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Elvira93
03.07.2016, 13:42
aber ich glaube da geht es tatsächlich nur um lebensbedrohliche Notfälle. Alles andere darf man dann z.B. überweisen bzw. abweisen.

dann gibt man ja im Endeffekt auch nur das Problem an jemand anderen weiter ^^

Nickel1992
04.07.2016, 12:02
dann gibt man ja im Endeffekt auch nur das Problem an jemand anderen weiter ^^

aber die arbeiten wahrscheinlich mit so einem Anbieter zusammen, die das Geld dann eintreiben sozusagen. Und da ist dann wahrscheinlich die Hemmschwelle größer für die Kunden nicht zu bezahlen. Könnte ich mir zumindest vorstellen.

Viehdoc
05.07.2016, 18:23
aber die arbeiten wahrscheinlich mit so einem Anbieter zusammen, die das Geld dann eintreiben sozusagen. Und da ist dann wahrscheinlich die Hemmschwelle größer für die Kunden nicht zu bezahlen. Könnte ich mir zumindest vorstellen.

das könnte ich mir auch vorstellen... aber auch die haben keine Garantie, dass sie jemals ihr Geld sehen, das hat ja aber keiner ;)

Nurse4U
06.07.2016, 09:19
Die Frage ist ja, wie man handelt, wenn man genau weiß, dass der Kunde eine schlechte Bonität hat. Dann arbeitet auch die Verrechnungsstelle nicht mit dir zusammen. Oder wenn die Kunden ankommen und sagen, sie hätten nur 20€ dabei und können auch nichts auftreiben.

DrJoa
06.07.2016, 17:09
Die Frage ist ja, wie man handelt, wenn man genau weiß, dass der Kunde eine schlechte Bonität hat. Dann arbeitet auch die Verrechnungsstelle nicht mit dir zusammen. Oder wenn die Kunden ankommen und sagen, sie hätten nur 20€ dabei und können auch nichts auftreiben.

tja dann darf man im grunde nichts machen. sonst gibts ärger, falls es ne kontrolle ist...

Nurse4U
07.07.2016, 13:18
tja dann darf man im grunde nichts machen. sonst gibts ärger, falls es ne kontrolle ist...

Wenn der Hund zwar nicht in akuter Lebensgefahr ist, aber definitiv Hilfe benötigt, z.B. eine fies eiternde Wunde die chirurgisch versorgt werden müsste. Wenn man den Besitzer dann wegschickt, ist das nicht tierschutzwidrig? Wo zieht man da die Grenzen?

Viehdoc
12.07.2016, 17:03
Wenn der Hund zwar nicht in akuter Lebensgefahr ist, aber definitiv Hilfe benötigt, z.B. eine fies eiternde Wunde die chirurgisch versorgt werden müsste. Wenn man den Besitzer dann wegschickt, ist das nicht tierschutzwidrig? Wo zieht man da die Grenzen?

ich finde es auch super schwierig, aber im Endeffekt müsste man ihn dann wahrscheinlich in ne Klinik schicken, wo die Besitzer auf Raten zahlen können oder so...

DrJoa
14.07.2016, 16:19
ich finde es auch super schwierig, aber im Endeffekt müsste man ihn dann wahrscheinlich in ne Klinik schicken, wo die Besitzer auf Raten zahlen können oder so...

joa das wäre wahrscheinlich die beste lösung...

JazzKo
14.07.2016, 18:06
Eine Tierklinik in Heidelberg gibt die Tiere erst dann raus, wenn mindestens die Hälfte der Rechnung beglichen ist. Die Restzahlung kann man wohl immer über Abrechnungsfirmen laufen lassen.

WhiteMountains
14.07.2016, 19:56
Beim hiesigen Tierschutzverein ist es möglich von denen die Behandlung zahlen zu lassen und dann dort in passenden raten zurück zu zahlen

WhiteMountains
14.07.2016, 20:01
Also weniger jetzt als Sicherheit für den Tierarzt, sondern für den Halter wenns schwer ist, das Tier behandeln zu lassen.
Der Tierarzt hat zwar auch seine Sicherheit weil der TSV zahlt..

KalleTheDog
15.07.2016, 12:23
Das ist eine gute Idee. Und die Leute müssen dann ihre "Bedürftigkeit" wie bei den Tafeln nachweisen oder kann da einfach jeder hin?

WhiteMountains
15.07.2016, 12:42
puh.. da fragst mich jetzt was..
das die das übernehmen weiss ich, weil die katze einer bekannten in alg2 ein gebrochenes bein hatte und zur wahl standen einschläfern für 50, amputieren für 200 oder nageln für 500 - nichts davon wirklich leistbar für sie, bzw die halterin halt recht verzweifelt von wegen einschläfern wegen quasi nix logischerweise.
deswegen hatte ich eben beim tsv angerufen ob es möglich ist die behandlung dort abzuzahlen oder das tier wahlweise dem tierheim zu überstellen (wo die katze in jedem fall behandelt worden wäre)

in dem fall hatten wir tatsächlich alg2 bescheid und alles dabei - wurde aber nicht gross angeguckt, eigentlich direkt abgewunken ("ja ja, glaub ich ihnen schon"). ist hier allerdings ein sehr ländlicher, relativ wohlhabender kreis - also so oft wird das nicht vorkommen, vielleicht daher so lax(die sagten zwar, das machen sie öfter..). bei alg2 ists ja eh klar, aber wenns anderweitig eng ist (weil halt grad das auto kaputt, das dach eingebrochen und die hütte abgebrannt oder so ) wird mans sicher in irgendeiner form nachweisen müssen. gebunden an alg 2 ist die hilfe jedenfalls nicht.

edit meint noch: und der endbetrag war auch nicht fix.
die zusage gabs auf grund der vom tierarzt geschätzten kosten - die hinterher aber erheblich höher lagen. insgesamt warens dann um die 800 euro, die sie in 20euro raten abstottern konnte.
der tierarzt hat direkt mit dem tsv abgerechnet und von dort kam dann die endabrechnung inklusive ratenplan.
katze gehts nach wie vor bestens ;)

Viehdoc
15.07.2016, 19:23
das klingt ja wirklich nach ner ganz gute Lösung :). Ist ja sowohl für den TA als auch für den Halter vertretbar und leistbar, find ich super, dass es solche Angebote gibt.

JazzKo
16.07.2016, 18:34
Beim hiesigen Tierschutzverein ist es möglich von denen die Behandlung zahlen zu lassen und dann dort in passenden raten zurück zu zahlen

Hast Du da einen Link dazu? Welcher Verein ist das denn?

WhiteMountains
16.07.2016, 19:39
Der ganz normale Tierschutzverein.

Nurse4U
21.07.2016, 10:19
Eine Tierklinik in Heidelberg gibt die Tiere erst dann raus, wenn mindestens die Hälfte der Rechnung beglichen ist. Die Restzahlung kann man wohl immer über Abrechnungsfirmen laufen lassen.

Ja, habe auch schonmal darüber gelesen, dass das das Recht des Tierarztes ist, wenn er sein Geld nicht bekommt. Ist natürlich schwierig, wenn wieder jeden Tag Unterstellkosten dazukommen und die Rechnung immer höher wird.

DrJoa
21.07.2016, 12:32
Ja, habe auch schonmal darüber gelesen, dass das das Recht des Tierarztes ist, wenn er sein Geld nicht bekommt. Ist natürlich schwierig, wenn wieder jeden Tag Unterstellkosten dazukommen und die Rechnung immer höher wird.

ja, das denk ich auch... und wie ist da die handhabe, wenn die tatsächlich nicht zahlen? kann man die tiere dann konfiszieren? wohin damit? ist sicherlich alles nicht so einfach und geld werden sie dann wahrscheinlich auch nicht sehen.

Nickel1992
23.07.2016, 08:02
ja, das denk ich auch... und wie ist da die handhabe, wenn die tatsächlich nicht zahlen? kann man die tiere dann konfiszieren? wohin damit? ist sicherlich alles nicht so einfach und geld werden sie dann wahrscheinlich auch nicht sehen.

ich stell mir das auch schwierig vor... was bringt einem ein konfiziertes Tier? Ne Katze oder so kann man wohl kaum kostendeckend verkaufen ^^

Suse77
27.07.2016, 12:23
ich stell mir das auch schwierig vor... was bringt einem ein konfiziertes Tier? Ne Katze oder so kann man wohl kaum kostendeckend verkaufen ^^

Das ist echt nicht so einfach. Man bleibt also quasi trotzdem auf seinen Kosten sitzen?