlt ja sowieso oft erst Nachts alles aus sich herausholen). Und auch körperlich bist du in solchen Situationen dann häufiger auf dich allein gestellt als tagsüber.
Ich hab meine Nächte in der Ausbildung in der Onkologie gemacht, wäre das meine erste Woche als Praktikant, wäre ich vermutlich einigermaßen traumatisiert gewesen.

Nessiemoo
13.08.2013, 20:56
Also ich meine irgendwo gelesen haben (LPA merkblatt), dass man als medizinstudent nur frühdienste und spätdienste machen muss.

nachtdienste muss man also definitiv nicht machen... je nach Klinik darf man die auch nicht machen. (Ich durfte es zB nicht). Auch erscheinen mir nur 5 Tage nach 2 Frühdienste und 7 Nachtdienste irgendwie viel zu wenig! Man kriegt doch nach jedem Nachtdienst ein Tag ausgleich? das wären dann schon mal 7 freie Tage, und dann nach jede 5 arbeitstage die 2 freie Tage - also nochmal 3 Tage.

oder habe ich das was falsch verstanden? oder gilt dieser eine Tag ausgleich nur für ärzte, die dienste haben?

schwix
14.08.2013, 19:52
Nein, Zweck des KPP ist, "den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen." (Wortlaut ÄAppO)

Weder für das eine noch das andere sind sieben Nachtdienste am Stück erforderlich.

Das mag deine Meinung wiederspiegeln, aber eben auch nicht mehr. Was dazu notwendig ist liegt wie gesagt im Ermessen des jeweiligen Krankenhauses. Es lässt sich aus dem o.g. Zitat in keinster weise ableiten, das im KPP Nachdienste nicht vorgesehen sind. Im gegenteil, Nachtschichten sind ja nichts besonderes sondern eben ein Teil der "üblichen Verrichtungen der Krankenpflege".

Und ob 7 Nachtschichten erforderlich sind, hängt wohl von der Station und dem Dienstplan an.
Was daran aber so schlimm sein soll, entzieht sich meinem Verständnis, 7 Tage Frühschicht sind an der
Tagesordnung, da jammert doch auch keiner.

Nessiemoo
14.08.2013, 22:22
Es ist aber wissenschaftlich bewiesen dass Nachtdienste längerfristig ungesund sind - es gibt natürlich leute, die die gut vertragen - wie anscheinend du, was ja echt gut für dich ist :) es ist aber in der Regel für meisten Leute nicht so und sind dann eben viel anstrengender als Tagesdienste.

Da muss dann keiner Praktikant durch, der es unbezahlt in den Ferien macht :)

Kandra
14.08.2013, 22:32
Und ob 7 Nachtschichten erforderlich sind, hängt wohl von der Station und dem Dienstplan an.
Was daran aber so schlimm sein soll, entzieht sich meinem Verständnis, 7 Tage Frühschicht sind an der
Tagesordnung, da jammert doch auch keiner.

Frühschicht und Nachtschicht sind ja wohl mal zwei unterschiedliche Kisten. Ich hätte das nicht gemacht und mich im Zweifel nach einer Nacht von meinem Hausarzt davon befreien lassen..

THawk
15.08.2013, 00:29
nachtdienste muss man also definitiv nicht machen... je nach Klinik darf man die auch nicht machen. (Ich durfte es zB nicht). Auch erscheinen mir nur 5 Tage nach 2 Frühdienste und 7 Nachtdienste irgendwie viel zu wenig! Man kriegt doch nach jedem Nachtdienst ein Tag ausgleich? das wären dann schon mal 7 freie Tage, und dann nach jede 5 arbeitstage die 2 freie Tage - also nochmal 3 Tage.


*lach* Sorry, aber da hast du was ganz deutlich falsch verstanden - mit der Regelung wäre mein Leben ja ein Traum! Im Gegensatz: Dir kann es durchaus passieren, dass du am Montag morgen aus der Nacht gehst und dann (wenn's doof kommt) du am Dienstag wieder Früh- oder Spätdienst hast. Auch in Wechselschicht gilt deine Regelarbeitszeit von 40 oder 42h. Meist sind die Nachtdienste zwar länger als ein regulärer Tagdienst, aber nicht so lang, dass du für jede Nacht einen Tag frei bekommen kannst.
Im Bereitschaftsdienst hast du am Tag nach Dienst frei, weil du max. 24h am Stück arbeiten darfst. Aber B-Dienste gibt es auch nicht am Stück.

Ich finde Nachtdienste verpflichtend für Praktikanten jetzt auch wenig sinnvoll, aber so tragisch ist's am Ende auch nicht. Ihr werdet noch genügend Nächte in der Klinik verbringen...