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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überstunden und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses



Lava
21.12.2013, 11:47
Hat jemand Erfahrung damit? Zum 31.1.14 endet mein Arbeitsvertrag. Ich hatte darum gebeten, im Januar Überstunden abbauen zu dürfen, hab aber nur sehr wenig freie Tage bekommen. Ist mir auch ganz recht so. Inwiefern habe ich ein Recht darauf, dass mir meine 180 Überstunden ausbezahlt werden?

vanilleeis
21.12.2013, 12:04
Ich kann Dir nur insoweit weiterhelfen, als dass mir vom MaBu zugesichert wurde, dass meine Überstunden ausbezahlt werden müssen. Bei mir endet der Vertrag erst 2015, bin allerdings durch BV und Mutterschutz, bzw Elternzeit nicht in der Lage, diese abzubummeln.

McBeal
21.12.2013, 14:36
Überstunden, die Du nicht abfeiern kannst, weil es die Personal-Lage nicht zulässt, müssen ausbezahlt werden, wenn Du kündigst. Müsste auch in Deinem Vertrag stehen.

LG
Ally

Brutus
21.12.2013, 16:43
Ich würde zumindest alle Stunden zum Abfeiern beantragen. Wenn man Dir dann sagt, dass das nicht geht, direkt einen Antrag auf Ausbezahlung stellen.

Moorhühnchen
23.12.2013, 18:53
Wieso glaube ich eigentlich immer noch und immer wieder an das Gute im Menschen? :-???

Da es heute auf dem Weg lag, war ich das erste Mal seit 6 Wochen wieder in der Klinik. Nach 2 Wochen Urlaub und 4 Wochen AU (bis einschließlich Freitag), habe ich es tatsächlich hinbekommen, mir gestern noch ne Laryngitis einzufangen. Die gutgemeinten Angebote vom HA und FA vorletzte Woche, die mich beide auch noch über die Weihnachtsfeiertage krankschreiben wollten, habe ich ausgeschlagen, da ich sowieso (Überstunden)frei gehabt hätte - da konnt ich ja nicht wissen, daß ich wirklich krank werde....

Nun gut, guck ich heute in der Klinik in mein Fach und sehe mehrere Briefe darin liegen.
Erster Brief geöffnet: meine Fortbildung im Februar wurde zwar genehmigt, aber nur 3 Tage als DR, die restlichen 2 als FZA. :-???
Da meine Fortbildungswünsche 2013 allesamt abgelehnt worden waren, hatte ich einen Antrag auf Übertragung von Bildungsurlaub ins neue Jahr gestellt und auch eine mir schriftlich vorliegende Bestätigung bekommen, daß mir für 2014 insgesamt 10 Tage Bildungsurlaub zustehen..... Warum soll ich also 2 Tage FZA nehmen um die Fortbildung zu besuchen???????

Nächster Brief: die Überstundenabrechnung. Mein letzter Stand vom Oktober waren so um die +40 ÜS. Leider hängen die Ausdrucke immer zeitlich hinterher, so daß das nie aktuell ist. Als ich Mitte November meinen Urlaub antrat, hatte sich die Summe der ÜS korrekterweise auf +2 reduziert. Im Krankenstand haben sie mir jedoch weitere Überstunden abgezogen, weil mir im Dienstplan ursprünglich weiterer ÜS-Ausgleich eingetragen worden war, den ich jedoch nicht nehmen konnte. Das ist ein Fehler, den bisher wohl niemand bemerkt hatte und wo ich (hoffentlich) nicht groß rumdiskutieren muß. Trotzdem ist es ärgerlich, daß ich heute mit -10 Stunden dastehe und eigentlich heute und morgen weiterer FZA im Dienstplan eingetragen ist, obwohl keine ÜS mehr vorhanden sind. Und dann soll ich noch FZA für die Fortbildung nehmen, obwohl noch 7 Tage Bildungsurlaub übrig sind???????????? :-???

Dritter Brief: der Dienstplan für Februar. Obwohl ich auf dem Wunschdienstplan eingetragen hatte, daß mich noch eine mir unbekannte Anzahl Resturlaubstage für 2013 zusteht, dies mit der Sekretärin abgesprochen und auch einen Zeitraum angegeben hatte, wurde mein Wunsch ignoriert und ich für Spätdienste eingeteilt. Da es sich um freie Tage für Nachtarbeit handelt und mir die Sekretärin bisher nicht sagen konnte, wie viel das sein wird, hatten wir ausgemacht, sie möge die anfallenden Tage bitte in der Woche VOR der Fortbildung eintragen (schriftlich). Naja... man redet sich einfach den Mund fusselig.

Da ich mich nun wieder mal geärgert habe und tatsächlich krank bin, nehm ich das Angebot der weiteren AU wohl lieber doch noch an. Aber wie soll's am 23.12. anders sein: HA und FA haben zu. Also zum Ärztlichen Notdienst in der nächstgrößeren Stadt. Gott sei Dank kam ich gerade in einer Patienten-Lücke an und war nach 5 netten Sätzen 8 Minuten später wieder draußen.

Aber sagt mal, hab ich jetzt irgendwo nen Denkfehler?
Gut, Fortbildungsfrei, Dienstreise und Bildungsurlaub sind ja nicht das selbe - aber eigentlich sollte ich doch den Bildungsurlaub für die Fortbildung aufbrauchen können... Mein Vertrag endet am 28.02. Am Ende darf ich bei sonst auftretenden Minusstunden noch dafür draufzahlen, daß ich dort arbeiten und mich beschei**en lassen durfte....
Einen Antrag auf Auszahlung des (nicht eingetragenen) Resturlaubs werde ich gleich noch ausdrucken.

Die ganze Geschichte ärgert mich jetzt schon wieder, zumal ich lieb sein wollte und heute + morgen ÜS abbauen wollte, die gar nicht mehr vorhanden waren... :-(

pieks
23.12.2013, 19:19
Hi Moorhühnchen,

tja ... schei§§e gelaufen ...es trifft halt meist die Leute, die (zu) nett sind ...
Gut, dass Du Dir wenigstens `nen gelben Schein geholt hast...

Aber richtig blöde: die AU hilft Dir nicht, bei ÜS-frei (=FZA) haste Pech gehabt -
wenn Du Urlaub hättest (statt FZA) könntest Du diese Tage der AU als Urlaub nach"feiern"

Aber wenn Du sowieso `ne neue Stelle antrittst: reg´Dich jetzt nicht auf .. aber lass´Dir nichts gefallen!

Ich wünsche Dir - trotz Ärgernissen und Laryngitis - schöne Weihnachtstage
LG pieks

Brutus
23.12.2013, 19:37
Aber sagt mal, hab ich jetzt irgendwo nen Denkfehler?
Gut, Fortbildungsfrei, Dienstreise und Bildungsurlaub sind ja nicht das selbe - aber eigentlich sollte ich doch den Bildungsurlaub für die Fortbildung aufbrauchen können...
Einspruch einlegen! Nix FZA, Du willst Fortbildungsurlaub. Und zwar den, der Dir zusteht! DR ist im Übrigen eigentlich auch falsch. Das wäre, wenn Dein AG Dich in die Ferne schickt. Hier willst DU Dich aber fortbilden. Und dafür steht Dir Fortbildungsurlaub zu.


Mein Vertrag endet am 28.02. Am Ende darf ich bei sonst auftretenden Minusstunden noch dafür draufzahlen, daß ich dort arbeiten und mich beschei**en lassen durfte....
NEIN! Minusstunden gibt es nicht. Wenn Du die "Minusstunden" nicht ausgleichen kannst, dann hat der AG Pech gehabt. Gibt es sogar ein Urteil zu. Einfach mal beim MB nachfragen...
Ach so! Ganz wichtig! Die Krankschreibung ist ja nun recht lang gewesen. Da hättest Du den FZA streichen lassen können. Aber soweit ich weiß, musst Du das von Dir aus anleiern. Ob Deine OÄ das noch ändern... :-nix
Aber ich würde zumindest die nächsten Tage mal anmerken, dass Du da weiter krank bist...


Einen Antrag auf Auszahlung des (nicht eingetragenen) Resturlaubs werde ich gleich noch ausdrucken.
Die ganze Geschichte ärgert mich jetzt schon wieder, zumal ich lieb sein wollte und heute + morgen ÜS abbauen wollte, die gar nicht mehr vorhanden waren...
Wenn Du heute und morgen FZA haben wolltest, aber gar keine Stunden mehr hast, dann schnell den OA anrufen, der das managed. Vll. kann er es austragen. Und wie gesagt: bei der Personalabteilung Theater machen wegen des Fortbildungurlaubs... Und natürlich wegen der Urlaubstage für Nachtarbeit...

Nurbanu
23.12.2013, 20:06
Was ich nicht verstehe (kenne es nämlich genau anders):

FZA kann ich nur nehmen, wenn ich gesund bin. Bei Krankheit und vorliegender AU wird der FZA aus der Planung gestrichen (die Stunden bleiben also weiterhin auf dem Zeitkonto) und mit "krank" überschrieben.

Krank ist krank, dafür opfere ich weder Uurlaubstage noch Überstunden.

Brutus
23.12.2013, 20:54
Nee, stimmt so nicht! Wenn der FZA im Dienstplan eingetragen ist, und Du wirst krank, dann gehen die Stunden verloren. Da gibt es sogar ein Urteil vom Bundessozialgericht zu. => Link! (http://www.hlw-muenster.de/news_Arbeitsrecht-Zum-falschen-Zeitpunkt-krank_32.html)
Urlaubstage bekommst Du zurückerstattet, im FZA gehen die Ü-Stunden leider verloren. Wobei es da durchaus auch kritische Meinungen zu gibt: denn wenn Du die Ü-Stunden ausbezahlen lässt, dann bist Du ja im Vorteil, weil Du dabei ja nicht der Gefahr ausgesetzt wirst, dass Du krankheitsbedingt die angesammelten Ü-Stunden verlieren könntest... :-nix

Nurbanu
23.12.2013, 21:06
Dann weiß ich ja, wie ich es später in der Klinik handhaben muss...:-peng

Das bedeutet dann ja eigentlich, dass man diese Stunden dem Arbeitgeber schenkt/erlässt. Überstunden machen und dadurch weder mehr Geld (Auszahlung) noch die Zeit an anderer Stelle erlassen.

Moorhühnchen
23.12.2013, 21:07
Das heißt, so lange ich im Minus bin, kann es mir eigentlich eh egal sein, wenn mein Vertrag ausläuft? Die AU für heute + morgen ändert überhaupt nix an der Tatsache, daß ich weiter ins Minus rutsche? :-))

Trotzdem kacke die Regelung...

Moorhühnchen
23.12.2013, 22:32
Wenn Du heute und morgen FZA haben wolltest, aber gar keine Stunden mehr hast, dann schnell den OA anrufen, der das managed. Vll. kann er es austragen. Und wie gesagt: bei der Personalabteilung Theater machen wegen des Fortbildungurlaubs... Und natürlich wegen der Urlaubstage für Nachtarbeit...Widerspruch wird geschrieben.
Den FZA heute habe ich mir nicht gewünscht, der ist aus einem Nachtdienst-Triple entstanden, welches ich eigentlich letzten Mi-Do-Fr gehabt hätte, aber wegen Krankheit nicht machen konnte. Nach dem ND-Triple hat man Sa-So-Mo frei.
Der FZA für morgen ergab sich aus dem Dienstplanwunsch, Silvester anstatt Weihnachten zu arbeiten. Da der 24.12. bei uns wie ein Feiertag besetzt ist, wird allen anderen FZA eingetragen. Da spricht ja jetzt auch erstmal nix dagegen.

Moorhühnchen
01.03.2014, 23:02
So, Arbeitsverhältnis beendet. In Punkto Fortbildungstage war nichts zu holen, hier wurde trotz aller Kopfstände mit Überstunden verrechnet, da der Veranstalter der Fortbildung keinen Antrag auf Anerkennung als Bildungsurlaub gestellt hatte (wäre ja Arbeit gewesen...). Immerhin habe ich die mir zustehenden Urlaubstage nehmen können.
Heute dann letzte Abrechnung erhalten.
Fazit: am Ende mit ca. 6,5 Minusstunden rausgegangen, dafür wurden 186 Euro vom Gehalt abgezogen. Brutus, Du hattest doch in Post #7 geschrieben, das sei gar nicht rechtens?
Muß ich nun schon wieder den MB-Anwalt kontaktieren? Irgendwie hab ich langsam keine Lust mehr, ich komm mir vor wie Querulatorius! :-???

Nurbanu
01.03.2014, 23:56
Du bist keine Querulantin, du willst dein Recht. Und du hast nicht aus deiner Laune heraus die Minusstunden aufgebaut. Setz dich für dein Recht um deines Rechtes wegen und aus Prinzip ein.

Moorhühnchen
02.03.2014, 00:12
Erneute Anfrage an den MB ist raus. Hier habe ich gleich auch nochmal den Sachverhalt mit dem "krank im FZA" geschildert.
Ich erhoffe mir nicht viel davon, aber ich komm mir einfach extrem verar$cht vor. *Eigentlich* wäre ich ich ja noch mit knapp 28 Stunden im Plus.... aber *eigentlich* zählt halt nicht, wenn Deutsches Recht tatsächlich so ausgelegt wird! :-(

mainzer
02.03.2014, 10:47
huhn...wenn man deine 186€ (brutto/netto?) durch die 6,5h teilt kommt witzigerweise ein betrag von 28,61€/h raus....das ist zumindest mal mehr als du für eine geleistete überstunde erhälst wenn ich mich nicht täusche... (liegt so bei 25€ dachte ich)...#schon wahnsinn

Lava
15.03.2014, 13:41
Echt zum kotzen, wie man ausgebetet und übers Ohr gehauen wird.