PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Assistenzarzt



fredel
16.08.2003, 18:28
Hallo zusammen,

habe ab juni 04 `ne assistenzarzt stelle in der schweiz :-top
jetzt stellt sich nur die frage was ich so alles noch zu organisieren habe.
ist jemand vielleicht schon da *g* und kann mir ein paar tips geben?
links wären auch total super!
was muß man bezüglich der anrechnung als weiterbildungszeit in deutschland bedenken? gibt es vielleicht irgendwo vordrucke für die häufig erwähnten ausführlichen weiterbildungszeugnisse?

freue mich schon auf VIELE :-dafür antworten

fredel =;-)

airmaria
16.08.2003, 19:04
Hi Fred!
Guckst Du hier! (http://www.hallo-schweiz.de)

Viel Spaß dabei!

"Mary" airmaria

Die Niere
16.08.2003, 19:07
Links sind immer gut, muß man nicht so viel selber schreiben ;-) :-))

http://www.hallo-schweiz.de/

Da steht eigentlich schon eine riesige Menge an Infos drin...

gruesse, die niere

fredel
17.08.2003, 11:15
:-love
das isch tip-top! genau sowas hab´ich gesucht! danke ihr zwei!
wenn mir jetzt noch einer sagr: "he, mach deinen FA doch gleich in CH, ist mit der anerkennung kein problem!" dann............ :-dance

nee, wegen weiterbildung. weiß da auch noch einer was?

airmaria
17.08.2003, 12:37
Also genau habe ich mich noch nicht darum gekümmert, aber im allgemeinen gibt es wohl kaum Schwierigkeiten, sich Weiterbildungen aus der Schweiz in D anrechnen zu lassen.

Für die Approbation braucht man nur dieses Formblatt AIP, was man nach dem Dritten irgendwoher bekommt ausfüllen zu lassen.

Ich habe sogar gehört, dass man sich z.B. den Fa für orthopäd. Chrirurgie aus der Schweiz als zwei Fa's (Ortho und Chir) in D umschreiben lassen kann... aber soweit denke ich nicht und da mache ich mir doch jetzt noch keinen Kopf drum.

"Mary" airmaria

Die Niere
17.08.2003, 18:30
Original geschrieben von fredel
:-love
das isch tip-top! genau sowas hab´ich gesucht! danke ihr zwei!
wenn mir jetzt noch einer sagr: "he, mach deinen FA doch gleich in CH, ist mit der anerkennung kein problem!" dann............ :-dance

nee, wegen weiterbildung. weiß da auch noch einer was?

Ich bin mir nicht sicher, ob meine Info da veraltet ist, aber ein langjähriger Aufenthalt mit Arbeitserlaubnis ist imho ein ziemlich schwer zu bekommendes Privileg - vielleicht hat sich da an der Politik in CH inzwischen was geändert, aber da wird Dir bestimmt noch jemand anderes genauere Infos geben können...

gruesse, die niere

airmaria
17.08.2003, 18:37
Ja, hat sich geändert zum 01.01.2002:

Bei Vertragsdauer größer ein Jahr bekommst Du die B-Bewilligung direkt für 5 Jahre. Eine erneute Beantragung nach Auslaufen ist auch kein Problem mehr, zumindest für EU/EFTA-Leute.
Bei Jahresverträgen gibt es nur die L-Bewilligung für ein Jahr, aber auch die gibt es problemlos neu.

"Mary" airmaria

PS ... und nach 12 Jahren Einbürgerung möglich

Die Niere
17.08.2003, 18:41
Super, danke für die Info...dann kann ich mir das ja doch noch überlegen :-D

grübel, die niere

FataMorgana
17.08.2003, 21:53
Seit dem 1.6.2002 werden Schweizer Facharzt-Titel in Deutschland anerkannt. Die ganz genauen Regelungen kennen ich aber nicht, es gibt in der ganzen Weiterbildungs-Struktur ja doch einige Unterschiede.

Eine informative Seite zum Thema ist auch
http://www.fmh.ch

Wegen der AiP-Fortbildungen habe ich mal bei der Approbations-Behörde angefragt. Die haben gesagt, es sei kein Problem, die Fortbildungen in der Schweiz zu machen, formloser Nachweis genügt. Allerdings könnte es Unterschiede von Behörde zu Behörde geben, in diesem Fall war es die Regierung von Unterfranken (zuständig für Ärzte, die in Würzburg oder Erlangen 3. Staatsexamen gemacht haben).

fredel
18.08.2003, 19:41
ja, die fmh seite ist schon KRASS! :-((
da kann ich nur sonntags surfen (ISDN XXL!) weil sonst versteh ich nix! dei schweizer halt!
aber nochmals danke!