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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Physikum Herbst 2013-weitere anfechtbare Fragen



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wasnun
03.10.2013, 15:29
Hallo ihr Lieben,

sicherlich bin ich nicht die Einzige, der 1 Punkt zum Bestehen fehlt.
Ein Widerspruch muss auf jeden Fall eingelegt werden. Damit wir auch eventuell etwas bewirken können, wäre es nicht schlecht, wenn wir die anfechtbaren Fragen hier teilen und diskutieren. Je mehr Leute die gleiche Frage anfechten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, ein Erfolg zu erzielen und gemeinsam findet man sicherlich mehr Fragen, die unklar sind oder wo es mehrere Antwortmöglichkeiten gibt.
Außerdem will bestimmt keiner diesen harten Weg alleine gehen :)

Meine Bitte geht an alle ;-)

Ich lege jetzt mal los...

Kinozilium
03.10.2013, 15:53
Hast du eigentlich schon mal ganz genau überprüft, ob dein Antwortbogen richtig abgelesen wurde? Bei mir haben sie wahrscheinlich 6 Punkte zu wenig angerechnet! (Ich habe die Antwortübersicht mit den Lösungen verglichen, die ich in den Heften markiert habe)

Ich drücke dir die Daumen!

wasnun
03.10.2013, 19:30
Danke, das wäre mir nie in den Sinn gekommen!
Wie hast du das gemacht? Ich meine, wie hast du die Möglichkeit bekommen, deinen Antwortbogen zu erhalten und hat sich das tatsächlich bewahrheitet, dass deren angegebene Punktzahl falsch war?
Man man man, was alles passieren kann....

EVT
03.10.2013, 19:46
jeder darf einsicht in seinen antwortbogen nehmen, dafür muss man nur beim impp nachfragen, steht aber auch überall.. kostet wohl ne gebühr, aber das sollte es dir wert sein.
das wichtigste ist erstmal, dass du die frist für den widerspruch einhälst.
es ist übrigens egal, wie viele leute eine frage anfechten, das wichtige ist die begründung. hat dein anwalt dir auch gesagt, wie hoch die chancen für sowas sind? ich habe hier mal gelesen, dass das impp in den letzten jahren immer gewonnen hat u das verfahren sowieso längert dauert als einfach das nächste physikum mitzuschreiben. daher raten wohl selbst anwälte nur beim 3. versuch dazu, es anzufechten.
ist zwar ärgerlich, aber kann man nichts machen. durchgefallen ist durchgefallen, egal ob mit einem punkt oder mit zehn. genieß die freie zeit.

Kinozilium
03.10.2013, 20:47
Also, ich habe bereits mein Zeugnis erhalten. Anbei haben sie mir eine Antwortübersicht mitgeschickt, auf der zur Fragennummer der Buchstabe steht, den ich wohl auf dem Lösungsbogen während der Schriftlichen markiert habe. Um den Examensservice von MediLearn nutzen zu können, hatte ich in den Arbeitsheften auch markiert, für welche Antwort ich mich entschieden habe. Und weil ich im Forum nun schon mehrfach gelesen habe, dass die Auslesemaschienen wohl nicht immer korrekt arbeiten, hab ich es einfach mal kontrolliert. Und siehe da: 6x habe ich angeblich woanders ein Kreuzchen gesetzt, als in meinen Arbeitsheften markiert.

Ich hoffe und wünsche es für dich sehr, dass da der nötige Punkt für dich herausspringt! :-dafür

wasnun
03.10.2013, 22:03
Gratuliere "Kinozilium" und danke für die guten Wünsche! :)
Werde dann auch mal nach meinem Antwortbogen verlangen.

Übrigens "EVT" bei einem Punkt wird generell ein Widerspruch eingelegt, das ist ja zunächst einmal nur ein Widerspruch und keine Klage. Der Widerspruch wird nur eingelegt, damit man das aufgreifen kann, falls der nächste Versuch auch nicht klappt und dann geht´s erst los mit der Klage etc.
Sprich, ich muss im März sowieso antreten, möchte mir jedoch das Recht nicht nehmen lassen, im Fall der Fälle etwas unternehmen zu können. Ich weiß nämlich, dass allein das Lernen zum Bestehen nicht ausreicht, denn ich war beim Lernen bei 86%, habe aber trotzdem nicht bestanden. Eine Sicherheit hat man also leider nie beim Physikum...und als Nicht-Betroffener lässt sich einiges so leicht sagen...die Situation ist leider alles andere als leicht...

Freue mich auf weitere Beiträge :)

wasnun
03.10.2013, 22:52
Übrigens "Kinozilium": Galten deine Arbeitshefte als Nachweis dafür, dass du die richtigen Antworten angekreuzt hast oder dein Antwortbogen, was du abgegeben hattest? Hat also die Auslesemaschiene die richtig angekreuzten Aufgaben falsch bewertet "Kinozilium"?
Bin seit der Ergebnismitteilung etwas neben der Spur, daher frage ich nochmal...

Miss_H
03.10.2013, 23:08
Das was auf dem Antwortbogen steht wird gezählt. Du könntest dich ja nochmal umentschieden haben oder etwas nachträglich in dein Heft geschrieben haben....
Ich habe gerade nochmal bei mir geschaut. Ich konnte keinen Fehler entdecken. Trotzdem viel Erfolg!

Kinozilium
04.10.2013, 23:30
Nee, da habt ihr mich falsch verstanden. Ich habe sicher bestanden, war nur irritiert, weil ich laut MediLearn (auch nach Anpassung an die offiziellen IMPP-Ergebnisse) viel mehr Punkte hatte, als letztendlich auf meinem Zeugnis angegeben wurden. Und während der Schriftlichen habe ich penibel drauf geachtet, dass ich genau das auf dem Lösungsbogen markiere was ich im Arbeitsheft angekreuzt hab. Denn eine Freundin von mir ist damals wegen 1 Punkt durchgefallen und ist wochenlang durch die Hölle gegangen, weil sie die ganze Zeit die Hoffnung hatte, dass sie sich beim Übertragen auf den Lösungsbogen doch für ein anderes Kästchen entschieden hatte. Aber wie beim MediLearn-Examensservice vorausgesagt, ist sie wegen des verdammten Punktes durchgefallen...

Ich finde, dass es sich bei 1 Punkt wirklich lohnt, seinen Lösungsbogen "per Auge" kontrollieren zu lassen. - Bei mir muss sich die Auslesemaschiene auf jeden Fall geirrt haben!

Kinozilium
04.10.2013, 23:36
Ach so, um nochmal klar zu antworten: ich habe zu Hause die Liste mit der sog. "Antwortübersicht", die dem Zeugnis beigelegt war, mit meinen Eintragungen beim MediLearn Examensservice verglichen!

So, nu muss ich endlich ins Bett. Hab wieder Tagschicht... :/

shellingford
11.10.2013, 20:48
Hallo zusammen,
hat denn eventuell jemand noch was gefunden?
Was ist denn mit der Psycho Frage zu iatrogenen Fixierung?
Es ist ärgerlich.

wasnun
14.10.2013, 20:20
Hi,

die Frage A10/B81 vom 2.Tag wurde zwar nicht aus der Bewertung rausgenommen, ich bin aber weiterhin der Überzeugung, dass man sowohl die Plazentazotten als auch die Tunica muscularis des Ileums als Synzytium bezeichnen kann.
Und die Frage Frage A132/B131 vom ersten Tag?

wasnun
14.10.2013, 20:25
Und noch was: Ein Anwalt hat mir gesagt, dass es besser wäre, 4-5 Fragen zu finden, wo man die eigene Antwort vertreten kann.
Rechtsanwalt Karasek aus Marburg soll aber gesagt haben, dass es besser wäre, 2 Fragen zu finden und sehr viele Quellen, die das dann untermauern.
Was sagt ihr dazu?

shellingford
15.10.2013, 21:35
Hi,
was ist denn noch mit Tag 1 A93 A44 ist zwar bereits rausgenommen, aber B müsste tz zusätzlich richtig sein!

Tag 2 A147!!

Die Synzytium - Frage müsste auch raus...da stimm ich zu.
Mit den Anwälten kenn ich mich nicht so aus, aber Anwalt Karasek scheint mir da der Erfahrenere zu sein.
lieben gruß.

GrandBranleur
16.10.2013, 00:34
wusste nicht, dass es reicht einen guten anwalt zu haben um das physikum zu bestehen.

wasnun
16.10.2013, 14:32
GrandBranleur,

denkst du im Ernst, dass dein Kommentar jetzt angebracht ist?
Weißt du überhaupt, worum es hier geht und kennst du die Vorgeschichte der Jenigen, die momentan versuchen, ihr Recht in Anspruch zu nehmen?
Allein die Tatsache, dass im August 2013 8 Fragen aus der Bewertung rausgenommen wurden, weil es Fragestellungen wie "...Murein der Zellwand..." gibt oder wo nach einem Synzytium gefragt wird und es mehrere EINDEUTIG richtige Antworten gibt oder wo Fragen gestellt werden, deren alle 5 Antwortmöglichkeiten als richtig angesehen werden können, zeigt, dass die Fragen, die vom IMPP gestellt werden auch nur von Menschen stammen, die Fehler machen können.
Da wir nun Mediziner sind und keine Juristen, müssen wir uns über die Rechtsgrundlagen aufklären lassen, was wir denn machen können, um den einen Punkt, der uns fehlt, bei mir sind es genau gesehen 0,8, doch erhalten zu können, damit wir unser Studium fortsetzen dürfen.

Also, einfach mal menschlich sein und erst überlegen und dann was loswerden, wenn überhaupt!


Nun zum Eigentlichen:

Hi shellingford,

kannst du mir bitte nennen, welche Fragen das von der Gruppe B sind?
Dann schau ich sie mir mal genauer an.

Beste Grüße

GrandBranleur
16.10.2013, 17:06
GrandBranleur,

denkst du im Ernst, dass dein Kommentar jetzt angebracht ist?
Weißt du überhaupt, worum es hier geht und kennst du die Vorgeschichte der Jenigen, die momentan versuchen, ihr Recht in Anspruch zu nehmen?
Allein die Tatsache, dass im August 2013 8 Fragen aus der Bewertung rausgenommen wurden, weil es Fragestellungen wie "...Murein der Zellwand..." gibt oder wo nach einem Synzytium gefragt wird und es mehrere EINDEUTIG richtige Antworten gibt oder wo Fragen gestellt werden, deren alle 5 Antwortmöglichkeiten als richtig angesehen werden können, zeigt, dass die Fragen, die vom IMPP gestellt werden auch nur von Menschen stammen, die Fehler machen können.
Da wir nun Mediziner sind und keine Juristen, müssen wir uns über die Rechtsgrundlagen aufklären lassen, was wir denn machen können, um den einen Punkt, der uns fehlt, bei mir sind es genau gesehen 0,8, doch erhalten zu können, damit wir unser Studium fortsetzen dürfen.

Also, einfach mal menschlich sein und erst überlegen und dann was loswerden, wenn überhaupt!


Nun zum Eigentlichen:

Hi shellingford,

kannst du mir bitte nennen, welche Fragen das von der Gruppe B sind?
Dann schau ich sie mir mal genauer an.

Beste Grüße

Sei du menschlich und denk einen Moment an die Patienten. Wir sind eben keine Juristen, das ist es.

freak1
16.10.2013, 17:38
Bei der Synzytiumfrage könnt ihr eh nichts machen, Synzytium != funktionelles Synzytium und das ganz eindeutig. Einzig bei der Orbitafrage habt ihr mMn echte Chancen, ob euch das reicht müsst ihr selbst wissen.

Viel Glück!

shellingford
16.10.2013, 20:29
Hi,

@ wasnun, habs jetzt mal rausgesucht:

1.Tag A132/B131 , da wurde glaube schon was zu rausgesucht.
A93 / B145
A44 / B31 ,zwar rausgenommen, B müsste aber auch richtig sein.

2.Tag A147/B40

ftt37
17.11.2013, 21:08
Hey wasnun.
Hast du zufällig etwas erreicht zwecks deinem Punkt der fehlt?
Mir fehlt auch genau ein Punkt.
Ich habe Widerspruch gegen die Frage mit dem "Murein" eingelegt. Begründung: Es wurde mir die Möglichkeit genommen eine 320. Frage zu kreuzen, und da die Möglichkeit bestand sie richtig zu kreuzen, ist mir das herausnehmen zum Nachteil.
Antwort vom IMPP nach 7 Wochen: Damit habe ich keine Chance da es lauf Urteil von 1995 ok ist fRagen wo garkeine Antwort richtig ist, komplett raus zu streichen.