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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studium wegen BAföG-Sperrung abbrechen müssen? :-(



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Nurbanu
25.11.2013, 21:37
@ AA

Lies dir später den Link von studis-online durch.


Ohne gesetzlich anerkannten Grund für eine spätere Vorlage des Leistungsnachweises kann eine Förderung nur dadurch wieder erreicht werden, dass der Leistungsstand aufgeholt wird.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/leistungsnachweis.php

Edit - schaut mal, was ich interessantes gefunden habe:


Erstmaliges Nichtbestehen einer Modul- oder der Zwischenprüfung (§ 48 Abs. 2 i. V. m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 bzw. 4 BAföG)

Die Modul- oder Zwischenprüfung muss Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung sein; Entsprechendes gilt für die erstmalige Wiederholung eines Studienhalbjahres wegen des Misslingens von Leistungsnachweisen, wenn anstelle einer Zwischenprüfung laufend Leistungsnachweise zu erbringen sind. Für das Nichtbestehen genügt es, wenn die Gesamtprüfung wegen Nichtbestehens eines Prüfungsteils als nicht bestanden gilt. Wird die Leistung allerdings deshalb als nicht bestanden bewertet, weil Ihr der Prüfung fern geblieben seid oder Euch Täuschung vorgeworfen wird, so rechtfertigt dies keine verlängerte Förderung. Ihr müsst auf jeden Fall den nächsten (Wiederholungs-)Prüfungstermin wahrnehmen.



http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/leistungsnachweis.php?seite=3#erstmalig

Snowcake
25.11.2013, 21:53
ja, das habe ich auch gefunden, hilft mir aber leider nicht :-(
Ich bin durch den Haupttermin durchgefallen und hab mir den Wiederholungstermin nicht zugetraut, aus Angst in so kurzer Zeit auch den zweiten Versuch zu verlieren. Betreuender Dozent riet sehr vielen durgefallenen, nicht zur Wiederholung anzutreten, weil die Zeit einfach zu kurz ist, um die Lücken zu füllen. (Wusste zu dem Zeitpunkt die Sache mit der BAföG-Misere noch nicht) :-(
Also Täuschung wird mir nicht vorgeworfen, einfach ferngeblieben bin ich auch nicht. Aber ich habe mich halt nicht zum Wiederholungstermin angemeldet und das hätte ich tun müssen lt. dieses Paragraphen (...und dann bestehen müssen :-))

LotF
25.11.2013, 22:39
wenn du dem Grunde nach kein Anspruch mehr auf Bafög hast (was ja der Fall sein dürfte), dann hast du Anspruch auf Wohngeld (max. 303 Euro), kannst Bafög als Darlehen und/oder einen Studentenkredit beziehen. Was sollen denn die ganzen Zweitstudenten sagen, die bekommen auch kein Bafög und was noch toller ist: werden zu 90% bei Stipendien ausgeschlossen - dafür kannst du dich immerhin auch noch bewerben.

Strodti
26.11.2013, 07:12
Bist du vielleicht in der Fachschaft aktiv? Sind ja einige... Bei Mitwirkung in Fachschaft oder AStA hast du auch bei Studienverzögerungen noch Anspruch auf Förderung.

Kandra
26.11.2013, 07:24
Also ich habe eine Kommilitonin die durchs schriftliche Physikum gefallen ist und einen dem noch ein Schein fehlt und deswegen kein Physikum machen konnte. Und beide bekommen jetzt in diesem Moment trotzdem noch Bafög. Ruf einfach am Montag beim Bafög-Amt an oder geh in diese Bafög-Beratung beim Studentenwerk, da kriegst du handfeste Infos.