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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausarzt und die Bürokratie der Reha-Medizin



Relaxometrie
13.10.2013, 17:01
Wieviel muß man sich als Hausarzt mit der, meiner Meinung nach überbordenden und sinnlosen, von Bürokraten geschaffenen und immer weiter aufgeblähten Bürokratie der Rehabilitationsmedizin befassen?
Auf der Suche nach Informationen zu dem Thema habe ich online einen Artikel (http://www.mh-hannover.de/fileadmin/kliniken/rehabilitation/1_Aktuelles/1.9_Publikationen/NDS_Aerzteblatt_05_2012.pdf) im Niedersächsischen Ärzteblatt gefunden (der Inhalt ist aber wohl auch für andere Bundesländer repräsentativ), in dem es heißt:
"In einer Vielzahl der Fälle erfolgen Anregung und Bahnung einer Rehabilitationsmaßnahme, Klärung des Kostenträgers, Auswahl einer geeigneten Institution, das Ausfüllen des Antrages und das Zusammenstellen aller notwendigen Vorbefunde durch den Hausarzt. Hilfe im Widerspruchsverfahren und Zusatzgutachten sind ebenfalls von ihm zu erhalten."

Wenn man sich im Reha-Dschungel da nicht auskennt, kann man wohl viel Zeit mit der entsprechend nötigen Bürokratie verbringen :-(

Wie sieht es in der Realität aus? Wie habt Ihr, die Niedergelassenen, Euch das Wissen angeeignet? Learning by doing? Kurse?

Peter_1
14.10.2013, 14:13
Die Praxissoftware hat die notwendigen Anträge, Kurse sind evtl. sinnvoll wenn man noch nie Berührung damit hatte, ansonsten während der Weiterbildung in der Praxis den Praxisinhaber löchern und da Tips geben lassen. Kostenträger klären lassen kann man durch den Patienten selber (KK anrufen), wenn man es selber nicht weiss, oder man stellt einen Antrag auf den Rehaantrag bei der Kasse (kein Witz, gibt es wirklich), dann klären die Kostenträger auch untereinander wer zuständig ist.. Ansonsten lässt man sich schildern was der Pateint erreichen möchte (Ziele), schaut indikationsbez. ob neue körperl. Unterschungen notwendig sind, schaut nach und fragt nach was ambulant schon gemacht worden ist, oder warum ambulante Maßnahmen nicht gemacht werden konnten (aber das interessiert die Kostenträger erf.gemäß wenig, Lieblingsantwort der Kostenträger:....wir müssen Ihren Antrag ablehnen, weil die ambulanten Maßnahmen noch nicht ausgeschöpft worden sind..."). Vorbefunde hat man ggfs. sowieso (schickt man mit wenn notwendig). Widerspruch begründet man extra ärztlich wenn man Sinn darin sieht, ich sage bei Patientenrehawünschen oft schon bei Ausfüllen des Antrages, dass meiner Ansicht nach die Chancen auf Genehmigung gering sind und dann schreibe ich auch kein Gutachten für einen Widerspruch, sondern nur wenn ich selber die Notwendigkeit und die Chance auf eine Genehmigung sehe. Die Bürokratie für die Reha ist zwar lästig, aber so viele Rehaanträge sind es nicht die auszufüllen sind, wir haben deutlich mehr Bürokratie mit anderen viel häufigeren Kassenanfragen (AU-Nachfragen zB).