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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vergütung als ärztlicher Ersthelfer



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RobRoy
25.08.2013, 20:17
Hallo liebe Forenteilnehmer,
lese schon seit Jahren in diesem Forum mit und schätze die Informationen und den Austausch den man hier findet sehr. Ich bin derzeit als Assistenzarzt (1 Jahr) tätig.

Dieses We. war ich als Ersthelfer bei zwei Verkehrsunfällen als erster Arzt am Einsatzort. Habe insgesamt 5 Patienten gesehen und alle untersucht und versorgt, zum Teil im RTW und mit Einweisung ins KH. Meine Frage, steht mir für meine Tätigkeit eine Vergütung zu? Will nicht gierig klingen aber ich habe ja auch die medizinische Verantwortung übernommen, diagnostiziert und therapiert. Weiss jemand wie das läuft?

Vielen Dank für die Antworten und viele Grüße

P.S.: Allen Verunfallten geht es gut :-)

Pupskopf
25.08.2013, 20:27
Sorry aber es ist deine ärztliche Pflicht Ersthilfe zu leisten was willst du da vergütet bekommen? Du warst ja nicht als Notarzt dort anwesend. Finde deine Frage bescheuert ich glaube du solltest beruflich lieber was anderers machen.

RobRoy
25.08.2013, 20:44
Mmh ich finde diesen Kommentar nicht hilfreich. Wie genau Sie von meiner Frage auf meine ärztliche Eignung schließen können kann ich nicht nachvollziehen. Mir geht es lediglich darum eine sachliche Information auf meine Frage zu erhalten. Über meine ärztlichen Pflichten zur Ersthilfe bin ich mir bewusst und diesen auch nachgekommen. Letztendlich habe ich eine professionelle medizinische Dienstleistung erbracht und lediglich die Frage geäußert ob mir dafür eine Vergütung zusteht. Sollte dies aufgrund von nachvollziehbaren Begründungen nicht der Fall sein dann werde ich natürlich trotzdem auch in Zukunft meinen ethisch/rechtlichen Verpflichtungen zur Nothilfe nachkommen. Finde diesen Kommentar äußerst despektierlich und unprofessionell

SteveMcQueen
25.08.2013, 21:31
Troll dich... :-))

bipolarbär
25.08.2013, 21:34
Ohne mich näher auszukennen kann ich mir das kaum vorstellen, v.a. wenn du nicht die erforderliche Fachkunde besitzt, um abzurechnen. Selbst wenn, ich denke du bist in der Situation genauso wie ein Laienhelfer und hast sogar mehr als das nötige getan. Die Frage würde mich auch sehr interessieren.

Muss man als Arzt denn auch den Transport des Patienten überwachen oder gar ins Krankenhaus, wenn man nicht im Dienst ist? Oder reicht BLS bis der diensthabende kommt?


...

Der Name ist Programm...

Nemesisthe2nd
25.08.2013, 21:42
was willst du denn außer BLS machen? oder haste immer infusion, Viggo, defi usw dabei???

ich bezweifle das man für erste hilfe (zu der jeder verpflichtet ist und ärzte aufgrund der garantenstellung besonders) irgendwas bekommt außer einen feuchten händedruck und ein dankeschön vom rettungsdienst bzw vom patienten

RobRoy
25.08.2013, 21:43
Hab auch im RTW das Protokoll ausgefüllt, zugänge gelegt, infusionen verordnet und Maßnahmen zur Sicherstellung der Transportfähigkeit angeordnet (HWS-Krawatte, Umlagerung mittels Schaufeltrage, Vitalparameter kontrolliert etc
),

DrSkywalker
25.08.2013, 21:46
Erst mal glückwunsch zu der tollen Tat. Als Newbi gleich mal 5 PAtienten notfallmäßig versorgt...toll! Bist bestimmt ein ehemaliger Rettungsdienst-Fuzzi, oder!? :-))

Die Frage ist trotzdem nicht uninteressant. In unserer Berufsordung steht, dass man ein angemessenes Honorar zu verlangen hat, kostenlos " können Verwandten, Kolleginnen und Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen Patientinnen und Patienten" behandelt werden. (§12 Berufsordung)

Also, wer kann die Frage inhaltlich korrekt beantworten?

RobRoy
25.08.2013, 21:47
Die Rettungsdienstler haben mich da schalten und walten lassen und haben mir eigentlich völlig die Regie überlassen. Schien denen aber auch mehr als recht gewesen zu sein

Feuerblick
25.08.2013, 21:48
Naja, vermutlich bekommst du für Kassenpatienten nur einen feuchtwarmen Händedruck. Du warst ja nun auch nicht als Notarzt da und daher wird dir auch der Träger des Rettungsdienstes nichts für deinen Einsatz zahlen. Wie sich das im Fall von Privatpatienten verhält, weiß ich nicht sicher. Ich vermute fast, dass du da etwas abrechnen könntest, wenn du die Daten der Patienten hättest. :-nix War denn kein Notarzt vor Ort? Wenn Zugänge und Co notwendig waren, hätte wohl auch ein NEF geordert werden sollen.

RobRoy
25.08.2013, 21:49
Ja doch das kam schon, ich war halt als erster da und hab dann schonmal alles angeleiert mit dem RTW-Personal

Feuerblick
25.08.2013, 21:52
Wie lange hat es denn bitte bis zu dessen Eintreffen gedauert, wenn du bei mehreren Patienten Zugänge legen und einen Bodycheck machen konntest? HWS-Krawatte, Umlagerung und Vitalparameter fallen in den Zuständigkeitsbereich der Rettungsassistenten und -sanis, insofern hätte man dich dafür nicht gebraucht...

RobRoy
25.08.2013, 21:55
Es waren 2 Unfälle, beim ersten waren diese Maßnahmen nicht notwendig. Beim zweiten waren 3 Personen beteiligt und eine davon vermeintlich schwerer verletzt. Ich habe nur diese Person maßgeblich versorgt. Das war nach Eintreffen des RTWs bis das NEF kam recht schnell erledigt. Die beiden anderen habe ich natürlich trotzdem grob neurologisch untersucht und auf offensichtliche Frakturen untersucht. Blutdruckmessung konnte ich an einen zufällig vor Ort verfügbaren Rettungssanitäter delegieren

Feuerblick
25.08.2013, 21:58
Was heißt hier "delegieren"? Das ist sein Job!! ;-) Genau wie Bodycheck, HWS-Immobilisierung, Schienung von möglichen Frakturen, Lagerung etc. Die drehen ja nicht Däumchen, wenn sie vor dem NEF eintreffen...
Wie gesagt: Ich fürchte, allzuviel wirst du da nicht erwarten können, aber warten wir mal ab, was unsere Notärzte hier dazu sagen können. Die kennen sich mit der Situation vermutlich besser aus.

Muriel
25.08.2013, 22:02
Wenn das ginge, wäre mein Gatte schon reich ;-)

Feuerblick
25.08.2013, 22:05
Vielleicht war er bisher nur zu gutmütig ;-)

RobRoy
25.08.2013, 22:08
Ich erwarte mir draus auch keine finanzielle Vergütung, aber wenn ich einen Anspruch darauf hätte würde ich diesen auch realisieren wollen. Das Legen von Zugängen und die Anordnung von intravenöser Volumenersatztherapie zählt meines Wissens nach aber zu den Notkompetenzen der Rettungsdienstler und war daher vor eintreffen des Notarztes vermutlich eher mein Aufgabenbereich. Auch die Durchführung der körperlichen Untersuchung mit Diagnose und Indikationsstellung unterlag vor Eintreffen des Notarztes als höchstqualifizierter erstmal meiner Entscheidung. Lasse mich aber gerne belehren falls ich meine Verantwortung vor der des Rettungspersonals hätte zurückstellen sollen. Die Rettungsdienstler haben auf jeden FAll auf mich nicht den Eindruck gemacht als wollten sie mir die Entscheidungskompetenz abnehmen

Feuerblick
25.08.2013, 22:13
Wie gesagt, Zugänge und Infusionen keine Frage. Untersuchung und grobe Diagnosestellung meinetwegen auch. Aber dass der Patient nen StifNeck bekommt und auf die Trage umgelagert werden muss, das gehört nicht zur "Notkompetenz". Auch nicht das Überprüfen der Vitalparameter. Das gehört zum Job der Retter und ist selbstverständlich, braucht also keine ärztliche Anordnung. Es sei denn, das wäre in den letzten Jahren irgendwie geändert worden :-nix
Natürlich freuen sich die Retter, wenn ein Akademiker zur Erweiterung des Handlungsspielraumes vor Ort ist - zumindest wenn er weiß, was er tut.
Ganz ehrlich? Ich bin auch kein Gutmensch, aber für einen Zugang und einen Bodycheck eine Rechnung stellen wollen finde ich irgendwie ein ganz kleines bißchen too much. Sei froh, dass du kompetent helfen konntest und gut ist es.

RobRoy
25.08.2013, 22:20
Das Thema ist doch ob ein formaler Anspruch darauf besteht diese ärztliche Leistung zu liquidieren. Diese Frage ist völlig wertfrei und ändert an dem tatsächlichen Verhalten am Unfallort absolut nichts. Auch das Anlegen eines Stiff-Necks die Wirbelsäulenschonende Umlagerung und die Maßnahmen zur Herstellung der Transportfähigkeit, als auch das Überprüfen der Vitalparameter unterstanden ja auch mit Eintreffen des Rettungsdienstpersonals trotzdem zunächst meiner Gesamtverantwortung als Arzt und wurden folglich auch als Auftrag ausgeführt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Garantenstellung mit Eintreffen des Rettungsassistenten erloschen wäre

Miyu
25.08.2013, 23:32
Das Thema ist doch ob ein formaler Anspruch darauf besteht diese ärztliche Leistung zu liquidieren. Diese Frage ist völlig wertfrei und ändert an dem tatsächlichen Verhalten am Unfallort absolut nichts. Auch das Anlegen eines Stiff-Necks die Wirbelsäulenschonende Umlagerung und die Maßnahmen zur Herstellung der Transportfähigkeit, als auch das Überprüfen der Vitalparameter unterstanden ja auch mit Eintreffen des Rettungsdienstpersonals trotzdem zunächst meiner Gesamtverantwortung als Arzt und wurden folglich auch als Auftrag ausgeführt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Garantenstellung mit Eintreffen des Rettungsassistenten erloschen wäre

Dir ist aber klar, dass die von dir aufgezaehlten Maßnahmen vom Rettungsdienst auch ohne explizite aerztliche Anordnung und Anwesenheit ausgefuehrt werden koennen und deswegen auch ausgefuehrt werden? Fuer das Anlegen eines Stiffnecks und die Herstellung der Transportfaehigkeit brauchen die dich als Arzt nun wirklich nicht, denn das ist einfach Teil ihres Jobs und muss sicher nicht von dir beauftragt werden.