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Pflaume
04.01.2014, 03:37
Wenn man sowieso in der Probezeit wieder geht, schon eine neue Stelle hat und sowieso kein Weiterbildungszeugnis braucht, sondern nur ein Arbeitszeugnis, in dem sowieso nicht mehr steht, als daß man da gearbeitet hat, und die üblichen Formeln, dann kann man auch so etwas machen wie Kündigung einreichen und sich dann krankschreiben lassen. Ist sowieso jedem klar, daß man da nicht nach weniger als 6 Monaten wieder gegangen ist, weil man sich mit allen so super verstanden hat. Da läßt sich nichts beschönigen, da hats einfach offensichtlich nicht gepaßt und da ist man auch bestimmt nicht "im Guten" gegangen. Wieviel ein zukünftiger Arbeitgeber dann darauf gibt, was der Ex-Arbeitgeber dazu sagt (falls er ihn anruft), ist seine Sache und mit Sicherheit sehr unterschiedlich.

Ansonsten finde ich es auch wichtig, im Guten zu gehen. Heißt allerdings meistens, daß man als Assistent das schlucken muß, was einem der Arbeitgeber bietet, weil es den Arbeitgeber oft nicht schert, sich so zu verhalten, wie man es als Assistent korrekt finden würde. Ich habe reihenweise Leute im Bekanntenkreis, denen nach Kündigung kein Urlaub mehr genehmigt worden ist. Man kann natürlich erst den Urlaub (zum Monatsende des gewünschten Kündigungsmonats) beantragen und dann kündigen, wenn der Urlaub genehmigt ist. Ist dann aber auch jedem klar, daß man vorher schon wußte, daß man kündigen will, aber das erst später gesagt hat, und das kommt auch nicht unbedingt gut an.

Ich habe das Problem so gelöst, daß ich relativ frühzeitig gesagt habe, daß ich kündigen will (lange nach Abschluß der Probezeit), einen möglichen Austrittstermin genannt habe, aber gesagt habe, daß ich auch bereit wäre, noch einen Monat länger zu machen, wenn ich mich dafür darauf verlassen kann, daß ich da meinen Resturlaub nehmen kann und wenigstens ein paar Tage Überstundenausgleich bekomme. Hat dazu geführt, daß sie mir dann, weil jemand krank geworden ist, in den Zeitraum kurzfristig doch noch einmal zwei Dienste reingedrückt haben, aber war insgesamt ein gangbarer Kompromiss. Und daß ich die zwei Dienste noch gemacht habe, wurde von meinem Chef auch honoriert. Wir haben bis heute ein gutes Verhältnis, und er hat mir auch schon Hilfe angeboten, falls ich mal wieder - bei ihm oder woanders - eine Stelle suche.

Was die 6 Monate angeht, muß man noch dazusagen, daß manche Ärztekammern anscheinend sehr kritisch sind und auch noch Krankheitszeiten abfragen, die wohl (zumindest in meiner Weiterbildungsordnung, weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ist) ausdrücklich nicht als Weiterbildungszeit zählen! Wenn man nach genau 6 Monaten geht und in den 6 Monaten 3 Tage krank gemeldet war, kann es also sein, daß es dann plötzlich doch nicht anerkannt wird. Ich habe so einen krassen Fall noch nicht im Bekanntenkreis erlebt, nur immer wieder Gerüchte gehört, daß bei Anmeldung zur Facharztprüfung auch nach Krankheitszeiten gefragt wurde. Und ich hatte mal eine Kollegin, der eine Zeit von 5 1/2 Monaten an einer Uniklinik nicht anerkannt worden ist, nachdem sie dort zum 15. eines Monats angefangen und dann eben zum Monatsende (vor Ablauf von 6 Monaten) gekündigt hatte, weil sie das mit den 6 Monaten nicht wußte. Das ist natürlich lächerlich, weil sie stundenmäßig in den 5 1/2 Monaten mit Diensten und Überstunden viel mehr als das gearbeitet hat, was man "laut Vertrag" in 6 Monaten arbeiten würde, aber wurde so durchgezogen (weiß nicht mehr, welche Ärztekammer). Sie ist dann umgezogen und hat sich bei einer anderen Ärztekammer angemeldet, die die 5 1/2 Monate in Verbindung mit ihrer Stundenabrechnung vom Arbeitgeber anerkannt hat.

An die Ursprungsposterin: Weniger als 6 Monate werden fast ausschließlich in der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner anerkannt. Ich würde grundsätzlich versuchen, die 6 Monate voll zu machen, auch deshalb, weil man - gerade als Anfänger - erst eine gewisse Zeit braucht, um zu sehen, ob es paßt. Was in den ersten 3 Monaten als Horror empfunden wird, kann sich danach erstaunlich schnell in "akzeptable" Bahnen lenken. 4 Monate müßtest du ja sowieso machen (vor Ende Januar kommst du wohl nicht aus dem Vertrag raus), da müßten 2 weitere Monate doch auch irgendwie gehen (möglicherweise tatsächlich auch noch mit Urlaub).

@SusiSorglos: Diese Frage habe ich mehreren Ärztekammern auch schon gestellt. Anscheinend wird das mit den Weiterbildungsabschnitten im allgemeinen anscheinend nicht so eng gesehen. Also im allgemeinen ist das wirklich nur bei so Abschnitten wie Intensivmedizin oder z.B. Notfallaufnahme (sofern das gefordert wird) wichtig. Wechsel auf verschiedene Stationen oder in / aus der Funktionsabteilung sind zumindest den Ärztekammern, mit denen ich gesprochen habe, völlig egal. Mir wurde von mehreren Ärztekammern gesagt, daß sogar Wechsel in andere Abteilungen (also z.B. von der Hämatologie in die Kardiologie) oder gar an andere Standorte des gleichen Arbeitgebers kein Problem sind, selbst wenn da unterschiedliche Chefs sind. Allerdings wurde mir geraten, daß alle Weiterbildungsermächtigten (also im Beispiel sowohl die von der Häma also auch die von der Kardio) ein gemeinsames Zeugnis schreiben und unterschreiben, statt getrennte Zeugnisse auszustellen. Von einer Sachbearbeiterin wurde mir vorgeschlagen, in das gemeinsame Zeugnis einfach reinschreiben zu lassen, daß ich an beiden Standorten eingesetzt war, ohne auf genaue Zeiten Bezug zu nehmen. Das sei ja egal, ob ich mal hier zwei Wochen, mal da zwei Wochen war, oder am einen Standort 8 Monate am Stück und am anderen 4 Monate am Stück. Mit dem MVZ würde ich es genau so handhaben (möglichst ein gemeinsames Zeugnis), und ich würde sehr stark annehmen, daß es insbesondere vor dem Hintergrund des Mutterschutzes besonders unproblematisch anerkannt wird, selbst wenn drinsteht, daß du da kürzer als 6 Monate warst. Die Entscheidung liegt aber natürlich letzten Endes bei der Ärztekammer / bei dem Sachberarbeiter, bei dem du dich irgendwann zur Facharztprüfung anmeldest. Es ist möglich, sich auch vor Anmeldung zur Facharztprüfung naach Vorlage der Zeugnisse eine schriftliche Bescheinigung ausstellen zu lassen, daß soundsoviel Monate der Weiterbildung anerkannt werden. An diese Bescheinigung ist die ausstellende Ärztekammer für die Zukunft gebunden, die anderen Ärztekammern nicht zwingend, richten sich aber im allgemeinen danach, und es gibt im Moment Bestrebungen, diese Anerkennung auch für andere als die ausstellende Ärztekammer verpflichtend zu machen.