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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studienplatz verschieben?



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Semmel
05.09.2013, 12:23
Hallo, liebes Forum!

Folgendes Problem: Hab vorgestern, am dritten September, unerwarteter Weise im AdH einen Zulassungsbescheid von der Uni Heidelberg, meiner Wunschuni, bekommen. Nun ist das Problem, dass ich diesen Platz für dieses Jahr aus diversen familiären Gründen auf keinen Fall annehmen kann, mach mir jedoch in die Hosen, dass ich nächstes Jahr, sollte ich mich wieder ganz normal bewerben, nicht mehr angenommen werde. Nun gibts ja diese Möglichkeit der "Bevorzugten Auswahl", sollte ich einen Dienst (FSJ, BFD) machen.

Und nun kommt der Knackpunkt: Muss ich den Dienst bereits angetreten haben, als ich den Zulassungsbescheid bekommen habe? Oder falle ich auch noch in diese Regelung, sollte ich meinen Dienst erst mit bsplsweise 01.10. antreten?

Hab mir hierzu die Broschüre von hochschulstart.de durchgelesen - die ist aber, wie ich finde, nur sehr sehr vage formuliert:

"Wer bei Beginn oder während des Dienstes einen Studienplatz erhält, kann diese Zulassung vorerst nicht verwirklichen."

Bei "Beginn"...ja - was heißt das? S.o.

Außerdem: Sollte ich glücklicherweise in diese Regelung fallen, wird mir dann nur ein Studienplatz Humanmedizin allgemein "reserviert", oder genau der idente Platz inclusive Ortswunsch?

Und ja, hab hochschulstart.de diesbezüglich bereits kontaktiert, hab als Antwort jedoch nur dieses Infoblättchen und den dazu passenden Einzeiler bekommen. Also nicht wirklich informativ.

Hoffe auf Eure Hilfe!

MfG

Chaoskind
05.09.2013, 12:33
Uff, das ist knifflig.
Ich glaube ich würde in deinem Fall einfach HSS weiter nerven und da anrufen. Da kann man dich nicht einfach mit einer Broschüre abspeisen.
Hier im Forum gibt es sicherlich viele verschiedene und halbwahre Antworten (nichts gegen das Wissen der anderen, habs nur oft erlebt :D), bei so einer Entscheidung würde ich mich nur auf das verlassen, was HSS sagt.

gixxer-woman
05.09.2013, 12:54
Ich sehe es auch so wie mein Vorredner...da frag mal lieber gezielt nach!
Aber wieso bewirbst du dich fürs AdH wenn du eh nicht antreten willst?!

Semmel
05.09.2013, 13:00
Nicht antreten wollen, und nicht antreten können ist ein Unterschied. Hatte zudem einfach nicht damit gerechnet, dieses Jahr akzeptiert zu werden.

Hab jetzt schon ein paar Mal dort anrufen versucht, aber leider keinen an die Leitung bekommen. Hab schon Angst, dass die Warteschleifenmusik mich in meine Träume verfolgen wird.

Gruß,

gixxer-woman
05.09.2013, 13:25
Ja das kenn ich...und auf Emails wird auch öfter mal einfach GAR NICHT reagiert. Sehr ärgerlich wenn man eine schnelle Entscheidung treffen muss :-(
Hast du denn schon einen Vertrag fürs FSJ oder planst du das gerade es zu machen? So wie ich es verstehe scheint so ein FSJ einen recht hohen Stellenwert zu haben, für das man "freigestellt" wird. Könnte mir schon vorstellen dass das klappt! Drücke dir die Daumen

davo
05.09.2013, 13:41
Du musst die SfH anrufen. Ich vermute aber dass du keinen Anspruch auf eine erneute Auswahl haben wirst da du die Zulassung weder während des Dienstes noch am Anfang des Dienstes erhalten hast. (Denn es geht darum wann du die Zulassung erhalten hast - und die hast du dann ja bereits mindestens vier Wochen vor Dienstbeginn erhalten.)

Wieviele Punkte hast du denn in Heidelberg?

Semmel
05.09.2013, 13:54
Hallo!

Das ist eine sehr gute Frage, wie viele Punkte ich in Heidelberg habe, das steht ja nicht im Zulassungsbescheid. Bin mit Abi 1,7 & TMS 1,0/98 Prozentrangwert jedoch ein übelster Grenzgänger würd ich sagen.

ABER!

Hab grad endlich wen an die Schippe bei hss.de bekommen. Der hat gesagt, ich muss nur für das Semester, an dem ich beginnen will, wirklich durch eine FSJ/BFD verhindert sein. Heißt, Studienbeginn 01.10.13, ich bin aber mit 01.10.13 durch mein BFD verhindert, falle ich noch in diese Regelung der bevorzugten Zulassung, da ich ja, wie erwähnt, das gesamte Semester verhindert bin. Er meinte außerdem, dass dies beispielsweise auch nichts mit dem Datum, an dem ich den Vertrag für den Dienst unterschrieben habe zu tun hat.

Summa summarum gute Neuigkeiten. Beginne mit 01.10.13 & kann dann über diese bevorzugte Zulassung meinen Studienplatz für eigentlich dieses Jahr, auch für WS14/15 einfordern.

Ich freu mich.

Gruß!

gixxer-woman
05.09.2013, 13:56
Prima, dann klappt ja alles! :-) gratuliere

mr_brownie
05.09.2013, 16:50
Weiß zufällig jemand, ob das ganze auch bei nem Auslandsdienst, z.B. über Weltwärts oder einen europäischen Freiwilligendienst, funktionieren würde?

davo
05.09.2013, 17:02
Ja, siehe http://hochschulstart.de/index.php?id=774 Muss aber anscheinend mindestens sechs Monate lang sein.

GrandBranleur
05.09.2013, 18:28
Hallo, liebes Forum!

Folgendes Problem: Hab vorgestern, am dritten September, unerwarteter Weise im AdH einen Zulassungsbescheid von der Uni Heidelberg, meiner Wunschuni, bekommen. Nun ist das Problem, dass ich diesen Platz für dieses Jahr aus diversen familiären Gründen auf keinen Fall annehmen kann, mach mir jedoch in die Hosen, dass ich nächstes Jahr, sollte ich mich wieder ganz normal bewerben, nicht mehr angenommen werde. Nun gibts ja diese Möglichkeit der "Bevorzugten Auswahl", sollte ich einen Dienst (FSJ, BFD) machen.

Und nun kommt der Knackpunkt: Muss ich den Dienst bereits angetreten haben, als ich den Zulassungsbescheid bekommen habe? Oder falle ich auch noch in diese Regelung, sollte ich meinen Dienst erst mit bsplsweise 01.10. antreten?

Hab mir hierzu die Broschüre von hochschulstart.de durchgelesen - die ist aber, wie ich finde, nur sehr sehr vage formuliert:

"Wer bei Beginn oder während des Dienstes einen Studienplatz erhält, kann diese Zulassung vorerst nicht verwirklichen."

Bei "Beginn"...ja - was heißt das? S.o.

Außerdem: Sollte ich glücklicherweise in diese Regelung fallen, wird mir dann nur ein Studienplatz Humanmedizin allgemein "reserviert", oder genau der idente Platz inclusive Ortswunsch?

Und ja, hab hochschulstart.de diesbezüglich bereits kontaktiert, hab als Antwort jedoch nur dieses Infoblättchen und den dazu passenden Einzeiler bekommen. Also nicht wirklich informativ.

Hoffe auf Eure Hilfe!

MfG

Einfach, du schreibst dich ein und meldest dich krank. Zack.

Miyu
05.09.2013, 18:33
Einfach, du schreibst dich ein und meldest dich krank. Zack.

Und der Krankenschein fuer ein ganzes Jahr kommt woher...?

EVT
05.09.2013, 18:36
u direkt ueber der regelstudienzeit zu sein waere bei bafoeg auch nicht sooo vorteilhaft...

mr_brownie
05.09.2013, 20:45
Ja, siehe http://hochschulstart.de/index.php?id=774 Muss aber anscheinend mindestens sechs Monate lang sein.

Danke davo :)

Nurbanu
06.09.2013, 00:06
Heißt, Studienbeginn 01.10.13, ich bin aber mit 01.10.13 durch mein BFD verhindert, falle ich noch in diese Regelung der bevorzugten Zulassung, da ich ja, wie erwähnt, das gesamte Semester verhindert bin. Er meinte außerdem, dass dies beispielsweise auch nichts mit dem Datum, an dem ich den Vertrag für den Dienst unterschrieben habe zu tun hat.

Ich will deine Freude nicht trüben, aber du solltest eines beachten:
Das (Verwaltungs)semester in HD beginnt bereits am 1.9., Vorlesungsbeginn dann halt Mitte Oktober wie überall sonst auch.

GrandBranleur
06.09.2013, 02:26
Und der Krankenschein fuer ein ganzes Jahr kommt woher...?

Ah, wird gehen. Kenne leut die schreiben bald physikum, eingeschrieben seit 2007.

Semmel
06.09.2013, 20:06
Ich will deine Freude nicht trüben, aber du solltest eines beachten:
Das (Verwaltungs)semester in HD beginnt bereits am 1.9., Vorlesungsbeginn dann halt Mitte Oktober wie überall sonst auch.

Hab das dem Kerl bei der ZVS doch genau erklärt, so wies ist - der wird mich doch wohl nicht verkackeiern, nehm ich zumindest mal an. Hab ihm ausdrücklich gesagt, dass mein Dienst mit 01.10. beginnt, und der meinte: is OK.

Solara
06.09.2013, 21:07
Hab das dem Kerl bei der ZVS doch genau erklärt, so wies ist - der wird mich doch wohl nicht verkackeiern, nehm ich zumindest mal an. Hab ihm ausdrücklich gesagt, dass mein Dienst mit 01.10. beginnt, und der meinte: is OK.

Und jetzt fragst du das ganze auch nochmal schriftlich nach - weil an mündliche Aussagen erinnert sich keine Menschenseele im Fall des Falles.

Semmel
06.09.2013, 22:51
Und jetzt fragst du das ganze auch nochmal schriftlich nach - weil an mündliche Aussagen erinnert sich keine Menschenseele im Fall des Falles.
Klingt vernünftig! Hab denen auch schon per E-Mail geschrieben, nur, wie einer der Vorposter bereits gesagt hat: keine Antwort. Ich nerv da am Montag nochmal telefonisch nach, unverlange schlicht und ergreifend, die mündliche Bestätigung auch schriftlich zu bekommen. Sicher ist sicher.

Gruß

cuniculus
07.09.2013, 11:35
Klingt vernünftig! Hab denen auch schon per E-Mail geschrieben, nur, wie einer der Vorposter bereits gesagt hat: keine Antwort. Ich nerv da am Montag nochmal telefonisch nach, unverlange schlicht und ergreifend, die mündliche Bestätigung auch schriftlich zu bekommen. Sicher ist sicher.

Gruß
Samstags arbeiten die auch nicht. Warte mal bis Montag Mittag ab.