PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auflösungsvertrag nachteilig für weiteres Berufsleben/Bewerbungen?



Bjoern83
18.01.2014, 13:49
Hallo Kollegen,

nachdem mit die Threads in der Suchfunktion nicht wirklich weitergeholen haben, würde mich eure Meinung zum Thema interessieren.
Kurz zum Sachstand:
Ich stehe seit dem 01.11.2011 in einem bis 31.10.2014 befristeten Arbeitsverhältnis in der Inneren Medizin (Klinik), Tarifvertrag nach TV-Ärzte KF (kirchliche Fassung Rheinland). Nun möchte ich aus privaten Gründen (örtliche Veränderung/Wohnortwechsel) die Klinik verlassen, habe mit meinen CÄ gute Gespräche geführt, in welchen meinem Wunsch zum 30.04.2014 (also nach 2,5 Weiterbildungsjahren) zu gehen zugesagt wurde. Also nicht fristgerecht zum Quartalsende schon am 31.03. (damit verschenke ich 5 Monate Weiterbildung), und nicht erst zum 30.06.2014. Ich plane entweder zum 1.5. oder mit kurzer Pause von 1-2 Monaten wieder zu arbeiten.
In der aktuellen Fassung (http://www.kirchenrecht-westfalen.de/showdocument/id/6103#s11006300004) unter § 30, Absatz 1b gibt es ja die Möglichkeit des Auflösungsvertrages.

Nun zur eigentlichen Frage: ;-)
Im familiären Umfeld gab es jetzt Bedenken, dass ein Auflösungsvertrag ja irgendwie doch für zukünftige (Klinik-)Arbeitgeber negativ behaftet sei. Also meistens immer dann, wenn etwas vorgefallen sei, und man sich dann eben im gegenseitigen Einvernehmen trennt (sprich: eine halbe Kündigung hinterher). Ist ja bei mir definitiv nicht der Fall, und man bekommt ja auch noch ein Zeugnis mit der üblichen Lobhudelei ausgestellt...
So hatte ich das noch gar nicht gesehen. Als motivierter, deutschsprachiger Assi mit Wunsch nach Innere/allgemeinmed dachte ich, die Nachfrage ist groß.
Wie seht ihr das?
Bin auf eure Antworten gespannt.

Gruß Björn

Relaxometrie
18.01.2014, 14:03
Hast Du denn schon eine neue Stelle, bei der -so wie es klingt- nur noch der konkrete Starttermin geklärt werden muß?
Und wieso verschenkst Du 5 Monate Weiterbildung? Alles über 6 Monate wird doch anerkannt :-nix
"Nicht fristgerechte" Kündigung heißt in Deinem Fall ja nicht, daß Du überstürzt im Zoff gehst, sondern -wenn ich es richtig verstanden habe- zwischen zwei möglichen Kündigungsfristen gehst. Das Ende des Arbeitsverhätlnisses wurde also individuell gestaltet, wovon beide Parteien profitieren: Du bleibst denen noch ein bißchen länger erhalten, kannst selbst aber früher gehen, als den nächsten fristgerechten Termin abzuwarten.
Also.....ich sehe da keinerlei Probleme.

test
18.01.2014, 14:04
Auflösungsverträge sind bei uns gang und gäbe, da so auch andere Endtermine als die nach TV Kündigungsrecht festgelegten möglich sind. Dies kommt ja insbesondere dem AN entgegen. Ich habe bisher nicht gehört, dass dies für den AN nachteilig ausgelegt wurde. Abgesehen davon muß es ja der nächste AG nicht wissen. Im Arbeitszeugnis steht ja meist nur, dass du auf deinen Wunsch gehst. Wie soll der nächste AG sehen, ob das ein Auflösungsvertrag oder ne fristgerechte Kündigung war?

Relaxometrie
18.01.2014, 14:09
Wie soll der nächste AG sehen, ob das ein Auflösungsvertrag oder ne fristgerechte Kündigung war?
Das habe ich mich zuerst auch gefragt. Bin dann zu dem Schluß gekommen, daß der nächste Arbeitgeber das schon rausfinden könnte, wenn er die genauen Bestimmungen zur fristgerechten Kündigung des jeweiligen Vertrages kennt.
Aber ich vermute ganz stark, daß zukünftige Arbeitgeber nicht sonderlich daran interessiert sind, die Kündigungsmodi der Verträge von vorherigen Arbeitgebern zu kontrollieren, und daher auch nicht hinterfragen, ob es jetzt eine frist gerechte Kündigung, oder ein Auflösungvertrag war.

Rheumatica
18.01.2014, 14:13
Man kann sich auch unnötig einen Kopf machen - ganz ehrlich.

test
18.01.2014, 14:13
Ich glaube, dass das ziemlich schwer nachzuvollziehen wäre, da der nächste AG ja nicht die genauen Modalitäten (Dauer, Startbeginn, usw..) des Vertrags kennen kann. Nur weil jemand schon so und so lange an einer Klinik ist, heißt das ja nicht, dass er bis zum Ende auf dem selben Vertrag saß, schon ändern sich wieder die Kündigungsfristen. ;-) Meiner Einschätzung nach dürfte das dem nächsten AG herzlich egal sein, sofern es keine Hinweise gibt, dass schwerwiegende Probleme mit dem Mitarbeiter bestanden (z.b. im Zeugnis angedeutet oder durch den CV mit Klinikhopping alle 3-6 MOnate).

Relaxometrie
18.01.2014, 14:15
Man kann sich auch unnötig einen Kopf machen - ganz ehrlich.
Das habe ich auch gedacht. Oberbedenkenträger gibt es immer, und leider machen die einen handlungsunfähig, wenn man auf ihren tollen Rat hört.

P.S.
Mit Oberbedenkenträger meine ich nicht den Fragesteller, sondern dessen "Berater".

Bjoern83
18.01.2014, 14:40
Hast Du denn schon eine neue Stelle, bei der -so wie es klingt- nur noch der konkrete Starttermin geklärt werden muß?
Jein, aber schon Kliniken ins Auge gefasst, die bereits Stellenanzeigen online haben.



Und wieso verschenkst Du 5 Monate Weiterbildung? Alles über 6 Monate wird doch anerkannt :-nix

Ok, mir hatte mal jemand gesagt, dass immer nur volle 6 Monate angerechnet werden können, also 1-5 Monate dann verfallen...ok habs nie nachgelesen...:-nix

Danke aber schon mal für die Antworten, ihr seht das dann wie ich auch unproblematisch.
Aber wie immer, die Nicht-Mediziner in der Familie bringen einen dann doch zum Grübeln.

test
18.01.2014, 14:45
Meistens muß man mindestens 6 Monate machen um es anrechnen zu können (hängt aber vom FA und ÄK ab, gibt auch Ausnahmen, wo kürzere Abschnitte gehen) alles darüber wird Monats genau angerechnet.

WackenDoc
18.01.2014, 14:49
Für Allgemeinmedizin braucht man in den meisten Ärztekammern den ersten Weiterbildungsabschnitt mit mindestens 6 Monaten.
Bestimmte (spätere) Abschnitte können auch ab 3 Monaten anerkannt werden.
Weiterbildungsinhalte (Zahlen für Untersuchungen) können auch im Rahmen von Hospitationen erworben werden- letzteres geht zumindest in Niedersachsen.

Gibt´s für dich denn keine Möglichkeit, den 6. Monat noch mitzunehmen? Evtl. vorher vermehrt Dienste und Überstunden machen, Urlaub ansparen und den letzten Monate quasi abbummeln?
Lass dir auf jeden Fall die Zahlen bescheinigen. Auch wenn der Abschnitt nicht anerkannt wird, kannst du evtl. die Untersuchungen und Therapien mitnehmen.

WackenDoc
18.01.2014, 14:53
Wenn die Mindestzeiten für die Weiterbildungsabschnitte erreicht sind, wird ab dann monatsweise (evtl. sogar genauer) anerkannt.
Also wenn du irgendwo 11 Monate warst, werden auch 11 Monate anerkannt und nicht nur 6.

Bjoern83
18.01.2014, 14:54
Gibt´s für dich denn keine Möglichkeit, den 6. Monat noch mitzunehmen? Evtl. vorher vermehrt Dienste und Überstunden machen, Urlaub ansparen und den letzten Monate quasi abbummeln?

Ja schon, zum 30.04. wären es dann 2,5 Jahre Weiterbildungszeit. Und bis zum 30.06. (Quartalsende) möchte ich eigentlich nicht mehr bleiben.

WackenDoc
18.01.2014, 14:59
Sorry, ich hatte überlesen, dass du die 6 Mindestmonate ja schon locker voll hast.

Ne- mach dir keinen Kopf. Du bekommst alle Monate angerechnet, die du da warst (sofern der Chef die entsprechende Weiterbildungsermächtigung hast)

Solara
18.01.2014, 17:39
Auch nochmal zur Nachfrage:
Du bist doch seit 2011 in der aktuellen Klinik, da bist du doch bereits weit über die minimalen 6 Monate - es verfallen also gar keine Monate.

Und Auflösungsvertrag: gar kein Problem, warum auch? Lass dich von den Leuten nicht verunsichern!

WackenDoc
18.01.2014, 17:49
Er hat wohl gedacht, dass nur jeweils volle 6-Monatsabschnitte angerechnet werden. Also die letzten 5 Monate nicht.