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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1 Jahr nur Bereitschaftsdienste - Anrechenbarkeit auf Facharztzeit?



carilind
25.08.2013, 16:22
Hallo ihr Lieben,

ich werde voraussichtlich im kommenden Jahr ausschliesslich 2 Nachtdienste pro Monat machen, sonst keine weitere klinische Tätigkeit, da ich für ein jahr in die Forschung "entschwinde".
Weiss jemand ob es möglich ist, diese Zeit sich auf die Facharztzeit anrechnen zu lassen? Wenn ja, wie argumentiere ich da am Besten (v.a. LÄK Hessen). Hat jemand Erfahrung?

Freue mich sehr über Ideen eurerseits.

lg carilind

Feuerblick
25.08.2013, 16:32
Eine Weiterbildung in Teilzeit ist anzurechnen, wenn sie mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend. .
Allgemeine Bedingungen für die Weiterbildung aus der WBO Hessen (http://www.laekh.de/upload/Aerzte/Weiterbildung/WBO_2005_10.pdf)

carilind
25.08.2013, 16:39
Da steht nichts bzgl. dieser expliziten Frage, oder habe ich etwas überlesen?

Lava
25.08.2013, 16:41
Äh, doch? Du arbeitest ja überhaupt nicht innerhalb der normalen Arbeitszeit, also wird auch nichts angerechnet werden.

Ich weiß nur nicht, ob das auch für Prozeduren gilt, die man manchmal während eines Dienstes macht, also OPs oder ZVKs oder so :-nix

Feuerblick
25.08.2013, 16:44
Und mit zwei Nachtdiensten im Monat kommst du auch nicht auf mindestens die Hälfte der regulären Arbeitszeit...

Muriel
25.08.2013, 17:29
Wobei es ja durchaus auch die Möglichkeit gibt, Forschungszeit angerechnet zu bekommen. Zumindest kenne ich mehrere, bei denen das kein Problem war.

Feuerblick
25.08.2013, 17:38
Hessen gehört insgesamt eher zu den zickigeren Ärztekammern. Da muss man schon sehr gut argumentieren, wenn man Forschungstätigkeit anerkannt bekommen möchte... ;-)

Muriel
25.08.2013, 17:42
Ich weiß, dass bei den dreien, die ich im Kopf habe, das explizit als Forschungsjahr so deklariert und auch umgesetzt wurde. Kann natürlich auch sein, dass auf den Bögen zur Prüfungsanmeldung so etwas nicht vermerkt wurde, falls das problematisch gewesen wäre.

Feuerblick
25.08.2013, 17:45
Naja, den Vertrag muss man ja auch vorlegen bei Anmeldung zur Prüfung. Das müsste also ein normaler Weiterbildungsvertrag mit Forschungsjahr oder so sein. Ansonsten nehmen die das hier eher nicht an. Die zicken ja schon, wenn man nicht 24 Monaten STATIONStätigkeit vorweisen kann oder auf einem Zeugnis das falsche Datum steht. :-nix

psycho1899
25.08.2013, 18:13
Manche Ärztekammer sind echt in ihrer Zwanghaftigkeit nicht zu überbieten... widerlich, wenn man bedenkt, dass man diese Leute ja durch die Beiträge finanziert. Kenne da einige Beispiele von Kollegen, die mit Anerkennungen m.E. unverständlicher ziemliche Probleme hatten.

Die ÄK BW scheint da eine positive Ausnahme zu sein. Bei mir und meinen Kollegen aus BW hat eigentlich alles ohne Probleme geklappt. Super fand ich es auch, dass man mir meine Bitte, möglichst zeitnah einen Prüfungstermin zu bekommen (wg. Wechsel ins Ausland 1 Monat nach Beendigung des Rotationsjahres und somit Erfüllung der Zulassungskriterien) unkompliziert erfüllt hat. Am 31.12. Psych-Jahr beendet, am 16.01. Termin zur Prüfung... sehr geil.

Thomas24
25.08.2013, 18:53
Na bei uns (ÄK Nordrhein) ist die Anerkennung eines Forschungsjahres auch kein grosses Problem. Wir haben aktuell zwei in einer drittmittelfinanzierten Forschungsrotation, die das anerkannt bekommen werden. Es muss aber mit der ÄK vorher abgestimmt sein-

WackenDoc
28.08.2013, 08:40
"Zahlen" kann man evtl. anrechnen lassen. Zumindest ist das in Niedersachsen im Rahmen von Hospitationen möglich. Wie genau eine Hospitation auszusehen hat ist da nicht definiert.

carilind
08.09.2013, 21:34
Erstmal vielen lieben dank für eure vielen hilfreichen antworten.

@muriel: weisst du wie genau deine Kollegen das forschungsjahr bei der kammer begründet haben und es letztenendlich durchbekommen haben?

Oder habt ihr andere ideen?

Ich denke ich werde es auf alle fälle versuchen und der kammer schreiben.

Muriel
08.09.2013, 21:36
Nee, keine Ahnung. Sorry :-nix

Pflaume
09.09.2013, 10:52
Du schreibst überhaupt nichts darüber, wie deine Forschung aussieht. Bist du zur Forschung in einer Abteilung mit Weiterbildungsermächtigung in dem Fach, in dem du Weiterbildung anstrebst, angestellt? Das ist aus meiner Sicht das Entscheidende. Wo machst du die Bereitschaftsdienste?

Wenn man in einer Abteilung mit Weiterbildungsermächtigung angestellt ist, habe ich bisher noch nicht von ernsthaften Problemen der Anerkennung der Weiterbildungszeit gehört. Es kommt nur darauf an, was im Zeugnis steht. Eine ehemalige Kollegin von mir hat z.B. 1 Jahr ausschließlich in der Lehre (Chirurgie) an einer Uniklinik gearbeitet. Konkret bedeutete das, sie hat sich nur um die Einteilung von Famulanten und PJlern auf Stationen und OPs sowie um die Entwicklung eines Ausbildungscurriculums gekümmert. Es war wohl der entspannteste chirurgische Job, den man sich vorstellen kann, und sie hat in dem Jahr nie ein medizinisches Instrument außer dem Kugelschreiber in der Hand gehabt. Sie hat aber Weiterbildung dafür bekommen. Was im Zeugnis genau stand, weiß ich nicht.

In manchen größeren Städten üblich ist ja auch, daß man 1/2 Jahr nur für das NEF abgestellt wird. Da hat man auch keine Stationstätigkeit, wird aber voll auf die Weiterbildung Innere, Chirurgie oder Anästhesie (und möglicherweise auch andere Weiterbildungen, aber die kommen ja kaum 1/2 Jahr aufs NEF) angerechnet.

Ich habe mal jemanden getroffen, der an einem Krebsforschungszentrum oder Krebsregister (weiß ich nicht mehr genau) arbeitet - wo es eigentlich keine Weiterbildung gab. Weil die ihn unbedingt haben wollten, hat er ausgehandelt, daß er offiziell mit einer halben Stelle an einer (angebundenen?) Klinik angestellt wird, so daß er zumindest halbe Weiterbildungszeit in einem klinischen Fach (ich meine Pädiatrie) sammelt. Ob das am Ende dann wirklich anerkannt wird, weiß ich nicht, aber er schien das geklärt zu haben.

Inzwischen gibt es an vielen Unikliniken ja auch ein Zentrum für klinische Forschung. Dorthin werden oftmals Ärzte verschiedener Fachrichtungen abgestellt, die sich dort als Prüfärzte ausschließlich um die Studien kümmern, z.B. für 1 oder 2 Jahre. Auch das wird meines Wissens ohne Probleme auf die Weiterbildung angerechnet. Forschung gehört ja zur Arbeit an der Uniklinik, ich wüßte nicht, warum das nicht auf die Weiterbildung angerechnet werden sollte.

Die Logbuch-Zahlen muß man am Ende natürlich trotzdem erfüllen. Wie schon jemand gesagt hat, geht das in manchen Bundesländern aber auch über Hospitationen. Wenn man nach Abschluß der Weiterbildungszeit die Zahlen noch nicht zusammen hat, kann man also z.B. bei einem Weiterbildungsermächtigten evtl. ohne Bezahlung für 2 oder 4 Wochen mit gastroskopieren (oder was eben noch fehlt), die Zahlen werden dann anerkannt. Nur bei der Anerkennung der Weiterbildungszeit sind sie ganz streng, da muß man wirklich ordentlich angestellt und bezahlt sein, und man muß mind. mit einer halben Stelle angestellt sein.

Auch Bereitschaftsdienste können zur Weiterbildungszeit zählen: Es gibt ja Kliniken, bei denen die Bereitschaftsdienste komplett in Freizeit ausgeglichen werden. Bei einzelnen Kliniken mit hohem Bereitschaftsanteil an der Arbeitszeit besteht dann unter Umständen die Hälfte der gesamten Arbeitszeit aus Bereitschaftsdiensten. Das steht so im Zeugnis aber ja eh nicht drin. Da steht nur drin, daß man Vollzeit angestellt war, der Rest interessiert keinen. Ich glaube, daß dir das Forschungsjahr als Weiterbildungszeit anerkannt wird, sofern du in einer Klinik mit Weiterbildungszeit angestellt bist. Falls das wider Erwarten nicht der Fall sein sollte, kannst du dich eventuell bemühen, mind. 20h pro Woche Bereitschaftsdienst zu machen (mit 2 Diensten pro Monat klappt das natürlich nicht), entsprechend ins Zeugnis reinschreiben zu lassen, daß du auch in der Forschungszeit 20h pro Woche klinisch tätig warst, und dann müßtest du mind. eine 50%ige Weiterbildung in deinem Fach anerkannt bekommen.

Ich habe auch schon Honorarärzte getroffen, die für ihre Honorararzt-Tätigkeit Weiterbildungszeit bekommen haben. Die haben nach 1 Jahr zusammengerechnet, wieviele Stunden sie bei einer Klinik gearbeitet haben, und dann vom Chefarzt eine entsprechende Bescheinigung bekommen, daß sie in 12 Monaten soundsoviele Stunden geleistet haben und somit mit 75% der üblichen Arbeitszeit in der Klinik beschäftigt waren. Daß auch davon wiederum ein großer Teil Bereitschaftsdienstzeit war, interessierte niemanden.

Es gibt also schon Möglichkeiten, Weiterbildungszeit auch in "untypischen" klinischen Konstellationen zu bekommen. Man sollte sich nur darum kümmern (so wie du es tust) und sich nicht hinterher überraschen lassen.