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Vale7
30.12.2016, 13:06
Und die Nachtzuschläge darfst Du nicht vergessen ;)

Also ich bin im ersten Jahr mit 5 Diensten (24h) auf knapp 4000-4500 Netto gekommen. Das war dann meistens 1 Sa, 1Fr oder So, 4x unter der Woche. Das sollte so bei den meisten rauskommen. Aber die Dienstsysteme sind natürlich verschieden. Ich würde das mit den Anschaffungen auch erstmal mit dem Grundgehalt machen.

Ja, die Nachtzuschläge sind richtig eingetragen worden, nur die Samstag- sowie Sonntagszuschläge nicht. Ich habe im November 5 Dienste gehabt, 3 davon Wochenenddienste. So wie die Dienste bei uns vergütet werden, komme ich ja höchstens auf 3200 netto und das kann ja wohl nicht richtig sein.

P.S. wie/wo kann man die Beiträge editieren?

ChillenMitBazillen
30.12.2016, 13:18
- Dienstvergütung nach Stufe 3(Ä1) 4538,84/(42h*4)= 27,01€ Brutto/h.


Schön wärs :)

1.) Individuelles Stundenentgelt = Grundgehalt/(42*4,348). Im Falle von TDL ist das Grundgehalt Ä1 Stufe 1 4407,32€ -> macht 24,13€ individuelles Stundenentgelt
2) 15,6h Bereitschaftsdienst werden in Bereitschaftsstufe 2 (die Stufe sollte in deinem Arbeitsvertrag festgelegt sein) zu 95% als Arbeitszeit gewertet werden. Das heißt, es wird dir 14,82 mal das individuelle Stundenentgelt gezahlt

Jetzt gibt es aber noch verschiedene Möglichkeiten, wie man mit deinem Fehlen am nächsten Tag umgeht. Bei uns wird das Fehlen sofort mit den Bereitschaftsdienststunden verrechnet, in deinem Beispiel also 14,82-8,4=6,42h, die noch als Arbeitszeit vergütet werden.

Die Zuschläge hast du meine ich korrekt berechnet.

FirebirdUSA
30.12.2016, 13:39
danke erstmal für die Antwort. Ich arbeite in einer Uniklinik

Stopp, dann gilt TVÄ-UK und nicht -VKA. Da gelten andere Zuschläge. Insbesondere gibt es für BD weder Samstag noch Sonntagszuschlag siehe Paragraf 9 (4) hier: http://www.tdl-online.de/aerzte/tv-aerzte.html

Vale7
30.12.2016, 15:08
Stopp, dann gilt TVÄ-UK und nicht -VKA. Da gelten andere Zuschläge. Insbesondere gibt es für BD weder Samstag noch Sonntagszuschlag siehe Paragraf 9 (4) hier: http://www.tdl-online.de/aerzte/tv-aerzte.html

Danke für die Information! Dann finde ich die Vergütung der Dienste aber zum :-kotz. Für die Feiertage einschließlich 24. Dez./31. Dez. wird also auch nur 25% Zuschlag gewährt?!

FirebirdUSA
30.12.2016, 19:04
Du bekommst für Nachts einen Zuschlag von 20%. Feiertagszuschlag gibt es bisher nicht

abcd
30.12.2016, 20:41
Das ist aber ganz schön versteckt im Tarifvertrag, dass es diese Zuschläge nach §8 für BD nicht gibt.