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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel der Fachrichtung --> Gehaltseingruppierung/Gehaltsstufe



Tri G -
30.08.2013, 20:46
Meine Frage bezieht sich darauf, wie eure Erfahrungen bzgl. der Eingruppierung der Gehaltsstufe nach einem Wechsel der Fachrichtung sind.
Eigentlich zählt meiner Meinung nach lediglich die Dauer der ärztlichen Tätigkeit - unabhängig der Fachrichtung?!?
Wie sieht es aus, wenn man als Facharzt wechselt? Höchste Gehaltsstufe innerhalb der Weiterbildungs-Gehaltsstufe?
Ich hörte davon, dass die Verwaltungen häufiger Probleme machen. Wie sind eure Erfahrungen?

Danke

mainzer
30.08.2013, 20:58
ich unterstelle einfach mal, dass du noch kein fa bist...damit fällst du in die entgeldgruppe I; im entsprechenden §15 des tv-ärzte (hier nachzulesen: http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/tv-aerzte/tv-aerzte-vka/ ) heißt es dazu ganz klar.

a) Entgeltgruppe I
Stufe2: nach einjähriger ärztlicher Tätigkeit
Stufe3: nach zweijähriger ärztlicher Tätigkeit
Stufe4: nach dreijähriger ärztlicher Tätigkeit
Stufe5: nach vierjähriger ärztlicher Tätigkeit
Stufe6: nach fünf jähriger ärztlicher Tätigkeit

damit ist die sache ja eigentlich ganz klar...

Fr.Pelz
30.08.2013, 20:58
Halo,
bitte benutze mal die Forensuche, die Frage wurde schon oft gestellt
lg

mainzer
30.08.2013, 20:59
*schneller* :-P

test
30.08.2013, 21:10
Üblicherweise ist das Verhandlungssache. Als fachfremder Facharzt wird man häufig mindestens die letzte Stufe der EG Gruppe I bekommen. Manchmal bekommt man auch mehr. Nur in besonderen Fällen (z.b. extrem beliebtes Fach, extrem schwierige Stellensituation in dem Fach, besonders maligne Verwaltung) wird man versuchen wieder bei Stufe 1 EG I anzufangen ;) Bei besonderem Interesse an einem wird aber auch Facharztgehalt oder sogar mehr bezahlt. Pauschal ist diese Frage, wie so oft, nicht zu beantworten. ;-) Selbiges gilt für NIchtfachärzte mit fachfremder Erfahrung. Hier wird üblicherweise jede ärztliche Tätigkeit anerkannt, es sei denn es handelt sich um o.g. Ausnahmen.

Tri G -
30.08.2013, 22:40
...danke für die Antworten... Würde dann als FA wechseln..

Tri G -
31.08.2013, 15:23
...die Frage ist, ob der Rechtsanspruch in dem Kontext klar geregelt ist..? Auf den guten Willen der Verwaltung zu bauen ist vielleicht etwas schwach..?

Feuerblick
31.08.2013, 15:39
Innerhalb der Weiterbildungszeit ist es klar per Tarifvertrag geregelt und das sollte man auch bei der Verwaltung durchsetzen. Danach ist es, wie Test schon sagte, Verhandlungssache.