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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tarifvertrag, Marburger Bund



Knorst
01.09.2013, 13:08
Hallo,

Einem Arbeitsvertrag ist der Tarifvertrag des privaten Klinikträgers mit dem Marburger Bund angehängt...

Dort steht unter Geltungsbereich, dass der Vertrag Für Personen gilt, die Mitarbeiter der Klinik, und im Marburger Bund sind.

Siehe Homepage Marburger Bund/ Tarifverträge mit privaten Trägern.


Heißt das, der TV-Ä gilt für mich nur, wenn ich Mitglied im Marburger Bund bin??? Ist eine Mitgliedschaft in dem Verein also zwingend notwendig, wenn ich einen solchen Vertrag unterschreibe???


Viele Grüße

Knorst ;-)

Feuerblick
01.09.2013, 13:09
Nein...

Knorst
01.09.2013, 13:14
Hui, danke für die schnelle Antwort,


komisch dann, dass sie es so reinschreiben...


Grüße Knorst

Knorst
01.09.2013, 14:19
Bei Wikipedia steht aber unter Tarifbindung:

"Arbeitnehmer müssen für die Tarifbindung Mitglied der tarifvertragschließenden Gewerkschaft sein"

...???

Strodti
01.09.2013, 17:48
Der Arbeitgeber wird dich nach dem MB-Tarifvertrag bezahlen. Ist immerhin Teil deines Arbeitsvertrages. Bindend ist der Tarifvertrag eigentlich tatsächlich nur für Mitglieder. Eine ungleiche Bezahlung würde die Mitarbeiter in Scharen zu den Gewerkschaften treiben und daran haben die Arbeitgeber gar kein Interesse (ein starker Organisationsgrad ist gut für die Arbeitnehmer in den Tarifverhandlungen).

Mache dir bewußt, dass die Gewerkschaftsmitglieder mit ihren Beiträgen und Aktionen (Arbeitskampf) für deinen Tarifvertrag gesorgt haben. Nichtmitgleider profitieren einfach nur davon.


Streng genommen profitieren nur Gewerkschaftsmitglieder vom Tarifvertrag. Nun weiß jeder, dass auch Nicht-Mitglieder das tarifliche Entgelt erhalten und die tariflichen Arbeitsbedingungen. Das hat nur einen Grund: Würden Arbeitgeber sie schlechter stellen, trieben sie die Nicht-Mitglieder in die Arme der Gewerkschaft. Und das wollen sie natürlich nicht. Allerdings hat so manch ein Nicht-Mitglied vor dem Arbeitsgericht bereits sein blaues Wunder erlebt: Wer nicht Mitglied der Gewerkschaft ist, hat nämlich keinen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Tarifvertrag.

Quelle: ver.di Homepage