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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beglaubigte Kopie der GuK-Urkunde für hs-Bewerbung?



Figueira
12.01.2014, 22:05
Hallo Community,

verstehe ich das richtig, dass ich für die hs-Bewerbung eine beglaubigte Kopie meiner GuK-Urkunde brauche? Wenn ja, darf das meine Krankenpflegeschule selbst beglaubigen oder muss ich zu nem Notar etc.? Wie habt ihr das gemacht?

auf hs.de steht:


Wer darf amtlich beglaubigen ?

Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentliche Stellen, die ein Dienstsiegel führen.

Fällt da meine Berufsfachschule für Krankenpflege (städtischer Träger) drunter?

Danke im Voraus,
Figueira

*milkakuh*
12.01.2014, 22:15
Ich hab mein Abschlusszeugnis im Bürgerbüro beglaubigen lassen. Bin mir nicht sicher, ob deine Krankenpflegeschule beglaubigen darf, die ist ja nicht staatlich. Meine Beglaubigung wurde so ohne weiteres anerkant. Hat mich übrigens auch nur 3€ gekostet, ist also verschmerzbar. Zum Notar musst du nicht gehen! :-)

Brutus
12.01.2014, 22:35
Ich würde mal sagen, dass die Krankenpflegeschule eine Zeugniszweitschrift ausfüllen darf. Ist doch quasi wie ein Original.
Wir haben damals das Abiturzeugnis im Original und direkt zwei Durchschriften bekommen. :-nix

Figueira
12.01.2014, 22:43
Danke ihr zwei!

@Brutus: Vom Abizeugnis kenn ich das auch so. Logisch erscheint es mir auch, dass die KP-Schule das darf. Nur sicher war ich eben nicht und ich will das lieber vorher wissen, als es nachher von hochschulstart zu erfahren... :-oopss

Das mit dem Bürgerbüro klingt super. Ist auch nicht so weit wie zur Schule und hat bessere Öffnungszeiten. So werd ichs machen. Danke Milka!

Guts Nächtle!

Nurbanu
12.01.2014, 23:04
Wozu brauchts du für die Wartezeit einen Nachweis über deine Ausbildung, die weder als Zugang zum Studium dient noch eine andere Funktion erfüllt?

Beim AdH ist es nachvollziehbar, da man dort für eine Ausbildung einen Bonus erhalten kann und dies muss entsprechend nachgewiesen werden.

stagediver
13.01.2014, 08:45
Ich hab mein Abschlusszeugnis im Bürgerbüro beglaubigen lassen. Bin mir nicht sicher, ob deine Krankenpflegeschule beglaubigen darf, die ist ja nicht staatlich. Meine Beglaubigung wurde so ohne weiteres anerkant. Hat mich übrigens auch nur 3€ gekostet, ist also verschmerzbar. Zum Notar musst du nicht gehen! :-)
Ich lasse alle meine Unterlagen auch im Bürgerbüro geglaubigen und hatte noch nie Probleme bei HSS (und das schon seit Jahren ;) ) Zudem kostet es NIX, da es sich um Studienangelegenheiten, bzw. um eine Bewerbung für ein Studium handelt.

Absolute Arrhythmie
13.01.2014, 09:09
Wozu brauchts du für die Wartezeit einen Nachweis über deine Ausbildung, die weder als Zugang zum Studium dient noch eine andere Funktion erfüllt?

Beim AdH ist es nachvollziehbar, da man dort für eine Ausbildung einen Bonus erhalten kann und dies muss entsprechend nachgewiesen werden.
Zb für sk 3!

Figueira
13.01.2014, 18:20
Wozu brauchts du für die Wartezeit einen Nachweis über deine Ausbildung, die weder als Zugang zum Studium dient noch eine andere Funktion erfüllt?

Beim AdH ist es nachvollziehbar, da man dort für eine Ausbildung einen Bonus erhalten kann und dies muss entsprechend nachgewiesen werden.

Ich ziehe natürlich alle Register bei meiner Bewerbung, also schick ich auch fürs AdH mein Ausbildungszeugnis und mein TMS-Ergebnis mit. Obs hilft, ist fraglich, aber schaden kanns nicht. :-nix

*milkakuh*
13.01.2014, 18:44
Ich ziehe natürlich alle Register bei meiner Bewerbung, also schick ich auch fürs AdH mein Ausbildungszeugnis und mein TMS-Ergebnis mit. Obs hilft, ist fraglich, aber schaden kanns nicht. :-nix

:-top:-meinung Viel Erfolg! :-)

Nurbanu
13.01.2014, 21:21
Ich ziehe natürlich alle Register bei meiner Bewerbung, also schick ich auch fürs AdH mein Ausbildungszeugnis und mein TMS-Ergebnis mit. Obs hilft, ist fraglich, aber schaden kanns nicht. :-nix

Da sich deine Ausbildung ausschließlich im AdH auswirken kann, du aber im Wartezeitforum deine Frage gestellt hast, war ich irritiert.

@ AA

Es ist lediglich ein Nachweis über die Ausbildung, nicht über ein bestehendes Arbeitsverhältnis, aus dem man wirtschaftliche Gründe (SK3) ableiten kann.
Du selbst hast doch ein Schreiben über dein bestehendes Arbeitsverhältnis eingereicht (und weitere Unterlagen, um gaaanz sicher zu gehen).

Figueira
13.01.2014, 22:10
Da sich deine Ausbildung ausschließlich im AdH auswirken kann, du aber im Wartezeitforum deine Frage gestellt hast, war ich irritiert.

Ach so... :-))
Das Forum heißt aber "Wartezeit und Ausbildung", daher bin ich davon ausgegangen, dass sich hier am ehesten Leute finden, die sich mit dem Beglaubigen von Ausbildungszeugnissen auskennen. Hier tummeln sich schließlich viele, die eine KP-Ausbildung etc. gemacht haben und bei weitem nicht nur Wartezeitler, die keine Chance im AdH haben.

:peace: Figueira

Nurbanu
13.01.2014, 22:12
Alles halb so schlimm. Da sieht man nur mal wieder, wie selektiv die Wahrnehmung ist :-)) ;-)

Figueira
13.01.2014, 22:26
:-top :knuddel:

Absolute Arrhythmie
14.01.2014, 16:45
@ AA

Es ist lediglich ein Nachweis über die Ausbildung, nicht über ein bestehendes Arbeitsverhältnis, aus dem man wirtschaftliche Gründe (SK3) ableiten kann.
Du selbst hast doch ein Schreiben über dein bestehendes Arbeitsverhältnis eingereicht (und weitere Unterlagen, um gaaanz sicher zu gehen).

Nö, das stimmt so nicht. HSS.de schreibt dazu folgendes:


Belege:
Beschäftigungsnachweis, Lohn- und Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers,
ggf. sonstige geeignete Nachweise über die wirtschaftliche Situation,
zusätzlich Eidesstattliche Versicherung und
Einkommenssteuerbescheide oder Jahresverdienstbescheinigungen aller verdienenden Familienmitglieder.

Die Nachweise müssen über die gesamte eigene wirtschaftliche Situation und die der Eltern Auskunft geben. Bestehen keine Unterhaltsansprüche oder ist die Geltendmachung unzumutbar, sind zum Nachweis geeignete Unterlagen beizufügen und ein steuerpflichtiges Arbeitseinkommen nachzuweisen.


Und wie beweist man, dass die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind (sofern man nicht eh schon die Altersgrenze überschritten hat)? Genau, in dem man den Nachweis über die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit gibt, genau wie beim Bafög.

Also ganz zum Spaß hatte ich den ganzen Klumpatsch nicht eingesendet ;)