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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trägerwechsel



McBeal
21.12.2013, 08:32
Was passiert bei einem Wechsel des Klinikträgers?

Bekomme ich einen neuen Vertrag, den ich dann unterschreiben muss/soll? Gäbe es da prinzipiell ein Sonderkündigungsrecht, wenn das Einkommen dadurch z.B. sinken würde?

Bleibt die Eingruppierung gleich oder könnte der neue Träger einen prinzipiell schlechter einstufen?

Was ist mit Ü-Stunden und Resturlaub etc., wenn sich die Vergütung ändert?

Bleibt die Weiterbildungsermächtigung des Chefs automatisch bestehen?

Was könnte es noch für Fallstricke geben? Was für allgemeine Änderungen?

Der ein oder andere hat ja bestimmt schon Erfahrungen mit dem Thema - würde mich freuen, davon zu lesen.

LG
Ally

Brutus
21.12.2013, 08:41
Prinzipiell hast Du erstmal Bestandsschutz. Die Eingruppierung bleibt auch erstmal gleich, genauso wie das Gehalt. Was natürlich sein kann: wenn Du eine Vertragsänderung / neuen Vertrag bekommst (Folgevertrag, FA, OA), dann kann der neue AG in diesem natürlich "seine" Vertragsbedingungen einfließen lassen. Wegen den Überstunden und Resturlaub: ich würde sie vor dem Wechsel geltend machen. Wenn man das nicht umsetzt (umsetzen kann), kannst Du zumindest sagen, dass Du die Tage nehmen wolltest, dies nicht möglich war und dann bitte nach den alten Konditionen bezahlt / als FZA haben möchtest.
Weiterbildungsermächtigung müsste bestehen bleiben, kann aber sein, dass der Chef einen neuen Antrag stellen muss. Das kann Dir aber die ÄKWL genau sagen.
Von wem zu wem wechselt ihr denn? Gibt es überhaupt Unterschiede in den TV? I.d.R. sind die doch mittlerweile fast alle gleich... :-nix

Edit: Wenn der AG Dir einen neuen Vertrag geben will, oder Dich überleiten will in dessen TV, dann muss er das schriftlich tun. Und Du musst es unterschreiben. Wenn Du die Unterschrift verweigerst, dann musst Du sehen, wie es weitergeht. Ein ehemaliger Kollege hatte im Zuge des AG-Wechsels nicht unterschrieben (langjähriger FA, ganz alter Vertrag). Der ist mit dem alten Vertrag deutlich besser gefahren, als wenn er einen neuen Unterschrieben hätte. Hatte für ihn keine Konsequenzen. Alles blieb so, wie es war. Aber das müsstest Du dann ggf. mit der Personalabteilung klären.

McBeal
21.12.2013, 09:25
Brutus, danke schonmal. Zu wem es geht, weiß ich noch nicht, ist wohl noch nicht spruchreif. Für mich wird es finanziell recht egal sein, mit halber Stelle und Steuerklasse V gehe ich sowieso nur für meine Weiterbildung, Kinderbetreuung und Putzfrau, die es dann geben soll, arbeiten, aber es interessiert mich einfach. Passiert ja häufiger und vielleicht kann man ja hier ein paar Erfahrungen sammeln.
Aber es klingt ja erstmal so, als seien keine großen Auswirkungen zu erwarten oder befürchten.

LG
Ally

Kackbratze
21.12.2013, 09:51
An dem was besteht kann der neue Träger nix ändern. Wenn, wie Brutus schrieb,nur schriftlich und mit deiner Unterschrift dazu.
Wenn ein Vertrag neu aufgesetzt wird gelten natürlich die Bedingungen des neuen Trägers, da kann man nicht mit "früher" kommen.

Moorhühnchen
21.12.2013, 11:47
Bei unserem Wechsel von kommunal zu privat im Sommer ist tarifvertraglich erstmal gar nix passiert. Der neue Träger hatte aber schon vor der Übernahme angekündigt, daß die alten Verträge bestehen bleiben werden. Allerdings gab es wohl einigen Unmut, wie ich einem Beitrag in der lokalen Presse entnehmen konnte, weil es zuvor wohl einen SanierungsTV gab und einige MA wohl auf Gehalt verzichtet haben, immer unter der Vorgabe, man wolle das Haus in kommunaler Hand halten - tja, und dann wurde doch privatisiert.... Für mich machte es keinen Unterschied, ich war nur ein Jahr dort angestellt und hatte einen ganz normalen Vertrag nach TVÄ VKA.

Der erste Schritt, den der neue Träger gemacht hat, waren personelle Einsparungen im Bereich der Pflege, unter anderem auf Intensiv. Laut Zeitungsberichten gab es wohl einen Abbau von 300 Stellen, dabei wurden wohl vor allem Reinigungs- und Servicekräfte "outgesourced" wie es so schön heißt.
Für uns hieß das konkret: die IMC wurde tatsächlich zur IMC, zuvor konnten dort auch beatmete Patienten behandelt werden, weil es Geräte gab. Für 5 Betten sollten eigentlich 2 Pflegekräfte bereitstehen (was nicht immer der Fall war), nachdem die Beatmungsgeräte entfernt wurden, konnte eine Pflegekraft eingespart werden. Sobald sich ein Patient verschlechterte, stand man ab nun vor dem Problem, ihn in ein anderes Zimmer oder gar auf eine andere Station verlegen zu müssen.

Überstunden und Urlaub wurde 1:1 übernommen, da gab es keine Probleme. An der WB-Ermächtigung des Chefs hat sich auch nix geändert (ist die nicht sogar personenbezogen und nicht vom Haus/Träger abhängig?). Allerdings mußten 2 Chefärzte anderer Abteilungen ihren Hut nehmen, dafür wurden neue "Aushängeschilder" eingekauft. Ob sich in unserer Abteilung da noch was tun wird, bleibt abzuwarten...

Eine der ersten Auswirkungen des neuen Trägers: zwei (frische) FÄ haben gekündigt und ein weiterer Honorararzt. Inwiefern es da Verhandlungen gab, weiß ich nicht.

Ansonsten passierten eher unspektakuläre Dinge. Die Intensivkurven sollen meines Wissens überarbeitet werden. Der Personalabteilung wurde auf die Füße getreten: da kamen dann so Klopper zu Tage wie verschlampte Arbeitsverträge oder daß die Personaltante MA falsch zur Befreiung von der DRV beraten hatte (sie meinte, das sei bei AG-Wechsel nicht notwendig, eine Kollegin glaubte ihr dies nachdem sie 3x nachgefragt hatte und muß nun nach fast einem Jahr, in dem dies unentdeckt blieb, mehrere 1000 Euro nachzahlen...). Nun ja.

Moorhühnchen
21.12.2013, 11:51
Gibt es überhaupt Unterschiede in den TV? I.d.R. sind die doch mittlerweile fast alle gleich... :-nix
Hehe, doch. Es gibt da so klitzekleine Unterschiede wie die Anzahl der Wochenstunden und damit auch der Bezahlung... ;-)

anignu
21.12.2013, 14:54
Bleibt die Weiterbildungsermächtigung des Chefs automatisch bestehen?

An der WB-Ermächtigung des Chefs hat sich auch nix geändert (ist die nicht sogar personenbezogen und nicht vom Haus/Träger abhängig?).

Nachdem ich mich bei unserem Chef drum gekümmert hab kann ich sagen: die Weiterbildung ist personen- und wirkungsstättenbezogen. Also wenn ein einzelner Chef an einem Haus arbeitet und dann geht verliert er sie, wenn sich der Träger ändert passiert erstmal gar nichts. Wenn ein Chef geht, dann übergeht die Weiterbildungsbefugnis übrigens erstmal befristet für ein Jahr auf den kommissarischen Chef. Bei direkten Wechseln kenn ich mich nicht so gut aus. Aber in Bayern gibts da immer noch so eine Klausel auf die man sich berufen kann:

§ 10 Anerkennung gleichwertiger Weiterbildung
Eine von dieser Weiterbildungsordnung abweichende Weiterbildung oder ärztliche Tätigkeit unter Anleitung kann ganz oder teilweise anerkannt werden, wenn und soweit sie gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen dieser Weiterbildungsordnung an den Erwerb der vorgeschriebenen ärztlichen Kompetenz erfüllt sind.

Also vor allem in Bayern glaub ich zwar auch, dass die Regelung einfacher hingeschrieben ist als dann umgesetzt, aber immerhin gibts das... (diese Regel wurde mir von der BLÄK genannt für das Problem meines Chefs dessen Weiterbildungsbefugnis abläuft und der eine neue beantragt hat für die Zeit in der er keine hat...)