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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verständnisfrage Kündigung: "6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres"



JeGe
02.10.2013, 18:23
Hallo,

Da ich bisher meiner Klinik treu geblieben war, habe ich mit Kündigungen noch keine Erfahrungen sammeln können.

Jetzt stellt sich aber das Problem, das ich relativ kurzfristig zum 1.12.2013 in eine andere Klinik wechseln möchte.

Im TV-Ärzte steht dabei der nebulöse Satz "6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres" (§35 bei weniger als 5 Jahren).

Was bedeutet das konkret? Kann ich jetzt noch kündigen um am 1.12.2013 wechseln zu können oder brauche ich zwangsläufig einen Auflösungsvertrag?

LG und Danke für die Hilfe!

Feuerblick
02.10.2013, 18:31
Nein, du kannst jetzt kündigen, um das Haus zum 31.12. verlassen und zum 1.1.2014 im neuen Haus starten zu können. Kündigen müsstest du dafür Mitte November (also 6 Wochen vor Ende des Kalendervierteljahres). Wenn du früher gehen möchtest, musst du mit deinem Arbeitgeber über einen Auflösungsvertrag verhandeln :-nix

JeGe
02.10.2013, 18:41
Ok danke für die Info!

Am 31.12. endet mein Arbeitsvertrag ja schon regulär (Ende Weiterbildungsermächtigung).

Feuerblick
02.10.2013, 18:44
Dann solltest du wohl mal mit Chef und Verwaltung reden ;-)

EVT
02.10.2013, 23:28
so viel urlaub hast du wohl nicht mehr über oder?

abcd
03.10.2013, 19:00
Oder Überstunden?

Feuerblick
03.10.2013, 19:04
Äh... man darf nicht während des Urlaubs (man ist ja noch beim alten Arbeitgeber angestellt) bei anderen Arbeitgebern arbeiten!!


§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.sagt das Bundesurlaubsgesetz.

Brutus
03.10.2013, 19:09
Wenn Du noch einen Vertrag bis zum 31.12.2013 beim alten AG hast, dann kannst Du nicht schon zum 01.12.2013 beim neuen AG anfangen. Egal wie Du es drehst und wendest. Urlaub ist Erholungsurlaub und dient Deiner Erholung, und ist nicht dazu da, bei anderen Arbeitgebern zu arbeiten. Außerdem bist Du noch beim alten AG angestellt. Wenn bei dem die Katastrophe ausbricht, und Du "gebeten" wirst, zur Aufrechterhaltung des Notbetriebs zum Arbeiten zu kommen... Was dann? Der neue AG wird ja auch auf Deine Arbeitskraft bauen.
Also entweder mit Chef / Verwaltung über einen Auflösungsvertrag verhandeln oder eben in den sauren Apfel beißen und erst zum 01.01.14 beim neuen AG anfangen! Wenn der Dich wirklich haben will, wird er das auch akzeptieren! Außerdem hast Du noch den Vorteil, dass Du die Feiertage und den Jahreswechsel mit Resturlaub und ÜS noch frei hast! :-)) :D

herrdoktor0815
09.10.2013, 17:53
Mit dem neuen und dem alten Chef reden. Meist ist eine Lösung möglich. Gütliche Lösung immer besser. Falls der alte Chef dich ärgern will und die neue Stelle wirklich wertvoll ist, hilft ein guter Anwalt. Das Kündigungsschutzgesetzt ist nicht zum Schutz des Arbeitgebers gemacht- Habe einschlägige Erfahrungen. Bei Bedarf PM.