veillchen
19.08.2003, 20:55
Hi,
kann mir jemand sagen wie es sich mit Rücktritt von der Prüfung verhält, d.h. wenn ich nach dem schriftl. nicht zur mdl. kann (wegen Krankheit), muß ich dann auch das schriftl. nochmal machen od. nur das mdl.?
Oder wie verhält es sich, wenn ich zum zweiten Tag vom schriftl. nicht hin kann? Wie ist es da mit Wiederholung? Und kann ich dann das mdl. noch machen (ist bei uns erst nach den schriftl.)?
Bitte schreibt so schnell wie möglich!!!!!!
Danke!
kann mir jemand sagen wie es sich mit Rücktritt von der Prüfung verhält, d.h. wenn ich nach dem schriftl. nicht zur mdl. kann (wegen Krankheit), muß ich dann auch das schriftl. nochmal machen od. nur das mdl.?
Oder wie verhält es sich, wenn ich zum zweiten Tag vom schriftl. nicht hin kann? Wie ist es da mit Wiederholung? Und kann ich dann das mdl. noch machen (ist bei uns erst nach den schriftl.)?
Bitte schreibt so schnell wie möglich!!!!!!
Danke!