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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Anzeige der Promotion" noch nicht eingereicht



carla81
14.11.2013, 09:39
hey,

erstmal hallo ans Forum.

ich weiß, es ist ziemlich dämlich und eigentlich auch unentschuldbar, aber ich stehe gerade vor einem riesigen Problem: ich bin seit ca. 1 Jahr dabei, meine (experimentelle) DA zu machen und das Ende ist nun absehbar. Ich habe allerdings die "Anzeige zur Promotion" noch nicht abgegeben, weil ich ursprünglich dachte, dass man das ganze offiziell erst in Gang setzen könnte, wenn man das 2. Stex bestanden hat.

Im Promotions-Leitfaden steht das auch so drin, gleichzeitig steht da aber auch, dass die Anzeige spätestens beim Beginn der Arbeiten (also in meinem Fall die eigentliche Labor-Arbeit) abzugeben ist. Ich hatte das immer so aufgefasst, dass man (wegen unserer komischen Mediziner-Promotions-Struktur) halt nach Bestehen des 2. Stex dann die Anzeige offiziell einreicht (also dass da dann die Arbeiten offiziell erst beginnen können) und die Betreuer/Gutachter das dann eigentlich nicht weiter interessiert, da die sich ja nur um die Dissertation selbst kümmern und Begutachtung & Kolloquium ja sowieso dann erst später kommen. Mein Betreuer hatte mir ganz am Anfang mal das Formblatt zur Anzeige geschickt, dann aber auch nicht weiter davon gesprochen, außerdem muss da ja auch schon ein konkreter Titel der Arbeit eingetragen werden und das alles muss vom Betreuer unterschrieben sein. Auch deswegen dachte ich, das würde dann alles erst später kommen.

Jetzt habe ich die ganzen Unterlagen nochmals gelesen und eine Stelle gefunden, an der steht, dass die Unterlagen zur Promotion auch schon vor Bestehen des 2. Stex eingereicht werden könnten (in meinem Fall dann also wohl müssten).

Nun schiebe ich natürlich totale Panik, dass das komplette Jahr, was ich im Labor verbracht habe, komplett für die Katz war, weil die investierte Arbeit und die Ergebnisse aus formalen Gründen nicht für die DA herangezogen werden können.

Mein Betreuer (der grade im Ausland ist) meinte per Mail nur kurz, dass er nicht glaube, dass das Ganze ein Problem darstellen würde, aber richtig besprechen können wir das erst nächste Woche.

Ich bin mir halt auch nicht sicher, inwiefern das überhaupt "auffallen" würde, wenn ich jetzt einfach erst die Anzeige einreiche. Ich meine, in der Arbeit steht ja nicht "diese PCR wurde am 20.05.2013 gemacht", da sind ja nur die Methoden und die Ergebnisse beschrieben. Und den Betreuer bzw. den Zweitgutachter wiederum interessiert ja auch eigentlich nicht, wann ich diese Anzeige beim Dekanat eingereicht habe. Oder doch? Oder kann man die Anzeige irgendwie nachreichen oder rückwirkend einreichen?

Kennt sich denn jemand hier mit den formalen Fragen beim Promotionsverfahren aus? Ich will aus "taktischen" Gründen damit nicht sofort zum Dekanat rennen...bin für alle Tips und Infos dankbar.

die niedergeschlagene Carla

McBeal
14.11.2013, 09:47
Um welche Uni geht es denn? Das ist wohl die entscheidende Frage.
Bei uns in BO musste die Arbeit gar nicht angemeldet werden, allerdings hatte man dadurch ein paar Vorteile, sodass ich zum Beispiel vor dem PJ angemeldet habe, um eine Stelle an dem Haus, an dem ich meine Diss gemacht habe, zu bekommen. Da war meine Arbeit aber schon seit knapp zwei Jahren "in Arbeit".

LG
Ally

carla81
14.11.2013, 09:56
hey, ich würde ungern die Uni nennen, da ich keine rechtlichen Probleme bekommen will (vielleicht etwas paranoid, sorry). Jedenfalls ist es bei uns laut dem Informationsmaterial (zumindest beim 2. Lesen) wohl so, dass die Anzeige spätestens zu Beginn der Arbeiten eingereicht werden muss. Wenn sich die Verfahren von Uni zu Uni (bzw. Bundesland) so stark unterscheiden, dann wird mir aber vermutlich nichts anderes übrig bleiben, als damit zum Dekanat zu gehen und auf Milde zu hoffen. Oder darauf zu setzen, dass dieser Formfehler keinen stört bzw. keinem auffällt...aber das würde ich natürlich nur ungern tun. Auf der anderen Seite will ich natürlich nicht beim Dekanat reinspazieren und das mal eben kundtun und damit über ein Jahr Arbeit "zum Fenster rauswerfen"...und ich kann halt überhaupt nicht einschätzen, wie die da im Promotionsbüro so drauf sind.

morgoth
14.11.2013, 11:45
Definitive Antwort wird dir wohl nur das Promotionsdekanat deiner Uni geben können.
In Freiburg, wo ich promoviert habe, hat das (verspätete) Abgeben meiner Anmeldung jedenfalls niemand interessiert. Ich würde vielleicht eher "keine schlafende Hunde wecken"; du sagst ja selbst, dass man den Beginn der eigentlichen Arbeit nicht direkt herausfinden kann.
Auf der anderen Seite ist diese Anmeldung ja nicht nur als lästige Hürde für den Studenten gedacht, sondern auch als Schutz. Mit der Unterschrift des Doktorvaters erklärt dieser sich mit deinem Promotionsprojekt einverstanden und sichert damit gewisse "Leistungen" zu (Beantworten von Fragen, Korrektur, ...). Darauf kann man sich dann im Zweifelsfall leichter berufen. Von daher denke ich persönlich, dass einem Studierenden kein Strick daraus gedreht wird.
Aber vielleicht diskutierst du das nochmal mit deinem Betreuer, es gibt nämlich möglicherweise noch andere Formblätter (Datenschutzbelehrung, Ethikantrag, ...), die man ebenfalls bearbeiten sollte.

carla81
14.11.2013, 11:52
hmm ja, das Problem ist halt, dass ich ggf. erst weiß, ob ich schlafende Hunde wecke, nachdem ich sie geweckt habe :/...und wenn ich nichts unternehme muss ich quasi die ganze Zeit mit der Angst leben dass dann am Ende irgendjemand kommt und sagt "schöne Arbeit, die Sie geschrieben haben....aber leider ungültig, weil sie diesen Wisch zu spät eingereicht haben"...

vertrackte Situation. Mal sehen, was mein Betreuer meint, wenn er nächste Woche wieder da ist...

carla81
14.11.2013, 11:53
@morgoth: d.h. bei dir gab es auch eine entsprechende Bestimmung (Anzeige muss bei Beginn der Arbeiten eingereicht werden?)...oder wie war das bei euch formuliert?

Salzi19
16.11.2013, 13:48
bist Du an der Uni Erlangen? dann kannst mir mal a Nachricht schicken...