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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiberufliche Notarztdienste - Steuer



Zoidberg
18.10.2013, 08:06
Frage an alle die freiberuflich Notarzt fahren. Setzt ihr in der Steuererklärung in der Einkommen Ausgaben Gegenüberstellung die selben Verpflegungspauschalen an wie bei Auswärtstätigkeiten als Angstellter?

http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand

Sebastian1
18.10.2013, 10:05
Prinzipiell ja, aber die EÜR musst du auch erst ab 17.500 € Jahreseinnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit machen.

Zoidberg
18.10.2013, 10:34
aber unter den 17,500 kann ich ja auch Ausgaben geltend machen und kann ich da dieselbe Verpflegungspauschale ansetzen?

Pflaume
18.10.2013, 10:47
edit: lieber wieder gelöscht, bevor ich was Falsches sage :-))

WackenDoc
30.10.2013, 10:46
Ja kannst du. Ich lass das gerade über einen Steuerberater machen und war etwas erstaunt, dass sowas tatsächlich angerechnet wird.
Haupttätigkeit öffentlicher Dienst und Notarzt als Nebenjob: Wird genau das gleiche angerechnet.

Sebastian1
31.10.2013, 23:57
Ich fand es im Übrigen erstaunlich, dass ich für diese freiberufliche Nebentätigkeit nicht zu Vorauszahlungen verpflichtet wurde. Ein Kollege meinte allerdings, das läge wohl daran, dass die Tätigkeiten nicht umsatzsteuerpfllichtig sein.
Letztlich aber ja auch egal, ob ich das vorher quartalsweise oder hinterher auf einen Schlag zahle, die zu zahlende Summe bleibt ja doch gleich.

Brutus
01.11.2013, 08:52
^^ Naja, der Vorteil ist aber, dass Du nur das zahlen musst, was Du wirklich "erarbeitet" hast.
Ich muss quartalsweise vorauszahlen, egal ob ich wenig gearbeitet habe oder nicht. :-nix
Sprich, wenn ich im letzten Jahr sehr viel gearbeitet habe, und dementsprechend ordentlich nachzahlen durfte, dann setzt das FA halt einen höheren Vorauszahlungsbescheid an. Arbeite ich im laufenden Jahr weniger, dann kriege ich zwar im nächsten Jahr einiges zurück, aber zahlen muss ich erstmal.... :-wand

Zoidberg
01.11.2013, 18:15
habt ihr noch gute Ideen zur Steuerminimierung neben Verpflegungspauschale, Fahrtkostenpauschale pro gefahrenem Kilometer und einfachen Sachen wie Leuchte / Schuhe?

WackenDoc
01.11.2013, 18:54
Handy, Telefon, Internet, Laptop- falls z.B. die Dienstplanung online läuft oder man sich darüber fortbildet.
Ärztekammerbeitrag, Versicherungen, Beiträge für Fachgesellschaften, Fachliteratur
ggf. Arbeitszimmer
ggf Reinigung der Arbeitskleidung
Druckerpatronen- und -papier

SuperSonic
02.11.2013, 14:18
Prinzipiell ja, aber die EÜR musst du auch erst ab 17.500 € Jahreseinnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit machen.
Ich hatte Einkünfte aus selbstständiger Arbeit von wenigen Hundert Euro pro Jahr und wurde nach zwei, drei Jahren vom Finanzamt aufgefordert, in Zukunft eine EÜR mit abzugeben. :-nix Hatte auch erst gedacht, dass das bei derart geringen Summen entbehrlich wäre.

Feuerblick
02.11.2013, 20:10
Ist es auch... Was hat sich dein Finanzamt dabei gedacht? Hätte denen wohl nen Vogel gezeigt. Ich hoffe mal, dass ich aus diesem Vorzahlungsmist nächstes Jahr wieder raus bin. Einmal drei Monate freiberuflich gearbeitet und schon hat man den Mist an der Backe *grummel*

Brutus
02.11.2013, 22:43
Tja, so ist das bei den Honorarschlampen. :D

Feuerblick
03.11.2013, 09:12
Deswegen bin ich ja auch wieder ins ehrenhafte Angestelltenleben zurückgekehrt :-))

Brutus
03.11.2013, 09:28
Deswegen bin ich ja auch wieder ins ehrenhafte Angestelltenleben zurückgekehrt :-))

LOL! :-)) :D :-party

Die dunkle Seite ist ehrenhaft! :-))

Feuerblick
03.11.2013, 09:54
Jepp... und sie hat KEKSE! :-)