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MissMaracuja
28.12.2013, 11:32
Hallo, ich hab mal eine Frage .... ich hab im Oktober meine erste Stelle angetreten und irgendwie ist aufgrund von Personalmangel, Stimmung, Arbeitsbelastung...alles einfach nicht optimal. Ich überlege nun eine neue Stelle zu suchen und wollte grundsätzlich mal wissen: werden mir z.B. die 4 /5 Monate auf die FA Ausbildung angerechnet wenn die neue STelle dasselbe Fachgebiet ist, oder muss ich 6 Monate machen bevor ich wechseln kann?
Danke

Fr.Pelz
28.12.2013, 11:38
Hi, am besten erkundigst du dich bei deiner LÄK.
Allerdings hast du doch vermutlich eh 3 Monate Kündigungsfrist, wenn die rum sind, hast du die 6 Monate doch auch zusammen.

Strodti
28.12.2013, 11:51
Wenn sie sechs Monate Probezeit hat, auch eher. Aber zur Anrechnung kann dir wirklich nur die Landesärztekammer helfen.

MissMaracuja
28.12.2013, 11:53
Ja ich hab 6 Monate Probezeit! Dann erkundige ich mich mal bei der LÄK! Danke

Relaxometrie
28.12.2013, 12:14
werden mir z.B. die 4 /5 Monate auf die FA Ausbildung angerechnet wenn die neue STelle dasselbe Fachgebiet ist, oder muss ich 6 Monate machen bevor ich wechseln kann?
Zu Beginn der Facharztausbildung weiß man ja oft noch nicht, bei welcher Ärztekammer man mal die Facharztprüfung machen wird. Folglich weiß man auch nicht, welche Bedingungen man später mal erfüllen muß. Aber die Anerkennungszeiten sind doch trotz des Ärztekammerwirrwarrs relativ ähnlich.
Es gibt zu Beginn jeder Facharztbeschreibung immer einen Teil, in dem die Hauptzeit für das jeweilige Fachgebiet aufgelistet ist. Danach folgen dann die Zeiten, die man sich anrechnen lassen kann.
Soweit ich informiert bin, gilt:
Wenn nichts anderes erwähnt ist, muß ein Weiterbildungsabschnitt 6 Monate betragen, um angerechnet werden zu können. Aber es gibt wirklich viele Möglichkeiten, auch 3-Monats-Abschnitte anrechnen zu lassen. Ob und inwieweit das möglich ist, steht für jeden Facharzt in den jeweiligen Auflistungen der Landesärztekammern.
Wenn einem der jeweilige Text nicht verständlich ist (ich finde nicht alle Formulierungen eindeutig), hilft nur ein Anruf bei der jeweiligen Landesärztekammer.

Relaxometrie
28.12.2013, 12:22
Allerdings hast du doch vermutlich eh 3 Monate Kündigungsfrist, wenn die rum sind, hast du die 6 Monate doch auch zusammen.
3 Monate Kündigungsfrist innerhalb der Probzeit würde das ganze Konstrukt der Probezeit ad absurdum führen.

anignu
28.12.2013, 13:18
@MissMaracuja: wenn du 6 Monate voll machst hast du sicherlich einfach mal kein Problem...
Aber noch was ganz anderes: bist du dir sicher, dass du wechseln willst? Hast du denn schon eine neue Stelle? Glaubst du dass es woanders besser ist?
Ich mein, man hat ja als Neuling den Vorteil, dass die Kündigungsfristen extrem kurz sind. In der Probezeit sowieso, aber auch dann...

Feuerblick
28.12.2013, 14:02
Bei den allermeisten Fächern ist alles, was unter sechs Monaten liegt, umsonst gearbeitet. Es gibt wenige Fächer (und wenige LÄK), bei denen auch Dreimonats-Abschnitte angerechnet werden. Insofern ist es schon zu überlegen, wenigstens bis zum Ende der Probezeit durchzuhalten (sofern es nicht ganz furchtbar ist), damit notfalls die zwei Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit eben ganz zu deren Ende auszunutzen und zwei Wochen vor Probezeit-Ende zu kündigen. Ist böse - auch für die Kollegen, aber machbar. :-nix

Relaxometrie
28.12.2013, 17:30
notfalls die zwei Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit eben ganz zu deren Ende auszunutzen und zwei Wochen vor Probezeit-Ende zu kündigen
Soweit ich weiß (hatte ich so in Erinnerung, und z.B. steht es hier (http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/769_gesetzliche-kuendigungsfristen-hier-gelten-diese-regelungen/) auch so), gibt es den Passus, daß man (wenn man in der Probezeit kündigen möchte) spätestens 2 Wochen vor Probezeitende kündigen muß, nicht.
Die 2 Wochen, die man nach ausgesprochener Kündigung noch arbeiten muß, können also, bei Kündigung in letzter Sekunde, außerhalb der 6-monatigen Kündigungsfrist liegen und das Arbeitsverhältnis also auf insgesamt 6 Monate und 2 Wochen verlängern.
Bei allzu knapper Kündigung ("letzte Sekunde vor Mitternacht des letzten Tages der Probezeit") muß man nur sichergehen, daß der Arbeitgeber die Kündigung noch pünktlich erhält, oder zumindest theoretisch die Chance gehabt hätte, sie noch fristgerecht zur Kenntnis zu nehmen.

Feuerblick
28.12.2013, 17:34
Naja, wenn man aber eigentlich so schnell wie möglich weg will, aber die sechs Monate wegen der Anerkennung voll haben möchte, dann wäre der frühestmögliche Zeitpunkt zwei Wochen vor Probezeitende, oder? ;-)

anignu
28.12.2013, 17:40
Ich denk halt man muss Prioritäten setzen: entweder man macht bei der allerersten Stelle (die mMn nie einfach ist) die 6 Monate voll oder es ist im Endeffekt eh egal. Dann dauert der Facharzt halt 6 Jahre + 3 Monate. So what?!

Und da man in der Probezeit auch Urlaubsansprüche sammelt, kann man die sich ja aufsparen und dann in den letzten 3 Wochen kündigen und sagen "bleib nun daheim..."

Relaxometrie
28.12.2013, 17:54
Naja, wenn man aber eigentlich so schnell wie möglich weg will, aber die sechs Monate wegen der Anerkennung voll haben möchte, dann wäre der frühestmögliche Zeitpunkt zwei Wochen vor Probezeitende, oder? ;-)
DANN ja.

Feuerblick
28.12.2013, 17:56
Na und es ging doch um jemanden, der gerne schnell wieder kündigen möchte und wissen wollte, ob man sechs Monate voll haben muss, oder? ;-)

Brutus
28.12.2013, 19:38
Ich denk halt man muss Prioritäten setzen: entweder man macht bei der allerersten Stelle (die mMn nie einfach ist) die 6 Monate voll oder es ist im Endeffekt eh egal. Dann dauert der Facharzt halt 6 Jahre + 3 Monate. So what?!
Richtig! Wenn ich es da überhaupt nicht aushalte, dann muss ich weg. Und dann ist es auch nicht so schlimm, wenn ich nicht nach exakt 5 / 6 Jahren den FA in der Tasche habe! :-nix


Und da man in der Probezeit auch Urlaubsansprüche sammelt, kann man die sich ja aufsparen und dann in den letzten 3 Wochen kündigen und sagen "bleib nun daheim..."
Vorsicht! Das geht nicht so einfach! Den Urlaub musst Du schon rechtzeitig einreichen! Einfach 3 Wochen vor Ende sagen, ich kündige in drei Wochen und komme jetzt einfach nicht mehr, geht nicht! Der AG kann Urlaub auch nicht genehmigen, z.B. aus betrieblichen Gründen. Und wenn Du heute kommst und sagst, ich kündige und komme ab sofort nicht mehr, kann jeder AG begründen, dass es ihm aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, Dir von jetzt auf gleich Urlaub zu gewähren! Dann kann er Dir den Urlaub auch auszahlen...

anignu
28.12.2013, 23:03
Dann kann er Dir den Urlaub auch auszahlen...
Echt? Wow, das hab ich noch nie erlebt...
Bisher war es immer so, dass alle anderen dann halt die Dienste mitmachen mussten, weil NIEMALS die Verwaltung die Überstunden oder den Urlaub ausbezahlt hätte.

Aber schreib mir doch mal ne PN mit deinem Arbeitgeber. Wenn der so viel Geld hat, vielleicht will ich da auch hin ;-)

SusiSorgenlos
31.12.2013, 15:59
Mit der Aberkennung am Ende ist ja eh so ne Sache...hängt doch alles wohl sehr vom Sachbearbeiter und so. Wenn man es nicht aushält, dann hält man es nicht aus und muss kündigen. Wenn es doch geht ist man natürlich auf der sicheren Seite, wenn man die 6 Monate durchhält. Mal ne ähnliche Frage. Was genau ist eigentlich ein weiterbildungsabschnitt. Also sind das nur so Pflichtabschnitte wie Intensiv? Oder allgemein. Also man arbeitet ja oft nicht 6 Monate auf der gleichen Station. Ich werde jetzt z.B. Schwangerschaftsbedingt ins MVZ versetzt, weil es sonst wohl keinen Arbeitsplatz für mich gibt. Ich schaffe dort aber keine 6 Monate mehr, weil ich dann. Schon vorher in den Mutterschutz gehe....ist die Zeit im MVZ dann auch weiterbildungstechnisch für die Tonne?

Brutus
31.12.2013, 16:05
Echt? Wow, das hab ich noch nie erlebt...
Bisher war es immer so, dass alle anderen dann halt die Dienste mitmachen mussten, weil NIEMALS die Verwaltung die Überstunden oder den Urlaub ausbezahlt hätte.
Aber schreib mir doch mal ne PN mit deinem Arbeitgeber. Wenn der so viel Geld hat, vielleicht will ich da auch hin ;-)
Nee, willst Du nicht! :-))
Bei mir es so, dass ich exakt 2 Wochen vor Monatsende gekündigt habe und es dem Chef auch so gesagt habe. In den letzten beiden Wochen hatte ich noch 3 Dienste und 2 Spätdienste. Und die konnten nicht so einfach von den anderen übernommen werden. Und Urlaub hatte ich eigentlich im Folgemonat 2 Wochen, so dass ich das alles ausbezahlt bekommen habe...

firstdayofwinter
31.12.2013, 17:56
Naja, auch wenn's für die anderen nicht so nett ist, man kann sich ja auch krank schreiben. Eine ehemalige Komilitonin hatte darauf bestanden, Überstundenfrei und Urlaub vor der Kündigung zu nehmend, da gabs Ärger weil der Arbeitgeber es nicht wollte und sie es um jeden Preis wollte. Ein Kollege, der jetzt vor kurzem in der Probezeit gekündigt hatte, hatte einfach morgens gekündigt und ist dann sofort nach Hause gegangen, die 2 Wochen hatte er sich dann krank schreiben lassen...

anignu
01.01.2014, 17:10
Find ich nicht so optimal. Man sollte beim ehemaligen Arbeitgeber schon "im Guten" gehen.

Desiderius
01.01.2014, 21:12
Find ich nicht so optimal. Man sollte beim ehemaligen Arbeitgeber schon "im Guten" gehen.

Ich glaubt das hängt echt von ehemaligen Arbeitgeber ab ob man im guten gehen möchte denn meistens ist es beiden egal wie das Verhältnis zueinander ist bei der Trennung.