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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbiert und nun Rezeptblock drucken und verschreiben????



Schlawiner
11.11.2013, 18:37
Hallo!

Ich habe eine Frage:
Nachdem ich nun meine Approbation und meinen Arztausweis in den Händen halte ist es mir doch möglich, dass ich mir bei einer Druckerei einen Rezeptblock mit meinem Namen und meiner Privatanschrift drucken lasse (arbeite noch nicht, stecke gerade in Bewerbungen) und einem Familienangehörigem z.B. Dolo Dobendan Strepsils N3 48 Stück als PRIVATREZEPT austelle, oder? Ich habe zwar noch keine kassenärztliche Zulassung, aber ein Privatrezept kann ich doch ausstellen oder etwa nicht?

Ich wäre dankbar für ein wenig Aufklärung, besten Dank!

Lizard
11.11.2013, 18:41
Das ist doch ein freiverkäufliches Medikament. Da brauchts kein Rezept. Allerdings weiss ich nicht ob eine PKV so etwas evtl. erstattet.
Aber prinzipiell kannst du Privatrezepte ausstellen.

Schlawiner
11.11.2013, 18:47
Ja, ich weiß das es freiverkäuflich ist aber die PKV meiner Familienangehörigen erstatten dieses....
Gut, dann kann ich jetzt also einen Druckauftrag aufgeben...Ist nur irgendwie ungewohnt..;))) Ich habe leider keine Leitlinien beim googeln gefunden daher meine Frage...

Brutus
11.11.2013, 18:59
Hallo!
Ich habe eine Frage:
Nachdem ich nun meine Approbation und meinen Arztausweis in den Händen halte ist es mir doch möglich, dass ich mir bei einer Druckerei einen Rezeptblock mit meinem Namen und meiner Privatanschrift drucken lasse
Also erst einmal: warum sollte man das machen wollen? Wenn ICH ein Rezept ausstelle (was ich verdammt selten tue, und dann sind es "Notfälle", WE, Nacht, etc.), dann habe ich dafür eine Word-Vorlage. Warum sollte ich auch teuer Geld für einen individualisierten Rezeptblock ausgeben, der ja zudem auch noch hinfällig würde, wenn ich mal umziehe, o.ä.


und einem Familienangehörigem z.B. Dolo Dobendan Strepsils N3 48 Stück als PRIVATREZEPT austelle, oder? Ich habe zwar noch keine kassenärztliche Zulassung, aber ein Privatrezept kann ich doch ausstellen oder etwa nicht?
OMG! Mal abgesehen davon was Lizard geschrieben hat: Prinzipiell kannst Du alles aufschreiben, was in der Apotheke erhältlich ist. Ob die PKV das bezahlt, wird Dir der Rezeptempfänger dann irgendwann erzählen. Aber warum willst Du denn überhaupt so unbedingt Rezepte verschreiben? Nur weil man es kann, muss man es doch nicht tun! Wenn ich sowas mache, dann ist es i.d.R. die Pille am Wochenende o.ä. Also, was wirklich nicht warten kann. ;-)
Ansonsten schicke ich Freunde / Bekannte / Familie schön zum HA.


Ich wäre dankbar für ein wenig Aufklärung, besten Dank!
Es gibt gefühlte 1000 (!) Freds hier zum Thema Privatrezept. Einfach mal lesen. Denn eins sollte Dir auch klar sein: DU bist für die Rezepte, die Du ausstellst auch verantwortlich! Stichwort: Regress. Berufshaftpflicht. Etc. Etc.

Coxy-Baby
11.11.2013, 19:06
Wobei ich mich ja über die Wordvorlage (oder PDF) des Rippenspreizerrezeptes freuen würde.... gibts das irgendwo?

Brutus
11.11.2013, 19:25
Ich glaube als Vorlage nicht. Der Herr Marx hatte mal irgendwo seinen Rezeptblock als Bild gepostet.
Wenn ich es richtig im Kopf habe war das aber kein individualisierter mit Name / Adresse und so, sondern nur oben "Rezept" und unten ein Comicbild...

Schlawiner
11.11.2013, 19:39
@Brutus:
Danke für Ihre teilweise überhebliche und Moralapostel bestimmende Antwort. Nicht jeder ist bereits Facharzt und ein 'allwissender Wissensschwamm'!!! Da hilft auch kein 'OMG'!!! oder die Großschreibung der Personalpronomen!

Ihre Anspielungen ich würde Rezepte verschreiben wollen ohne Indikation und ohne die Tragweite einschätzen zu können ist an Komik kaum zu überbieten. Es war lediglich eine ernstgemeinte Frage welche mich interessiert hat. Hinzu kommt, dass ich leider kein Merkblatt über das Ausstellen von Privatrezepten durch Ärzte außerhalb der dienstlichen Tätigkeit in Bayern (wie z.B. jenes welches die Landesärztekammer BaWü zur Verfügung stellt) gefunden habe bzw. mir bis dato keines bekannt ist.
Eine nüchterne Frage über Privatrezepte endet in Vorwürfen und Unterstellungen. Traurig, aber wahr!

Ich weiß welche Verantwortung ich trage und welche weitreichende Folgen meine Entscheidungen in medizinischer Hinsicht haben können, denn auch ich habe überraschenderweise 6 Jahre lang studiert!

Schönen Abend!

Feuerblick
11.11.2013, 19:53
Sag mal, was hat dich denn gebissen? Brutus hat in normalem Ton nicht nur deine Frage beantwortet sondern auch noch auf Fallstricke hingewiesen, die Anfänger gerne mal übersehen. Dabei hätte er dich auch einfach auf die Suchfunktion des Forums hinweisen können. Da würdest du nämlich alle Antworten finden. Darauf so aggressiv zu reagieren, ist echt mal überflüssig!

Brutus
11.11.2013, 19:57
Ich glaube als Vorlage nicht. Der Herr Marx hatte mal irgendwo seinen Rezeptblock als Bild gepostet.
Wenn ich es richtig im Kopf habe war das aber kein individualisierter mit Name / Adresse und so, sondern nur oben "Rezept" und unten ein Comicbild...
http://www.medi-learn.de/foren/attachment.php?attachmentid=2548&stc=1&d=1096725867
Gefunden. Ich wusste doch, dass das irgendwo hier war. :-)


@Brutus:
Danke für Ihre teilweise überhebliche und Moralapostel bestimmende Antwort. Nicht jeder ist bereits Facharzt und ein 'allwissender Wissensschwamm'!!! Da hilft auch kein 'OMG'!!! oder die Großschreibung der Personalpronomen!
Ahhh jetzt ja! Wenn ich ICH schreibe, dann heißt dass, dass ICH das so mache. Das soll auf gar keinen Fall Allgemeingültigkeit haben. Wenn ich DU schreibe anstatt Du, dann soll das allenfalls mal ein wenig Nachdruck verleihen.
Was das jetzt mit überheblich und Moralapostel zu tun hat... :-nix


Ihre Anspielungen ich würde Rezepte verschreiben wollen ohne Indikation und ohne die Tragweite einschätzen zu können ist an Komik kaum zu überbieten. Es war lediglich eine ernstgemeinte Frage welche mich interessiert hat. Hinzu kommt, dass ich leider kein Merkblatt über das Ausstellen von Privatrezepten durch Ärzte außerhalb der dienstlichen Tätigkeit in Bayern (wie z.B. jenes welches die Landesärztekammer BaWü zur Verfügung stellt) gefunden habe bzw. mir bis dato keines bekannt ist.
Eine nüchterne Frage über Privatrezepte endet in Vorwürfen und Unterstellungen. Traurig, aber wahr!
Wenn es mal komisch wäre! Wenn Du mal ein wenig hier im Forum gesucht hättest (!), bevor Du erneut einen Fred zum Thema Rezeptblock eröffnest, hättest Du unfassbares lesen können. Von "Kann ich mir BTM selbst verschreiben?" über "Kann ich mir Benzodiazepine selbst rezeptieren" bis hin zu "Kriege ich Narkosemittel auf Privatrezept?". Und das alles von Leuten, die 6 lange Jahre studiert haben! In dem Fred, in dem o.g. Bild drin steckt, steht übrigens auch eine gute Anleitung, was so alles auf ein P-Rezept drauf gehört, wie es auszusehen hat, und und und...
Außerdem habe ich Dir nirgends vorgeworfen oder unterstellt, dass Du ohne Indikation Rezepte verschreiben willst. Ich habe Dir lediglich gesagt, dass Du eben für alle ärztlichen Tätigkeiten auf verantwortlich bist. Und das gilt eben auch für die einfache Rezeptierung von sagen wir mal "Novalgin". Was ist, wenn die Person anaphylaktisch reagiert? Oder eine Angranulozytose entwickelt? Kann passieren! Aber dann heißt es: DER hat es mir verschrieben. Und? Bist Du für den Fall abgesichert? ICH ja! Und genau deshalb versuche ich ja, Berufsanfängern auch die Fallstricke näher zu bringen...


Ich weiß welche Verantwortung ich trage und welche weitreichende Folgen meine Entscheidungen in medizinischer Hinsicht haben können, denn auch ich habe überraschenderweise 6 Jahre lang studiert!
Schönen Abend!
Und? Nach 6 Jahren Studium kam ich mir in den ersten Wochen / Monaten vor, als hätte ich NIE studiert! Aber das kann Dir ja nicht passieren.
Schönen Abend!

Coxy-Baby
11.11.2013, 20:01
Danke Brutus.

ExMedicus
11.11.2013, 20:27
@Brutus:
Gemäß der Nettiquette oder den üblichen Verhaltensvorschlägen in seriösen Foren gilt die Großschreibweise, umgangssprachlich als 'schreiende Schreibweise' bezeichnet, als unhöflich und aufdringlich. Daher meine unwillige Reaktion. Insbesondere wenn die Personalpronomen ausschließlich betroffen sind. Das 'OMG'!!! muss ich wohl nicht seperat kommentieren.
Da mich die Ausgangsfrage brennend interessiert hat habe ich wohl im Eifer des Gefechts und ohne die Suche in Anspruch genommen zu haben voreilig eine Thread aufgemacht. Diesen Schuh ziehe ich mir durchaus an.

Ihr Zitat allerdings 'Warum willst Du denn so unbedingt Rezepte schreiben?' impliziert für mich sehr wohl eine Unterstellung bedingungslos und ohne Not Rezepte schreiben zu wollen.
Ihre Hilfestellung sollte wohl eine nette Aufkärung darstellen jedoch kam sie bei mir, insbesondere durch 'OMG!!!' oder der Großschreibung als siebengescheit an.
Ich bedanke mich trotz allem für ihren Versuch mir die Fallstricke aufzuzeigen auch wenn ich diese nicht in der Frage formulierte weil ich mir derer sehr wohl bewusst bin.

Schönen Abend!

Absolute Arrhythmie
11.11.2013, 20:30
@exmedicus: es gilt zb ebenfalls als unhöflich im Internet mehr als ein Frage- oder Ausrufezeichen zu benutzen ;-)

Coxy-Baby
11.11.2013, 20:30
Wieviele Accounts hast du ExMedicus/schlawiner?

Feuerblick
11.11.2013, 20:32
Hmm, DAS habe ich mich auch gerade gefragt. Doppelaccounts sind laut Forenregeln nicht erlaubt. Aber bestimmt hast du nur dein altes Passwort nicht mehr gewusst und ich darf sicher den "Schlawiner"-Account löschen, oder?

Absolute Arrhythmie
11.11.2013, 20:35
Haha, großes Kino :-))

ExMedicus
11.11.2013, 20:40
Das Ex-Medicus Profil rührt aus einer Emailadresse welche zum einen nicht mehr vorhanden ist und zum anderen von mehreren Benutzern benutzt wurde. Eine Aufforderung dieses Profil zu löschen wurde bereits schon einmal verfasst, da die zugehörige Emailadresse 'gehackt' worden ist....Das Profil 'Schlawiner' wird ausschließlich von mir benutzt...
Das Profil Ex-Medicus stammt noch aus WG Zeiten bestehend aus 3 Medizinstudenten und ich habe versehentlich mit diesem geantwortet. Asche auf mein Haupt!

Feuerblick
11.11.2013, 20:43
Bist du eigentlich immer so aggressiv drauf? Kannst du vielleicht auch mal einfach auf eine Frage antworten, ohne dich gleich angegriffen zu fühlen und entsprechend unfreundlich zu sein? Was Accounts angeht: Man kann unsere Admins jederzeit anschreiben. Und wenn ein Account nicht gleich gelöscht wird, dann darf man auch gerne freundlich nachfragen. Aber gut zu wissen, welches Profil gelöscht werden soll...

Coxy-Baby
11.11.2013, 20:48
...beide?

Schlawiner
11.11.2013, 20:48
@Feuerblick:
Nein, ich versuche lediglich auf Anschuldigungen angemessen zu reagieren und dies mit Argumenten zu unterfüttern.
Falls Du meine Ausdrucksweise für aggressiv & unfreundlich hältst bitte ich dies mit Beispielen zu belegen. An Großschreibung, mehrfachen Ausrufezeichen oder Vorwürfen kann ich mich in meinen Beiträgen nicht entsinnen. Schönen Abend!

Feuerblick
11.11.2013, 20:51
Nein... aber dafür biete ich die Worte "überheblich" und "Moralapostel"...ohne mich noch einmal in deinen Beitrag zu vertiefen... Wenn du das nett findest, dann haben wir wohl doch zwei sehr unterschiedliche Definitionen für dieses Wort. Anschuldigungen habe ich persönlich keine gelesen und angemessen ist definitiv auch etwas anderes.
Nun ja... du hast deine Antworten ja bekommen. Insofern denke ich, dass dieser Thread damit auch ausgedient haben dürfte... zumal es ja genügend andere zum Thema gibt.

Gruß
Feuerblick
MediLearn-Moderatorin