PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie sieht eure Woche/Arbeitszeit aus?



Seiten : 1 [2]

Muriel
16.12.2013, 21:05
Du bist bei bis zu vier täglichen Überstunden ohne Ausgleich zufrieden?

hiddl
16.12.2013, 21:27
Ich muss es einfach schreiben:
Lt. Vertrag 30 h / Woche, de fakto täglich da zwischen 8:00 und 14:30 Uhr (mache 30 min Mittagspause, was bei 6 h ja nicht zwingend wäre), maximal eine Stunde länger, das wird aber immer abgefeiert. Keine Dienste.
Wenn ich pünktlich gehen muss, dann gehe ich, die Kinder können schlecht warten. Komischerweise klappt das dann auch immer.
Manchmal Extra-Arbeit abends (Vorträge, Paper), das ist vermutlich das Los der Uni-Kliniker. Hält sich aber in Grenzen und ist mehr oder weniger freiwillig.

hebdo
16.12.2013, 21:43
relativ zufrieden. Wenn ich mich bei Kollegen an anderen Kliniken umhöre geht es auch schlimmer. Es ist ja noch Verbesserungspotential und wir arbeiten daran

rogerM
17.12.2013, 09:43
@ Hiddl Das sind gute Arbeitszeiten, aber in der Regel dürfen dafür zwei andere Leute ein paar mehr Dienste machen bzw. auch mal nen paar Stündchen länger bleiben.

hiddl
17.12.2013, 16:38
@ Hiddl Das sind gute Arbeitszeiten, aber in der Regel dürfen dafür zwei andere Leute ein paar mehr Dienste machen bzw. auch mal nen paar Stündchen länger bleiben.
Naja, ich werde für 30 h bezahlt und arbeite dafür 30 h. Andere werden für 48 h bezahlt und arbeiten dafür 48 h. Dienste gibt es bei uns nicht, da Stroke unit und Notaufnahme zusammen im Schichtsystem besetzt werden (zurecht, da arbeitet man durch). Dass es auch Ärzte gibt bei uns, die nachmittags arbeiten, ist ja klar. Davon, dass jemand anderes meine Arbeit macht, wie Du implizierst, kann nicht die Rede sein.

Das ist aber ein gern genommenes und damit trotzdem falsches Argument gegen Teilzeitarbeit, dass die anderen dafür mehr Arbeit machen müssten.

FirebirdUSA
20.12.2013, 14:10
U
Tatsächliche Arbeitszeit: 10-12h/Tag

Du weißt, dass du nach 10h Arbeitszeit nicht mehr versichert bist (zumindest nicht mehr BGlich bei einem Arbeitsunfall)? Ging einem OA von uns, hat sich auf dem Heimweg ein Bein gebrochen, war >10h in der Klinik und somit wurde der Unfall von der BG nicht übernommen. Er konnte auch nicht begründen warum er nicht einfach nach 10h gegangen ist... somit einfach Pech gehabt.

Desiderius
20.12.2013, 14:42
Du weißt, dass du nach 10h Arbeitszeit nicht mehr versichert bist (zumindest nicht mehr BGlich bei einem Arbeitsunfall)? Ging einem OA von uns, hat sich auf dem Heimweg ein Bein gebrochen, war >10h in der Klinik und somit wurde der Unfall von der BG nicht übernommen. Er konnte auch nicht begründen warum er nicht einfach nach 10h gegangen ist... somit einfach Pech gehabt.

Bist Du Sicher das es wegen der mehr als 10h Arbeitszeit ist? Wie ist es dann mit den 24 h Diensten? Oder Rufbereitschaft? Kann es sein das der OA etwas anderes nicht erzehlen wollte, weil er vielleicht nicht auf dem direkten Arbeitsweg nach hause war, nur so mal ein Gedanke. Ich habe das noch nie gehört so wie Du das erklärst.

Moorhühnchen
20.12.2013, 14:47
Bei uns ist es mehr oder weniger Usus, daß Assistenten ihre NEF-Fahrten im Anschluß an Nachtdienste oder im Dienstfrei sammeln. Mich würde auch mal sehr interessieren, wie es da versicherungstechnisch aussieht, wenn während einer Einsatzfahrt ein Unfall passiert oder ein Patient zu Schaden kommt, der von einem Kollegen im "(Nacht-)Dienstfrei" behandelt wurde...
Trotzdem ernte ich immer wieder Kopfschütteln, weil ich mich konsequent weigere, meine Fahrten im Dienstfrei zu sammeln. So verfällt mein Kurs jetzt nach 3 Jahren.

WackenDoc
20.12.2013, 15:13
@Moorhühnchen: Wo machst du denn deinen Notarztschein? In Niedersachsen verfällt der Kurs z.B. gar nicht.

Moorhühnchen
21.12.2013, 23:13
Ist ne direkte Info von der LÄKH. Hatte dort nachgefragt und eine entsprechende Antwort erhalten. Nach 3 Jahren muß man dann einen eintägigen Kurs machen, um noch den Schein machen zu dürfen...


Herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Zusatz-Weiterbildung "Notfallmedizin".

Die Bedingungen für den Erwerb dieser Zusatz-Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordung der Landesärztekammer Hessen vom 01.11.2005 (WBO) sind:

Mindestens 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung
bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß §5 Abs.1 Satz1 WBO.
Den Kurs können Sie nach 12 Monaten ärztlicher Tätigkeit beginnen, wenn Sie die geforderten
6 Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder Notfallaufnahme unter Leitung eines
Weiterbildungsbefugten gemäß §4 Abs.1 WBO absolviert haben.

Anschließend, nach der erfolgreichen Teilnahme am 80 Stunden Kurs Weiterbildung in
allgemeiner und spezieller Notfallmedizin §4 Abs.8 WBO sind mindestens 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes notwendig.
Die Bescheinigung der Einsätze erfolgt durch den zur Weiterbildung Ermächtigten und dem
Leitenden Notarzt oder den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst auf der beiliegenden Anlage 2/2.
Bitte reichen Sie nach 24 Monaten Weiterbildung ein aktuelles Weiterbildungszeugnis mit genauer Angabe der Intensivmedizinischen Zeiten (im Original oder beglaubigter Kopie) von einem zur Weiterbildung Ermächtigten unterschrieben, sowie den Anstellungsverträgen seit Beginn Ihrer beruflichen Tätigkeit (in einfacher Kopie) ein.

Vorsorglich weisen wir noch einmal darauf hin, dass Zeugnisse, Bescheinigungen und Urkunden
immer im Original oder in beglaubigter Kopie einzureichen sind. Originale erhalten Sie mit der
Urkunde zurück.

Falls in einem Stempel der Name des/der Arztes/Ärztin, der/die diese Inhalte bescheinigt, nicht
enthalten ist, bitten wir um zusätzlichen Vermerk des Namens in Druckbuchstaben.
Wenn die Kursteilnahme länger als 36 Monate zurückliegt, ist ein Auffrischungskurs von einem Tag nachzuweisen. Der Nachweis muss anhand einer Kursteilnahme-Bescheinigung
(im Original oder in beglaubigter Kopie) nachgewiesen werden.
Dafür gibt's in Hessen halt keine Prüfung. :-D

Healix
22.12.2013, 09:49
So wie ich das bei den Kollegen verstanden hatte, gibt es keine verpflichtende Prüfung für jeden Antragstellenden, aber "Stichproben". Sprich der Großteil kriegts mit erfüllten Formalien geschenkt, aber einzelne Pechvögel müssen noch mal ran ;)

Desiderius
22.12.2013, 10:07
In Nordrhein ist eine Prüfung für den NA- Schein nicht nötig. Nur für die Zusatzbezeichnung " Notfallmedizin". Die ist keine Voraussetzung in Nordrhein zum NA fahren.