PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Familienversicherung und Nebenjob während der Semesterferien



*milkakuh*
13.01.2014, 10:36
Hallo! :-)

Ich habe gerade die Forensuche benutzt und keinen passenden Beitrag gefunden.

Folgendes: Ich würde gerne in den Semesterferien als Gesundheits-und Krankenpflegerin arbeiten, dabei aber ungern aus der kostenfreien Familienversicherung fliegen.

Meine Krankenkasse schreibt auf der Homepage folgendes:
Ihre Familienangehörigen versichern wir gerne kostenfrei, [...] wenn sie kein eigenes monatliches Einkommen über 395,00 € haben (bei geringfügig Beschäftigten beträgt die Einkommensgrenze 450,00 €).

Auf einem Merkblatt meiner Krankenkasse findet sich folgender Satz:
Gerne versichern wir Ihre Angehörigen in der Familienversicherung, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind. Die betreffende Person [...] erhält ein regelmäßiges mtl. Einkommen, das 395,00 Euro (450,00 Euro bei einer geringfügigen Beschäftigung) nicht übersteigt.

Heißt das jetzt, dass ich in den Semesterferien auch mal mehr (oder auch deutlich mehr :-))) verdienen darf oder fliege ich dann direkt aus der Familienversicherung und muss mich dann für den Zeitraum der Semesterferien als Werksstudentin selber versichern?

An der Krankenkasse war ich schon, die konnten mir leider nicht wirklich weiter helfen.

Es gibt doch sicher einige von euch, die nur in den Semesterferien arbeiten und dann auch mal im Monat mehr verdienen als diese 395 bzw. 450 Euro. Wie regelt ihr das?

Viele Grüße von der ratlosen milka :-nix

Absolute Arrhythmie
13.01.2014, 10:40
Afaik musst du dich selbst versichern sobald du mehr Verdienst. War zumindest so als ich damals während der Schulzeit in dem Ferien gearbeitet habe. Alle Angaben natürlich ohne Gewähr ;-)

Muriel
13.01.2014, 10:41
Ich habe damals für ein paar Monate einen Hiwijob gemacht, bei dem ich für fünf Monate ungefähr 5000€ bekommen habe. Das war damals kein Problem. Ist aber zehn Jahre her.

*milkakuh*
13.01.2014, 10:45
Afaik musst du dich selbst versichern sobald du mehr Verdienst. War zumindest so als ich damals während der Schulzeit in dem Ferien gearbeitet habe. Alle Angaben natürlich ohne Gewähr ;-)

Hast du dich dann für die 3 Wochen Ferien selber versichert und bist danach wieder in die Familienversicherung? Wenn ja: Was für ein Aufstand! :-))

Brutus
13.01.2014, 10:48
An der Krankenkasse war ich schon, die konnten mir leider nicht wirklich weiter helfen.
^^ Das ist ein Armutszeugnis!
:-meinung

Google und 1 Minuten lesen haben mir das hier gebracht: Link! (http://www.aok-on.de/no_cache/studierende/studium-zukunft/jobben-und-sozialversicherung.html)

Jobben in den Semesterferien
Egal, wie viel Geld Sie verdienen und wie viele Stunden Sie in der Woche arbeiten, Sie sind als Arbeitnehmer in Sachen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei und brauchen keine Beiträge zahlen, wenn der Job auf die vorlesungsfreie Zeit (max. zwei Monate) befristet ist. Ihre Krankenversicherung als Studierende/-r (Familienversicherung, studentische oder freiwillige Krankenversicherung) bleibt davon unberührt bestehen. Sobald sich Ihr Ferienjob aber verlängert und Sie dadurch ihrer kurzfristigen Tätigkeit mehr als 60 Kalender- bzw. 50 Arbeitstage im Jahr nachgehen, müssen ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Überschreitung Beiträge in die Rentenkasse gezahlt werden. Das gilt auch, wenn der Ferienjob mehr als 450,- Euro monatlich einbringt. Bei einem Verdienst zwischen 450,- und 850,- Euro gilt in beiden Fällen die Gleitzonenregelung: Die Beiträge werden zugunsten des Nettoeinkommens niedriger berechnet.

Muriel
13.01.2014, 10:51
Stimmt, an die Rentenkasse sind damals Beiträge abgeführt worden. Aber GKV blieb wie gesagt familienversichert.

Absolute Arrhythmie
13.01.2014, 10:56
Kann auch sein dass ich damals über die Jahreshöchstgrenze gekommen bin. Ist schon so lange her :-))

*milkakuh*
13.01.2014, 11:02
^^ Das ist ein Armutszeugnis!
:-meinung

Ja, find ich auch. Die haben mir nur ihre komischen Merkblätter in die Hand gedrückt aus denen ich auch nicht schlauer wurde! :-)) Danke für den Link Brutus! Von diesen erlaubten 2 Monaten arbeiten in der vorlesungsfreien Zeit ist hier auf dem Merkblatt keine Rede. :-?

Brutus
13.01.2014, 11:08
Du musst nur beachten, ob das 2 Monate insgesamt im Jahr sind, oder ob Du beide Semesterferien voll arbeiten darfst. Ich denke, dass es insgesamt 2 Monate sind... :-nix
Aber da würde ich nochmal bei der KK anrufen und mich mit jemandem verbinden lassen, der das weiß...

*milkakuh*
13.01.2014, 11:11
Du musst nur beachten, ob das 2 Monate insgesamt im Jahr sind, oder ob Du beide Semesterferien voll arbeiten darfst. Ich denke, dass es insgesamt 2 Monate sind... :-nix
Aber da würde ich nochmal bei der KK anrufen und mich mit jemandem verbinden lassen, der das weiß...

Spielt keine große Rolle. Jetzt habe ich ja eh nur 3 Wochen Zeit und werde doch nicht arbeiten können. Im Sommer haben wir genau 2 Monate vorlesungsfreie Zeit in denen ich dann arbeiten würde. ;-)

Miss_H
13.01.2014, 15:13
Ich habe noch so eine vage Erinnerung. Ich glaube es sind 50 Tage so viel verdienen wie man will oder über das Jahr gemittelt nicht mehr als 450 € pro Monat. Ansonsten gibt es Abzüge.

nie
13.01.2014, 17:38
Ich arbeite in den Sommerferien immer genau 2 Monate und verdiene damit auch eine nette vierstellige Summe. Bisher hat meine Krankenkasse sich dafür nicht interessiert.
Ich kenn das auch mit übers Jahr gemittelt max. 400 € (bzw. mittlerweile 450 €). Macht also 5400€/Jahr. Ob man die jetzt in zwei Monaten oder 12 Monaten verdient, ist unwichtig. So zumindest hat mir das meine Krankenkasse kommuniziert.

Ulle
19.01.2014, 12:01
Habe Im Studium damals immer genau 50 Tage (üble 7 Wochen im Jahr) gearbeitet und ca. 8000€ verdient - nach obiger Quelle hätte ich mich wohl versichern müssen. Dies war aber im Betrieb nicht üblich/bekannt (Saisonarbeit mit vielen Studenten im Sommer - da hatte keiner eine Krankenversicherung extra für den Zeitraum), ist allerdings auch schon etwas her (bis 2005). Bei uns war immer die Schmerzgrenze das Kindergeld - ab einem bestimmten Betrag konnten die Eltern das nicht mehr geltend machen, so dass man ggf. früher aufhören musste.

*milkakuh*
30.08.2014, 14:46
So jetzt hab ich meine Abrechnung für Juli und es wurden Rentenversicherungsbeträge abgeführt. :-? Werde jetzt bei der Rentenversicherung einen Antrag auf bei der Krankenkasse stellen und hoffen, dass ich das Geld zurück bekomme. Man man man...

Achja Krankenversicherungsbeiträge musste ich dafür aber nicht bezahlen :-))

schwix
06.09.2014, 23:29
Man darf in der Vorlesungsfreien Zeit unbegrenzt viel verdienen.
Das Zeitliche Limit sind 50Tage oder 2Monate am Stück. Das Ganze ist Sozialversicherungsfrei.
Man verbleibt in der Studentischen Krankenversicherung, bzw. in der Familienversicherung.

Folgendes muss beachtet werden:

- Verdient man aufs Jahr gesehen mehr als 7.680€ wird der Überschuss vom Kindergeld abgezogen - auch rückwirkend.
- Bafög-Empfänger dürfen maximal 4.206€ im Jahr dazuverdienen.
- Für diese Semesterferienjobs muss es einen seperaten Arbeitsvertrag geben.
- Man darf keinen Ferienjob beim selben Arbeitgeber machen, bei dem man unterm Semester bspw. schon auf 450€ Basis jobbt.
- Arbeitgeber sind doof. Der meiner Freundin hat sie normal bei der KV als Arbeitnehmer gemeldet und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Hat sich aber am Ende alles geklärt.

Relaxan77
08.10.2014, 10:21
Doof würde ich nicht sagen eher unwissend. Und die Kassen werden so einen Arbeiteber auch nicht aufklären. Da wären ja dann die Kassen doof ;-)