PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2, A13 /B 47 Hausarzt als Rechtsmediziner



fangzahn
10.10.2013, 17:33
Das ist doch nicht realistisch, dass der Hausarzt die einzelnen Wunden dokumentiert mit Maßband und Fotoapperat.

Ich finde D passender, obwohl es doch eigentlich eine Untersuchung durch einen Rechtsmediziner sein müsste als durch einen Unfallchirurg.

Unregistriert
10.10.2013, 20:25
Rechtsmedizinaltfrage und das mehrfach.

fangzahn
10.10.2013, 20:37
Danke, aber "tolles" Argument.

Unregistriert
10.10.2013, 20:47
"Auf Strafverfolgund hat derr entscheidungsfähige Verletzte bisher nicht hingewirkt"

Das ist ein Erwachsener der selber entscheiden darf was er wie wann machen will!

D- ist doch ausgemachter Quatsch, ....der Arzt erstattet sofort telefonisch Strafanzeige.....verzicht auf Verletzungsdokumentation weil Staatsanwaltschaft aufgrund von Gewaltschutzgesetz die unfallchirurgische! Untersuchung Anordnet!

fangzahn
10.10.2013, 22:14
Strafanzeige in Absprache mit dem Patienten

fangzahn
10.10.2013, 22:15
Woher soll ich wissen ob das Quatsch ist. Hört sich normaler an, als wenn der Hausarzt Rechtsmediziner spielt. Wo soll der denn die Kamera hernehmen und überhaupt richtig beurteilen können, was Verletzung ist und was nicht.

Unregistriert
10.10.2013, 22:19
Wieso spielt der Hausarzt Rechtsmediziner? jeder arzt sollte in der Lage sein objektive Befunde beim Patienten zu erheben und auch adäquat zu dokumentieren, dafür muss man kein Rechtsmediziner sein...

SteveMcQueen
10.10.2013, 22:46
Also die Frage war ja nun sowas von eindeutig, man kann auch alles noch abstrakter hinterfragen, dann sind alle Möglichkeiten richtig.