Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel der Fachrichtung --> Gehaltseingruppierung/Gehaltsstufe
Meine Frage bezieht sich darauf, wie eure Erfahrungen bzgl. der Eingruppierung der Gehaltsstufe nach einem Wechsel der Fachrichtung sind.
Eigentlich zählt meiner Meinung nach lediglich die Dauer der ärztlichen Tätigkeit - unabhängig der Fachrichtung?!?
Wie sieht es aus, wenn man als Facharzt wechselt? Höchste Gehaltsstufe innerhalb der Weiterbildungs-Gehaltsstufe?
Ich hörte davon, dass die Verwaltungen häufiger Probleme machen. Wie sind eure Erfahrungen?
Danke
ich unterstelle einfach mal, dass du noch kein fa bist...damit fällst du in die entgeldgruppe I; im entsprechenden §15 des tv-ärzte (hier nachzulesen: http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/tv-aerzte/tv-aerzte-vka/ ) heißt es dazu ganz klar.
a) Entgeltgruppe I
Stufe2: nach einjähriger ärztlicher Tätigkeit
Stufe3: nach zweijähriger ärztlicher Tätigkeit
Stufe4: nach dreijähriger ärztlicher Tätigkeit
Stufe5: nach vierjähriger ärztlicher Tätigkeit
Stufe6: nach fünf jähriger ärztlicher Tätigkeit
damit ist die sache ja eigentlich ganz klar...
Halo,
bitte benutze mal die Forensuche, die Frage wurde schon oft gestellt
lg
Üblicherweise ist das Verhandlungssache. Als fachfremder Facharzt wird man häufig mindestens die letzte Stufe der EG Gruppe I bekommen. Manchmal bekommt man auch mehr. Nur in besonderen Fällen (z.b. extrem beliebtes Fach, extrem schwierige Stellensituation in dem Fach, besonders maligne Verwaltung) wird man versuchen wieder bei Stufe 1 EG I anzufangen ;) Bei besonderem Interesse an einem wird aber auch Facharztgehalt oder sogar mehr bezahlt. Pauschal ist diese Frage, wie so oft, nicht zu beantworten. ;-) Selbiges gilt für NIchtfachärzte mit fachfremder Erfahrung. Hier wird üblicherweise jede ärztliche Tätigkeit anerkannt, es sei denn es handelt sich um o.g. Ausnahmen.
...danke für die Antworten... Würde dann als FA wechseln..
...die Frage ist, ob der Rechtsanspruch in dem Kontext klar geregelt ist..? Auf den guten Willen der Verwaltung zu bauen ist vielleicht etwas schwach..?
Feuerblick
31.08.2013, 15:39
Innerhalb der Weiterbildungszeit ist es klar per Tarifvertrag geregelt und das sollte man auch bei der Verwaltung durchsetzen. Danach ist es, wie Test schon sagte, Verhandlungssache.
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