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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 1 - Frage A 11/B 39 - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung



Unregistriert
08.10.2013, 19:04
Inwiefern kann man den Dozenten, die die Fragen auswerten, auf eventuell auch moegliche Loesungen aufmerksam machen bzw. eine Begruendung fuer die bekannt gegebenen Loesungen erhalten? Ich denke naemlich (gegen die grosse Mehrheit, dessen bin ich mir bewusst), dass bei Frage 11 der Gruppe A die Loesung vielleicht nicht so einfach ist. Erst kuerzlich ist im Aerzteblatt ein Artikel erschienen, der zum wiederholten Male darauf hingewiesen hat, dass eine Rueckdatierung von Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen nur in ausgewaehlten Ausnahmefaellen erfolgen darf, und sich ein Arzt bei Rueckdatierung evtl. sogar schadensersatzpflichtig gegenueber dem Arbeitgeber macht. Deshalb denke ich, dass die besagte Patientin, wenn der Arzt sich korrekt verhaelt, erst ab dem Tag Lohnfortzahlung erhaelt, an dem die aerztliche Untersuchung und "Krankschreibung" erfolgt ist, und das ist laut Frage der zweite Tag. Meinungen?

Haax
08.10.2013, 19:11
Erst kuerzlich ist im Aerzteblatt ein Artikel erschienen, der zum wiederholten Male darauf hingewiesen hat, dass eine Rueckdatierung von Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen nur in ausgewaehlten Ausnahmefaellen erfolgen darf, und sich ein Arzt bei Rueckdatierung evtl. sogar schadensersatzpflichtig gegenueber dem Arbeitgeber macht. Deshalb denke ich, dass die besagte Patientin, wenn der Arzt sich korrekt verhaelt, erst ab dem Tag Lohnfortzahlung erhaelt, an dem die aerztliche Untersuchung und "Krankschreibung" erfolgt ist, und das ist laut Frage der zweite Tag. Meinungen?

Die Nachweispflicht (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) besteht erst ab dem 3. Krankheitstag ( http://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltfortzahlung_im_Krankheitsfall#Nachweispflic ht ). Der Arzt muss in diesem Falle die AU also gar nicht rechtswidrig zurückdatieren, sondern kann sie ganz normal ab dem Tag des Patientenbesuchs ausstellen. Der Anspruch der Arbeitnehmerin auf ihren Lohn für den einen Tag, den sie ohne AU krankgemeldet war, tangiert das nicht.

SteveMcQueen
08.10.2013, 21:22
Wenn man mal woanders als im KH unter Festanstellung gearbeitet hat, weiß man, welche Antwort da richtig ist.