Azoure
07.10.2013, 15:13
Hallo ihr Lieben,
ich starte diese Semester als Medizin Ersti. Da ich frisch vom Abi komme, hatte ich jetzt nicht die Zeit, das Pflegepraktikum bereits vorher abzuleisten. Außerdem habe ich ein FSJ in einem Behindertenwohnheim begonnen und nach einem Monat dann (aufgrund der Zulassung) beendet. Nun meine Frage: Kann ich mir den einen Monat anrechnen lassen? Es gab dort verschiedene Gruppen. Ich war in einer Gruppe eingeteilt, in der ein Bewohner schwer behindert war. Er war inkontinent, musste gewaschen werden, inhaliert und es erfolgte ein täglicher Wechsel einer Trachealkanüle. Schon ziemlich pflegerisch oder :P ? Entsprechend eines Merkblatts der Uni steht:
"Wo: in einem Krankenhaus
d.h.: - Uni-Klinik
- Akademisches Lehrkrankenhaus
- Krankenhäuser
- Rehabilitationsklinik
nicht: - ambulante/ mobile Dienste
- Altenpflegeeinrichtungen
- Pflegeeinrichtungen
(außer, wenn in dem Pflegeheim eine Krankenabteilung, die einer Abteilung in einer
Krankenanstalt entspricht, extra ausgewiesen ist und der Krankenpflegedienst dort unter
ständiger ärztlicher Präsenz und Leitung in der Krankenabteilung abgeleistet wurde; in
diesem Falle sind von der Pflegedienstleitung auf dem Nachweisschein entsprechende
Aussagen zu treffen.) " sowie "Auf den Krankenpflegedienst werden angerechnet:
1. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in
vergleichbaren Einrichtungen,
2. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines sozialen Jahres nach den
Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahre"
Ich könnte es mir also bescheinigen lassen oder? Ich habe etwas Bedenken, dass die Uni vllt denkt, ich möchte mir etwas anrechnen lassen, nur um einen Monat zu sparen. Und Ärger will ich gerade zu Beginn vermeiden. Was meint ihr? Geht das so? Sind die Voraussetzungen erfüllt? Probieren über studieren :P? Soll mir dann dort die Leitung genau die pflegerischen Sachen vermerken?
LG :-), Franzi
ich starte diese Semester als Medizin Ersti. Da ich frisch vom Abi komme, hatte ich jetzt nicht die Zeit, das Pflegepraktikum bereits vorher abzuleisten. Außerdem habe ich ein FSJ in einem Behindertenwohnheim begonnen und nach einem Monat dann (aufgrund der Zulassung) beendet. Nun meine Frage: Kann ich mir den einen Monat anrechnen lassen? Es gab dort verschiedene Gruppen. Ich war in einer Gruppe eingeteilt, in der ein Bewohner schwer behindert war. Er war inkontinent, musste gewaschen werden, inhaliert und es erfolgte ein täglicher Wechsel einer Trachealkanüle. Schon ziemlich pflegerisch oder :P ? Entsprechend eines Merkblatts der Uni steht:
"Wo: in einem Krankenhaus
d.h.: - Uni-Klinik
- Akademisches Lehrkrankenhaus
- Krankenhäuser
- Rehabilitationsklinik
nicht: - ambulante/ mobile Dienste
- Altenpflegeeinrichtungen
- Pflegeeinrichtungen
(außer, wenn in dem Pflegeheim eine Krankenabteilung, die einer Abteilung in einer
Krankenanstalt entspricht, extra ausgewiesen ist und der Krankenpflegedienst dort unter
ständiger ärztlicher Präsenz und Leitung in der Krankenabteilung abgeleistet wurde; in
diesem Falle sind von der Pflegedienstleitung auf dem Nachweisschein entsprechende
Aussagen zu treffen.) " sowie "Auf den Krankenpflegedienst werden angerechnet:
1. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in
vergleichbaren Einrichtungen,
2. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines sozialen Jahres nach den
Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahre"
Ich könnte es mir also bescheinigen lassen oder? Ich habe etwas Bedenken, dass die Uni vllt denkt, ich möchte mir etwas anrechnen lassen, nur um einen Monat zu sparen. Und Ärger will ich gerade zu Beginn vermeiden. Was meint ihr? Geht das so? Sind die Voraussetzungen erfüllt? Probieren über studieren :P? Soll mir dann dort die Leitung genau die pflegerischen Sachen vermerken?
LG :-), Franzi