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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sozialkriterium 2 erfüllt & Abiturnote 3.3 --> Berlin SS14?



anwaerter
05.09.2013, 08:01
Liebe Experten,
ich erfülle das Sozialkriterium 2, meine Abinote ist grauschwarz und <3.
Meint ihr, dass ich unter diesen Voraussetzungen zum kommenden Sommersemester an der Charité zugelassen werden würde?
Über Antworten freue ich mich! Danke!

Erdbeermond
05.09.2013, 08:18
Das kommt auf die Anzahl deiner Wartesemester an.

anwaerter
05.09.2013, 08:19
Zum SS werde ich 13 haben.

anwaerter
05.09.2013, 08:28
Korrigiere: es sind bereits 14.

davo
05.09.2013, 09:03
In den vorigen drei SoSe hätte es gereicht (sowohl um einen Platz zu bekommen, als auch um einen Platz in Berlin zu bekommen). Deine Chancen stehen also gut, denn dass die Auswahlgrenze im ersten Schritt von WZ 13 / DN 2,6 auf WZ 14 / DN < 3,4 steigt und im zweiten Schritt von SK 3 / DN 2,6 auf SK 2 / DN < 3,4 halte ich für eher unwahrscheinlich.

Beachte jedoch dass SK 2 nur "an der nächstgelegenen Hochschule des eigenen Landes" funktioniert.

anwaerter
05.09.2013, 09:24
Danke, davo.
Ich und mein Partner leben zusammen in Berlin. Dann müsste die Charité ja zweifelsfrei die nächstgelegene Hochschule sein :)

-wilhelmina-
05.09.2013, 12:47
Hallo anwaerter!

Ich bin zwar kein Experte, aber ich habe versucht, durch das Dickicht der HSS durchzustiegen.
So wie ich das verstanden habe, hast Du beim Überspringen der 13-WS-Hürde einen Studienplatz (also 14 oder mehr) sicher - unabhängig der DN. Berlin bekommst Du bei SK2 - DN weiterhin unwichtig.
Bei mir ist es nur umgekehrt. SK sind eher schwierig - dafür 2,4 DN.
D. h. für Dich die Reihenfolge der Auswahlkriterien das Entscheidende - und bei mir wird es daran scheitern!
(Als Basis habe ich die Werte vom letzten SoSe gemäß HSS genommen.)

Gruß wilhelmina

gixxer-woman
05.09.2013, 12:50
Ich und mein Partner leben zusammen in Berlin.:)

Seid ihr denn verheiratet oder lebt ihr nur in einer Partnerschaft?

anwaerter
05.09.2013, 13:29
Wir leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das ist der Ehe in solchen Fragen allerdings absolut gleichgestellt.

gixxer-woman
05.09.2013, 13:58
ja dann sollte es doch nächstes Mal klappen:-top

Nurbanu
06.09.2013, 00:00
Mit SK 2 hat man eigentlich immer einen Platz in Berlin bekommen, die DN wurde erst ab bzw. für SK 3 wichtig.
Und mit 14 Wartesemestern spielt die DN auch keine Rolle, wenn es bei einer Wartezeit von 13 Semestern bleibt, da du ein Wartesemester mehr aufweisen kannst.

Medizin-Sandra
06.09.2013, 13:32
Hallo anwaerter, ich bin auch ein Wartezeitler für Berlin. Deswegen würde mich mal interessieren wie du das mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft meinst? Normalerweise sind damit eher gleichgeschlechtliche Paare gemeint. Damit würde dein Partner ja bei einem Bafög-Antrag mit einbezogen werden. Ist das bei euch der Fall?

Liebe Grüße

P.s. Meines Erachtens ist für ein SK 2 doch nur ein Kind bzw. ein Ehepartner interessant oder? Welchen Ortsantrag willst du stellen?

Hier nochmal der Passus von der zvs dazu:


Antragsgrund 2: Familiäre Gründe / 2.4 Bessere Erreichbarkeit der Hochschule

Wohnsitz (einzige Wohnung oder Hauptwohnung) mit Ehegatten und/oder Kind oder
gleichgeschlechtlichen Lebenspartner aus einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft (nach § 1 des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft vom 16. Februar 2001 - BGBl. I S. 266),

ist dem gewünschten Studienort nicht als nächstliegende Hochschule zugeordnet, dieser Studienort ist jedoch der vom Wohnort aus für die Bewerberin/den Bewerber am besten zu erreichende.

Absolute Arrhythmie
06.09.2013, 16:52
Ähm, wahrscheinlich lebt anwaerter in einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Medizin-Sandra
06.09.2013, 16:55
Oh man danke AA...darauf hätte ich ja auch selbst kommen können.. Dann erübrigt sich natürlich meine Frage :-oopss