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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fortsetzung der Weiterbildung nach Neubewerbung



klinikabcd
10.11.2013, 19:24
Liebe Kollegen,

seit 1/2009 bin ich in Weiterbildung zum Internisten mit Schwerpunkt an einer Uniklinik in NRW; somit fehlen mir theoretisch etwas mehr als 2 Jahre bis zur Facharztprüfung. Zwischenzeitlich war ich jedoch auch 18 Monate für experimentelle Forschung freigestellt. Da ich den Plan einer Hochschulkarriere mittlerweile verworfen habe, überlege ich, mich an einem Wohnortnäheren Krankenhaus zu bewerben.

Konkret würde mich Eure Meinung/Erfahrung zu diesen Fragen interessieren.

1) Kann meine Forschungstätigkeit (evtl. teilweise) angerechnet werden? Im Arbeitszeugnis wird diese Zeit auf jeden Fall als das was es war, nämlich experimentelle Forschungszeit, erscheinen, und nicht etwa irgendwie als "klinische Forschung" (ich habe in den 18 Monaten allerdings auch ca. 1-2x/Monat die Station am Wochenende versorgt). Eine Forumsuche ergab, dass in mindestens 2 Fällen in ner anderen ÄK sowas problemlos angerechnet wurde, was mich jedoch eher gewundert hat. Meine zuständige ÄK wäre Nordrhein.

2) Es ist in unserer Klinik üblich, frühzeitig im Laufe der Weiterbildung 6 Monate in der Endoskopieabteilung zu verbringen, um für die Rufbereitschaft einsetzbar zu sein. In der Ausbildungsordnung ist diese Tätigkeit jedoch erst für die 2. Hälfte der Weiterbildung vorgesehen. Weiss jemand, ob sowas zu Problemen führen kann? In der Klinik heisst es, wenn man die gesamte Weiterbildung bei uns macht, käme es auf die Reihenfolge der Rotationen nicht mehr an; eine von der ÄK bestätigte Info hat jedoch niemand.

3) Eigentlich plane ich, zur ÄK zu gehen, und meine bisherigen Rotationen vorzulegen, um zu erfahren, was noch zu absolvieren ist. Dann hat die ÄK jedoch bereits schriftlich vorliegen, welche Teile meiner bisherigen Weiterbildung nicht zu 100% den Vorgaben entsprechen, und evtl. notwendige "Umschichtungen" im finalen Arbeitszeugnis wären dann nicht mehr möglich. Würde mir aus diesem Grund jemand von diesem Schritt abraten?

4) Da sich die Strukturen, und somit die mögliche Weiterbildung an den verschiedenen Kliniken unterscheiden, muss es einen gewissen Rahmen/Spielraum/Toleranzgrenze geben, innerhalb derer die Ärztekammern entscheiden, welche Abschnitte angerechnet werden können, und welche nicht. Welche Erfahrungen habt Ihr hier gemacht?

Vielen Dank für Eure Antworten,