mashmd
01.11.2013, 23:30
Liebe Kollegen,
nach einigen Jahren in diversen Kliniken im Fachbereich Innere Medizin habe ich die Nase gestrichen voll von den miserablen Arbeitsbedingungen und der nichtexistenten Weiterbildung. Nun habe ich ab Januar eine Stelle in einer Praxis für Innere/Allgemeinmedizin für zwei Jahre, wo es sicherlich ein Stückchen gemäßigter zugeht, und die Arbeit wird mir bestimmt Spaß machen. Der Chef hat bei der KV die mögliche finanzielle Förderung beantragt. Die Förderungssumme müßte durch mich zurückgezahlt werden, falls ich vorzeitig aussteige oder am Ende die Facharztprüfung Allgemeinmedizin nicht mache. Das ist auch nicht mein Problem, dann hätte ich auf jeden Fall etwas in der Tasche. Aber man unterschreibt einen Wisch, in dem man erklärt, nach der Assistenzzeit als Hausarzt zu arbeiten. Da ich jedoch eventuelle Auslandsaufenthalte oder einen Wechsel der Fachrichtung jetzt nicht ausschließen kann, liegt mir das alles wie ein Stein im Magen. Wie verbindlich ist diese Vereinbarung? Hat jemand von Euch Erfahrung, wie das in NRW gehandhabt wird?
Vielen Dank
mashmd:-???
nach einigen Jahren in diversen Kliniken im Fachbereich Innere Medizin habe ich die Nase gestrichen voll von den miserablen Arbeitsbedingungen und der nichtexistenten Weiterbildung. Nun habe ich ab Januar eine Stelle in einer Praxis für Innere/Allgemeinmedizin für zwei Jahre, wo es sicherlich ein Stückchen gemäßigter zugeht, und die Arbeit wird mir bestimmt Spaß machen. Der Chef hat bei der KV die mögliche finanzielle Förderung beantragt. Die Förderungssumme müßte durch mich zurückgezahlt werden, falls ich vorzeitig aussteige oder am Ende die Facharztprüfung Allgemeinmedizin nicht mache. Das ist auch nicht mein Problem, dann hätte ich auf jeden Fall etwas in der Tasche. Aber man unterschreibt einen Wisch, in dem man erklärt, nach der Assistenzzeit als Hausarzt zu arbeiten. Da ich jedoch eventuelle Auslandsaufenthalte oder einen Wechsel der Fachrichtung jetzt nicht ausschließen kann, liegt mir das alles wie ein Stein im Magen. Wie verbindlich ist diese Vereinbarung? Hat jemand von Euch Erfahrung, wie das in NRW gehandhabt wird?
Vielen Dank
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