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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verbesserung der Wartezeit wegen Betreuung eigener Kinder, Punkte 1.1.5 ,2.1 und 2.6



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verarmter Landadel
24.10.2013, 09:11
Bei Hochschulstart? Schonmal wer versucht? Erfolgreich?
Irgendjemand mit Verzögerung beim Erwerb der Hzb. wegen genannter Gründe ?

Coxy-Baby
24.10.2013, 09:51
Super Beitrag und wieder ein Beweis wie schön die deutsche Sprache in all ihrer Filigranität ist...

verarmter Landadel
24.10.2013, 10:14
....der, zugegeben, stichpunktartig formulierten Fragen bleiben. Falls es dich stört, dass ich meine Frage nicht als komplizierten Schachtelsatz gestellt habe, bitteschön. Ich bin bereit das sprachlich auch hübscher aufzubereiten, sofern sich überhaupt jemand findet der Interesse am Thema hat. Wenn gewünscht auch in Reimform. Der Zweck von Sprache ist die Übermittlung von Informationen. Verständnisfragen beantworte ich gerne. Subtile diskreditierungen bitte ich zu unterlassen.

verarmter Landadel
24.10.2013, 10:16
....Diskreditierungen selbstverständlich...

Bender B. Rodriguez
24.10.2013, 10:23
So freundlich wie du dich hier präsentierst, werden dir bestimmt viele Foristen gerne helfen.

Du kannst also mit deiner hübschen Aufbereitung beginnen.

verarmter Landadel
24.10.2013, 11:03
erst die Kinder, dann das Abitur,
gemäß Punkt 2.1 und 2.6,
dreht Hochschulstart dann an der Uhr.

doch leider soll ich nun beweisen,
nicht nur wie meine Kinder heissen,
und daß ich sehr beschäftigt war,
sondern was ich getan, Jahr für Jahr.

stapelweise Dokumente,
die ich auch gern wiederfände,
wär da nicht die Archivierungspflicht,
schon abeglaufen, also nüscht.

Von denen vorher nie die Rede war
und die sogar
das Gericht nicht benennen kann.
Irgendwann, irgendwann,
fang ich auch noch zu studieren an.

Zugegeben etwas holprig, aber reimt sich wie versprochen.

Juristen anwesend, die Spaß am Auslegen von Richtlinien in Verknüpfung mit der VergabeVO haben?

verarmter Landadel
24.10.2013, 11:05
Ist es möglich eigene Beträge zu bearbeiten?

Nurbanu
24.10.2013, 12:08
Du kannst deine Beiträge erst editieren, wenn du mind. 15 hast.

Anne1970
24.10.2013, 12:48
Super Beitrag und wieder ein Beweis wie schön die deutsche Sprache in all ihrer Filigranität ist...

:grins: :-))

Evil
24.10.2013, 19:48
Bitte keine Doppelpostings. Ich habe daher das Thema in den gewünschten Bereich verschoben.

Gruß, Evil
Admin

Sticks
24.10.2013, 21:38
ich hoffe das damit noch keiner durchgekommen ist....

Anne1970
24.10.2013, 21:39
warum?

Sticks
24.10.2013, 21:47
"ich habs jetzt wegeditiert" , meine Meinung ist hier mal wieder zu radikal und ich habe keien Lust mir euer Gemecker anzuhören

verarmter Landadel
24.10.2013, 23:51
Sticks, die Frage ist garnicht ob jemand jemals diesen Nachteilausgleich erhalten hat, sondern ob es hier konkret jemanden gibt, dessen Bewrbung so oder ähnlich mit einem Sonderantrag ergänzt wurde. Ich würd mich gern darüber austauschen. Die Diskrepanzen zwischen dem Grundgesetzt, der KapVO, dem Hochschulrahmengesetz, der Vergabe VO, den Richtlinien der Stiftung f. Hochschulzulassung usw. kombiniert mit deiner persönlichen Meinung.....also ich mag ja so Diskussionen. Zeig doch mal deine radikale Meinung. Also: Mamas oder Papas hier, die ihre Schulzeit unterbrochen haben, und sich diese Zeit (Verzögerung beim Erwerb der Hzb.) haben zurechnenlassen ?

Anne1970
25.10.2013, 07:36
"ich habs jetzt wegeditiert" , meine Meinung ist hier mal wieder zu radikal und ich habe keien Lust mir euer Gemecker anzuhören
:grins: nicht überraschend

Evil
25.10.2013, 14:42
Wenn die Meinung ohnehin wieder gelöscht wird, könnte man auch von vorneherein die Klappe halten.
:-meinung

verarmter Landadel
25.10.2013, 15:05
oh ich vermisse jetzt schon den like Button für Kommentare*

Brownie
25.10.2013, 18:30
ich hoffe das damit noch keiner durchgekommen ist....
ich hoffe, dass verarmter landadel noch ordentliche Antworten bekommt.

verarmter Landadel
25.10.2013, 20:30
Ja. Hoffe ich auch. Ich steh grad vor der Entscheidung einen Beschluss anzufechten, der erklärt, für die Gewährung eines entsprechenden Nachteilausgleichs seien mehr Unterlagen nötig gewesen, Unterlagen von denen in mehreren Telefonaten mit Hochschulstart nie die Rede war. Das Fehlen der teilweise auch garnicht aufzutreibenden (Archivierungspflicht der "alten" Schule seit Ewigkeiten abgelaufen) Unterlagen, von deren Erfordernis nichts aber auch garnichts auf den Seiten von Hochschulstart steht, in Gesprächen auch nicht rauszukriegen war, ist jetzt wohl mein Stolperstein gewesen. Ich finde ja, daß wenn ich erst in einem Gerichtsverfahren überhaup in Erfahrung bringen kann, wasfür Zettel es braucht um 11 Jahre Privatleben zu belegen, weil es vorher immer heisst das ginge garnicht , obwohl es so in den Richtlinien steht, ja da überlege ich mir ob das Ovg. da wohl Lust zu hat das zu klären. Oder aber ob ich mich über das Anordnungsverfahren beschwere oder ob ich das Hauptklageverfahren abwarte. Oder alles zurückziehe und den nächsten Bewerbungslauf abwarte. Zweifellos werde ich der nächsten Bewerbung die ganzen, plötzlich ja doch potenziell geigneten, Unterlagen beifügen. Aber veralbert und schlecht beraten fühle ich mich von dieser Stiftung schon. Genau heute da nochmal angerufen und ernstlich wieder eine Person am Telephon, die ihre eigenen Richtlinien nichtmal kannte, ich habe dann vorgelesen, erklärt und dann meinte die Person : aha achso, ja stimmt ja, steht ja da..... .......ich fass es einfach nicht !!!!!!!!!!!!!!!!! und ich brauch Trost, das ist der Wahnsinn.... find nur jemand sollte es durchfechten, weil ich bestimmt nicht die einzige bin die da gegen Glaswände prallt. ... und nur so für die Sticks dieser Welt, ich habe ein sehr gutes Abi, neben nem Haufen andrem Kram in nur einem Jahr und paar Monaten "nachgemacht", nur halt nicht 1,1........ich bin total Ortsgebunden und garnicht scharf drauf in diesem Konstrukt "Gliedkörperschaft Cha..te.." zu studieren, allein es geht nicht anders. In Berlin allein haben sich 36tausen!!!!!! beworben , auf dreihundert Studienplätze! Trotzdem zählt Ortsgebundenheit nur nachrangig, da ist doch was falsch am (Vergabe)system. nicht an mir*

Nurbanu
25.10.2013, 20:40
Bei der Wartezeit kommt die Ortsbindung über das Sozialkriterium doch zum Tragen, vor allem mit Kindern gibt es SK 2, das reicht sogar in Berlin.