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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Förderung Allgemeinmedizin KV/KK



Hepar
05.09.2013, 09:18
Hallo,

hat jemand eine Ahnung, ob man die Förderung der KV/KK zurückzahlen muss, wenn man die Weiterbildung in der Praxis abbricht und wieder ins Krankenhaus geht? Mich interessiert vor allem, wie es in Niedersachsen gehandhabt wird.

Habe schon mit der KV telefoniert, die meinten, dass es "möglich sei", wenn man sich so entscheiden würde. Ein entsprechender Fall ist dort wohl noch nie aufgetreten.

Weiß jemand mehr?

Danke!

Berlinerin
06.09.2013, 20:05
Eine ehem. Kollegin von mir hat ihre WB Allgemeinmedizin nach 3 oder 4 Monaten abgebrochen und doch den Internisten gemacht. Sie mußte die volle Förderung für die Monate zurückzahlen. War vor 4 Jahren in NRW. Wie das woanders gehandhabt wird und ob die KVen da inzwischen weniger streng sind (war ja immer mal in der Diskussion um niemanden von der WB abzuhalten) weiß ich leider nicht.

LG

denkstdu
06.09.2013, 20:49
Ja aber wird in den meisten Praxen nicht einfach die Förderung, welche die Praxis für den Assi gibt, an den Assi weiter gegeben? Wenn das so ist, dann hat doch der Assi, dann von dem Weiterbilder einen Anspruch auf Gehalt oder? Ist mir alles suspekt. Die Kliniken bekommen doch auch Förderung für einen, von den Fördergeldern sieht man ja auch nichts.

Berlinerin
07.09.2013, 19:39
Ich mußte einen Arbeitsvertrag unterschreiben, daß ICH die Förderung zurückzahle und nicht mein Chef. Wurde damals von der KV offiziell dem Praxisinhaber empfohlen so eine Abtretungserklärung unterschreiben zu lassen.
Meine ehem. Kollegin hat tatsächlich die Zeit in der Praxis fast für umsonst gearbeitet (die Praxis hatte etwas mehr gezahlt als die Förderung, dieses Geld konnte sie natürlich behalten)...
Ich denke sowas ist aber auch Verhandlungssache. Die WB - Assistentin wo ich jetzt arbeite (sehr große hausärztlich - intern. Praxis) hat sich geweigt das zu unterschreiben und unser Chef hat's dann akzeptiert. Der Markt machts und die Stellensituation ist so gut, da braucht man sich nicht mehr für doofe Vertragsklauseln hergeben :-).

LG