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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rund um FA-Prüfung - Anmeldung und sonstige Formalitäten



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Moorhühnchen
11.12.2013, 23:36
Das Huhn steht mal wieder aufm Schlauch.

Gestern habe ich mich mit einer Kollegin unterhalten und Thema war unter anderem die drohende FA-Prüfung.

Mein bisheriger Plan war, die Prüfung so bald wie möglich nach Erreichen der Mindestzeit abzulegen, sofern das irgendwie möglich ist. Die 60 Monate sind bei mir Mitte Juli voll, bis dahin sollte ich auch die geforderten Narkosen und das Intensivjahr komplett haben. Für mich selber weiß ich, daß die Prüfungspanik größer wird, je länger ich es vor mir herschiebe...

Mit dem leitenden OA habe ich schon gesprochen und es ist sogar möglich 4 Wochen Urlaub am Stück vor Beginn der Sommerferien zu bekommen (also den kompletten Juli). Den Urlaubsantrag habe ich bereits abgegeben. Im September soll ich in die Schmerztherapie rotieren und ich bat darum, die Rotation keinesfalls VOR der Prüfung beginnen zu müssen, was mir zugesichert wurde (mein armes Hirn verkraftet das net, so kurz vor der Prüfung nochmal was komplett Neues zu lernen.... :-oopss).

Nun meinte die Kollegin aber, ich könne überhaupt erst NACH Erreichen der Mindestzeit einen Antrag stellen, die Prüfung abzulegen, dh. es kämen noch einige Wochen Bearbeitungszeit dazu, so daß es schwierig werden könnte, einen Prüfungstermin im Juli/August zu bekommen.

Stimmt das? Auf der Seite der LÄKH finde ich irgendwie keine Infos darüber...

Das hier (http://www.laekh.de/aerzte/weiterbildung/front_content.php?idcatart=1006&client=1&lang=1) ist das einzige, was ich auftreiben konnte, aber so wirklich viele Infos stehen da ja nirgends - wobei ich mich auch frage, ob der Antrag auf Anerkennung einer Facharzt-/Schwerpunkt-/Zusatzbezeichnung (http://www.laekh.de/upload/Aerzte/Weiterbildung/Antraege_Merkblaetter/Antrag_Anerkennung.pdf) denn überhaupt was mit der Anmeldung zur Prüfung zu tun hat... und falls ja, dann hat das Ding einen bescheuerten Namen. :-))

Vielleicht isses auch einfach nur schon zu spät, um sich über sowas Gedanken zu machen.

Coxy-Baby
11.12.2013, 23:44
Hier mal von meiner LÄK (AEKSA)

"Der Antrag kann erst nach Beendigung der Mindestweiterbildungszeit gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei der Ärztekammer."

psycho1899
11.12.2013, 23:48
Du willst 4 Wochen Urlaub nehmen für die FA-Prüfung... wow ;-)

Aber jetzt zu Deiner Frage. In BW war es möglich, nach RS mit dem zuständigen Sachbearbeiter mich 6 Wochen vor Erreichen der Mindestweiterbildungszeit (bei mir war es das Psych-Jahr) bereits pro forma anzumelden und dann an dem Tag, an dem ich die Weiterbildungszeit (also das Ballerburgjahr) beendet hatte, eine kurze Bestätigung nachzureichen, da jetzt auch die Mindestzeit erfüllt ist. In der Zwischenzeit konnte die Ärztekammer bereits prüfen, ob ich ansonsten die Auflagen/Untersuchungszahlen aufweise.

Ich habe dann am 16.1. meine Prüfung gemacht, nachdem ich in der ersten Januarwoche die fehlende Bescheinigung über das vollendete Psych-Jahr nachgereicht habe. Hat also super geklappt, aber ob das bei allen ÄK so ist, weiss ich nicht. Ich hatte damals als Begründung auch angegeben, dass ich zum 01.02. ins Ausland wechseln würde und daher gerne die Prüfung vorher unbedingt erledigt haben möchte.

Der Rest meiner Kollegen und Kumpels, von denen ich es weiss (Innere/Neuro/Anästhesie in Westfalen/Nordrhein/BW), hat jedoch erst mit Erreichen der Mindestweiterbildungszeit überhaupt erst den Antrag gestellt.

Moorhühnchen
11.12.2013, 23:57
Hey, danke für die schnellen Antworten! :-top


Du willst 4 Wochen Urlaub nehmen für die FA-Prüfung... wow ;-)
Verrückt, ich weiß. Aber da ich durch Resturlaub und Fortbildungsfrei auch den kompletten Februar frei haben werde, geht das. Es bleiben immer noch Urlaubstage übrig und während der Schmerzrotation (4 Monate) sind längere Urlaube aus organisatorischen Gründen nicht gerne gesehen. Da es für mich kein großes Problem darstellt, werde ich das akzeptieren. Durch Krankheit, Resturlaub und den FA-Urlaub werde ich in der Zeit bis Anfang August dreieinhalb freie Monate haben...

Ich gucke mal, ob es für Hessen auch solche kulanten Regelungen gibt. Aber auf der homepage find ich halt so nix dazu, falls also jemand was weiß, bin ich über jede Info dankbar! :-)

denkstdu
12.12.2013, 05:47
Also das ist total LÄK abhängig. In Bayern machen die glaube ich bevor du nicht alles hast gar nichts. Dann schauen die sich das dann in 3 Monaten mal an und dann fällt denen auf, dass was fehlt. So wars bei einer Arbeitskollegin. Und in Sachsen bei einem Bekannten da wars ähnlich wie bei psycho.

Evil
12.12.2013, 06:26
In Westfalen-Lippe hat das genausogut geklappt wie bei Psych1899, habe sämtliche Bescheinigungen und das Logbuch schon Monate vorher eingeschickt und mir von denen schriftlich bestätigen lassen, was zur Prüfungsanmeldung noch fehlt. Hat super geklappt, hab dann direkt am Tag, als die Weiterbildungszeit abgeschlossen war, den Antrag losgeschickt und 4 Wochen später die Prüfung abgelegt.

Einfach mal beim zuständigen Sachbearbeiter anfragen, ob die das auch so mitmachen :-)

Feuerblick
12.12.2013, 11:40
Huhn, ich schreib dir heute Abend was zu unserer LÄK... erinner mich per PN, falls ich es vergesse. Im Prinzip hat deine Kollegin für unser Bundesland aber recht und Kulanz war zumindest vor zwei Jahren noch ein Fremdwort :-nix

Moorhühnchen
12.12.2013, 11:55
Huhn, ich schreib dir heute Abend was zu unserer LÄK... erinner mich per PN, falls ich es vergesse. Im Prinzip hat deine Kollegin für unser Bundesland aber recht und Kulanz war zumindest vor zwei Jahren noch ein Fremdwort :-nixOje! :-((
Naja, vielleicht gibt's da ja auch mehr als einen Mitarbeiter...... :-?

Brutus
12.12.2013, 12:49
Ich zitiere mal meinen alten Chef: Melden Sie sich nach der WBZ so an, dass Sie die Prüfung nach den drei Anstandsmonaten ablegen können. :-))
Er meinte, sofort am Wochenende nach der Mindestzeit Prüfung machen wollen, tut man nicht...

Muriel
12.12.2013, 13:10
Hatte er auch eine Begründung für diese bekloppte Meinung? :-nix
In Nordrhein darf man sich laut offizieller Aussage auch erst nach Erreichen der Mindest-WB-Zeit anmelden. Aber ich kenne mehrere Kollegen, die sich dennoch zu den Stichtagen (NRW hat sechs mal zwei feste Prüfungstage im Jahr für alle Fächer mit entsprechender Deadline zur Anmeldung) anmelden konnten im letzten oder vorletzten WB-Monat wenn sie vom WB-Befugten eine Bestätigung des Erreichens der geforderten Monate im Voraus und auch nochmals dann danach vorlegen konnten.

Kackbratze
12.12.2013, 13:29
Anmeldung bei mir war kurz nach erreichen der Weiterbildungszeit, mir wurde gesagt, dass es vorher nicht geht. Ich hab allerdings nicht hartnäckig nachgebohrt. Ärztekammer Niedersachsen.
Nach Anmeldung kam nach 5 Tagen ein Brief was noch fehlt oder wo noch Sachen nachgereicht werden sollten.
Nachdem das geklärt war hatte ich einen Prüfungstermin ca. 4 Wochen später.

Summasummarum hatte ich also nach Anmeldung 6 Wochen später die Prüfung, allerdings ohne frühzeitige Anmeldung.

Feuerblick
12.12.2013, 19:52
Aaalso, dann will ich mal erzählen, wie das in unserem schönen Bundesland so lief... vorweg: Ich habe keine Ahnung, ob die beteiligten Personen seitens der LÄK noch dort arbeiten oder ob das Team inzwischen gewechselt hat...
Ich hatte kurz nach Erreichen der kompletten Weiterbildungszeit meine Sachen eingereicht. Und dafür hatte ich NATÜRLICH rechtzeitig bei der Sekretärin meines Chefs Bescheid gegeben, dass ich dieses Zeugnis/Empfehlungsschreiben von Cheffe brauche. Blöderweise hatte sie diesen Wisch zwei Tage VOR Ablauf meiner Weiterbildungszeit geschrieben, was mir nicht aufgefallen ist.
Sachen also eingereicht und locker einen Monat nichts gehört. Der Ausschuss, der über die Zulassungen entscheidet, tagt hierzulande nämlich einmal im Monat und meine Sachen waren knapp zu spät eingegangen. Nun denkt man ja, dass die Sachbearbeiterin bei der LÄK vor der Sitzung mal die ganzen Anträge durchgeht und schaut, ob was fehlt oder was noch geändert werden muss. Wäre ein Leichtes, eine schnelle Mail oder gar einen Brief zu schreiben und den Antragsteller zu informieren, damit er rechtzeitig zur nächsten Sitzung alles parat hat. Neee, falsch gedacht.
Nach der Ausschuss-Sitzung bekam ich ein Schreiben, man habe mich nicht zulassen können, weil das Zeugnis schon vor Ablauf der Weiterbildungszeit geschrieben worden sei. :-kotz :-wand Auf meine telefonische Nachfrage, ob man mir das nicht vor einem Monat schon hätte sagen können, bekam ich die Antwort: "Nee, die meisten Anträge sind unvollständig. Ich kann mich doch nicht um alles kümmern"... ahja... :-wand
Also Zeugnis neu datieren lassen, hingeschickt. Einen Monat später wieder Ausschuss-Sitzung. Zulassung bekommen. Prüfung einen Monat später, weil ja die Ausschuss-Sitzungen in der zweiten Woche jedes Monats stattfinden, die Prüfungen damals auch.
Kurz: VOR Ablauf der Weiterbildungszeit bewerben ging hier in unserem schönen Bundesland zumindest vor zwei Jahren absolut NICHT! Und wenn du direkt alles hinschickst am ersten Tag nach Ablauf der Zeit, dann musst du im besten Fall noch einen Monat bis zur Prüfung warten.
Vielleicht gibts inzwischen andere Sachbearbeiter oder andere Arbeitsanweisungen, keine Ahnung. Die betreffende Sachbearbeiterin war übrigens am Prüfungstag dann total nett und hat sich ganz lieb um uns alle gekümmert.
Und einen Vorteil haben wir: Wir bekommen mit der Zulassung zur Prüfung nicht nur den Prüfungstag sondern auch Prüfer und Vorsitzende genannt und wissen daher, auf wen wir uns einstellen müssen. :-)

Moorhühnchen
12.12.2013, 22:01
Heureka! :-((
Naja, ich muß mal nachfragen. Ich hab mal munkeln hören unser Chef hätte einen sehr guten Draht zur LÄK. Zur Not muß ich den halt mal beschwatzen. Immerhin habe ich ja die Zusage von oben nicht in die Schmerztherapie rotieren zu müssen, bevor die Prüfung rum ist, also müßte es auch im Interesse der Oberen liegen, die Prüfung vor September abzulegen...

Aber der Antrag, den ich im ersten Posting verlinkt habe, ist schon der richtige für die Anmeldung??
Wenigstens scheint ja net alles schlecht zu sein.

abcd
13.12.2013, 21:00
In Bayern gibt es die Möglichkeit der Frühanmeldung drei Monate vor Ende der Weiterbildungszeit.

Feuerblick
14.12.2013, 07:40
Müsste der richtige Antrag sein, ja. Das mit den Kontaktdaten für Rückfragen ist übrigens neu.... :-))

Moorhühnchen
14.12.2013, 14:15
Offensichtlich kann man sich den multimedialen Neuerungen nicht mehr länger entziehen! :-D

Feuerblick
14.12.2013, 14:23
Angaben vorliegen haben und Angaben nutzen sind zwei verschiedene Dinge :-))

Moorhühnchen
02.03.2014, 14:10
Hat jemand von Euch vielleicht noch das Vorgänger-Formular von dem hier Anlage zum Zeugnis (http://www.laekh.de/upload/Aerzte/Weiterbildung/WBO2005_ZA_Abschnitt_B/ZA_abschnitt_B_02.pdf) als PDF?

Statt "2. Anästhesiologie" und "Stand 01.07.2011" müßte da "1. Anästhesiologie" draufstehen und ohne ein Datum.
Mir fehlt diese Anlage zum Zeugnis von meiner ersten Anästhesiestelle und ich möchte gerne eventuelle Rückfragen vermeiden, warum es zurückdatiert wurde.

Falls also noch jemand das alte PDF auf seinem Rechner hat, wäre das toll, wenn ich eine PN bekäme! :-)


Ich zitiere mal meinen alten Chef: Melden Sie sich nach der WBZ so an, dass Sie die Prüfung nach den drei Anstandsmonaten ablegen können. :-))
Er meinte, sofort am Wochenende nach der Mindestzeit Prüfung machen wollen, tut man nicht...
Da mir durch meinen Fachwechsel und das Nicht-erfüllen der 6 Monate zur Anerkennung auf mein Fach seit gestern jeden Monat bares Geld entgeht, weil es in meinem TV keine "Stufe 6" gibt, ist ein weiterer Grund gegeben die Prüfung so früh wie möglich abzulegen... Anstand zählt bei Geld nicht! :-))

WalterSobchak
03.03.2014, 12:21
Nerv... für popelige 3 Monate (in insgesamt über drei Jahren an dieser Klinik!), in denen neben meinem Chef bis zu ihrem Ausscheiden auch meine alten Oberärzte weiterbildungsbefugt waren, möchte die ÄK auch deren Unterschriften unterm Zeugnis haben... Nu kann ich die erstma anrufen und denen mein Zeugnis auch noch vorlegen...
Der ganze Mist verzögert sich derart :-(:-(

Moorhühnchen
18.07.2014, 10:22
Hatte sich irgendjemand von Euch vielleicht einen schönen Lernplan erstellt (Anästhesie)? Ich lerne hier so etwas planlos durch die Gegend, was das Ganze nicht unbedingt effektiv macht.... :-?