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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fehlende Schlussformulierung im Arbeitszeugnis



Miezeinthesnow
21.01.2014, 07:03
Vor ein paar Monaten hab ich einen Thread hier im Forum erstellt, weil ich in einer Klinik angestellt war in der der CA seine Mitarbeiter mobbte. Ich hab damals mit schwerem Herzen gekündigt und war froh, diese Erfahrung ausgestanden zu haben. Vor ein paar Tagen erhielt ich dann mein Arbeitszeugnis, in dem die Schlussformulierung fehlt. Keine Bedauerns- und Dankesformulierung. Ich weiß, dass man das rechtlich nicht erzwingen kann, dennoch schrieb ich eine freundliche Email In der ich unter anderem darum bat wenige Dinge zu ändern, darunter auch die Schlussformulierung. Mir wurde ebenfalls per Mail mitgeteilt, dass dies kein Problem sei und einige Tage später bekam ich ein neues Zeugnis: Weniger Wichtiges wurde geändert, die Formulierung des letzten Absatzes jedoch nicht. Wie würdet ihr damit umgehen? Ich bin um jeden Vorschlag sehr dankbar und freue mich auf eure Antworten :-)

Relaxometrie
21.01.2014, 08:17
Wie würdet ihr damit umgehen?
Hast Du schon eine neue Stelle?
Wenn ja, würde ich die Sache mit dem Zeugnis auf sich beruhen lassen und keine weitere Lebenszeit damit verschwenden. Und natürlich eine Bewertung über die Abteilung in ein Bewertungsportal schreiben. Nicht wegens des Zeugnisses, sondern wegen der offensichtlich nicht aushaltbaren Arbeitsbedingungen.

Miezeinthesnow
21.01.2014, 13:43
@Relaxometrie: Lieben Dank für die Antwort. Ja, ich hab eine neue Stelle, allerdings in einem anderen Fach und evtl.will ich nach einem Jahr zurückwechseln. Prinzipiell denke ich, dass du recht hast, und zwar insofern, dass ich meine Zeit nicht mit unlösbaren Problemen aufbrauchen möchte. Andererseits, finde ich es aber auch nicht richtig wortlos aufzugeben, denn das bestätigt solche Handlungen ja nur.

kartoffelbrei
21.01.2014, 15:51
Ja, ich hab eine neue Stelle, allerdings in einem anderen Fach und evtl.will ich nach einem Jahr zurückwechseln. Prinzipiell denke ich, dass du recht hast, und zwar insofern, dass ich meine Zeit nicht mit unlösbaren Problemen aufbrauchen möchte. Andererseits, finde ich es aber auch nicht richtig wortlos aufzugeben, denn das bestätigt solche Handlungen ja nur.

Dann würde ich schon noch einmal nachfragen, à la: Sie haben ja freundlicherweise eingewilligt, ein paar Dinge zu ändern, aber ich glaube, Sie haben da was vergessen... Wenn er dann explizit nein sagt, weißt du wenigstens Bescheid.
Sonst ärgerst du dich in einem Jahr nur, dass du es nicht gemacht hast.

test
21.01.2014, 21:37
Wenn das nicht ausreicht, Anwalt einschalten und an Personalabteilung schreiben. Meist kriegt der Chef dann aufs Dach. ;-)

anignu
21.01.2014, 23:41
Wenn das nicht ausreicht, Anwalt einschalten und an Personalabteilung schreiben. Meist kriegt der Chef dann aufs Dach. ;-)
Ob das soooo sinnvoll ist, wenn man möglicherweise ein Jahr später zurückwechseln will?

Solara
21.01.2014, 23:53
Ob das soooo sinnvoll ist, wenn man möglicherweise ein Jahr später zurückwechseln will?
Damit ist doch das Fach gemeint, nicht der Arbeitgeber, oder?
Warum sollte man zu einem jobbenden Chef zurückwechseln wollen?

Relaxometrie
22.01.2014, 06:42
Warum sollte man zu einem jobbenden Chef zurückwechseln wollen?
Naja, wenn der Chef inzwischen so arm ist, daß er nebenher noch jobben muß, ist es ja ein Gebot der Menschlichkeit, daß man ihn unterstützt und wieder in seiner Abteilung arbeitet.


SCNR

Miezeinthesnow
22.01.2014, 07:19
Lol, dann fehlt es mir wohl an Menschlichkeit. Im ernst, keine 10 Pferde würden mich zurück in so eine Situation bekommen. Mir gehts auch nicht darum künstlich so ein Verhältnis aufzuhalten. Ich habe beschlossen, ihn nochmals freundlich anzusprechen, funktioniert das nicht, werde ich mir Rät beim Marburger Bund suchen. Aber mir geht es auch ein wenig um den Schutz von anderen Kollegen. Wenn jemand auf so ein Verhalten niemals erlebt, dass es jemanden gibt der sagt, dass das so nicht richtig ist, was bedeutet das dann? Ich denke schon, dass man da auch irgendwie mit ein Stück der sozialen Verantwortung trägt. Allerdings muss ich dafür nicht verbal ausfällig werden, meine Macht demonstrieren oder sonst irgendwie austeilen. Ich denke, das geht auch gemäßigt und zu Not eben vertreten durch den Marburger Bund.

Brutus
22.01.2014, 08:41
Wenn das nicht ausreicht, Anwalt einschalten und an Personalabteilung schreiben. Meist kriegt der Chef dann aufs Dach. ;-)
Naja, wobei man jetzt schon unterscheiden muss, ob man vom Arbeitszeugnis oder vom Weiterbildungszeugnis spricht.
Das Arbeitszeugnis bekommt man vom AG, sprich von der Personalabteilung. Die lässt es zwar meist auch vom Chef formulieren, aber Fehler würde ich bei der Stelle anprangern, die für die Korrekte Ausfertigung zuständig ist. Wenn der Chef bockig ist, dann direkt an die Personaler wenden, wenn die auf den Chef verweisen, mal kurz erklären, dass sie zuständig sind! Ansonsten mal den BR/MAV informieren.
MB ist auch immer gut. Die können erstens informieren, an wen man sich wendet und einen Brief aufsetzen, mit dem man zur Personalverwaltung / Chef gehen kann.

Zu dem Weiterbildungszeugnis: das muss vom Weiterbildner kommen, also vom Chef. Die Form ist ÄK abhängig. Da sollte man sich am besten mit anderen Kollegen absprechen... Wenn er das Zeugnis nicht ausstellen will, oder formrichtig, dann einfach mal der ÄK stecken, was da abgeht. Das kann für Cheffe nämlich auch mal nach hinten losgehen...

test
22.01.2014, 19:39
In manchen KH und in vielen Unternehmen schreiben die Personalabteilungen die Arbeitszeugnisse nach den Notenvorgaben der Vorgesetzten. Die Personalabteilungen wissen ganz genau, welche Formulierungen usw. welcher Note entsprechen. Juristisch hat man praktisch ein Recht auf die Note 3 und da ist eine Grußformel am Ende dabei. Es würde auch sehr schwer aus Dokumentationen heraus zu belegen, dass ein Mitarbeiter schlechter war als Note 3. Daher sind die Personalabteilungen da meist daran interessiert korrekte Zeugnisse auszustellen. So wie ich es zumindest verstanden hatte, ging es ums Arbeitszeugnis?

John Silver
22.01.2014, 22:37
Wenn es um das Arbeitszeugnis geht, so sagt die gängige Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber ein Zeugnis auszustellen hat, welches den Arbeitnehmer auf seinem weiteren beruflichen Weg nicht behindert; das Zeugnis soll also wohlwollend formuliert sein. Das ist zwar ein dehnbarer Begriff; eine fehlende Schlussformulierung mit Bedauern und guten Wünschen ist allerdings ein derart klares negatives Zeichen, dass der Arbeitgeber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht unterläge, käme es denn zu einem Streit. Man sollte also ruhig hartnäckig nachbohren.

kartoffelbrei
22.01.2014, 23:59
Ich bilde mir ein, vor ein paar Monaten von einem Urteil wegen einer ähnlichen Sache gelesen zu haben. Ergebnis war, dass keine negativen Formulierungen vorkommen dürfen, man aber kein Recht auf einen Schlusssatz hat.

EDIT: Was aber ja nicht dagegen spricht, trotzdem nochmal nachzufragen...

anignu
23.01.2014, 18:53
Ich hab solche Sachen auch gelesen... aber beim erneuten googlen bin ich eher auf zwei verschiedene Urteile gestoßen: eines war, dass man kein Anrecht auf den Schlusssatz hat, wenn das restliche Zeugnis nicht so supertoll war und eines, dass ein Schlusssatz reinmuss wenn das Zeugnis ansonsten super war, damit es stimmig bleibt...

Miezeinthesnow
25.01.2014, 08:08
Ich hab solche Sachen auch gelesen... aber beim erneuten googlen bin ich eher auf zwei verschiedene Urteile gestoßen: eines war, dass man kein Anrecht auf den Schlusssatz hat, wenn das restliche Zeugnis nicht so supertoll war und eines, dass ein Schlusssatz reinmuss wenn das Zeugnis ansonsten super war, damit es stimmig bleibt...

Genau! Bei mir wäre dann zweites der Fall. Mal sehen. Ich denke, dass es nicht richtig sein kann seinem Arbeitgeber so ausgeliefert zu sein. Ich hab jetzt nochmal freundlich geschrieben, sollte darauf nicht reagiert werden, halte ich den Kontakt zum MB für angebracht.

LG M.

herrdoktor0815
25.01.2014, 08:24
Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft weiter, wenn es wirklich wichtig ist. Ich kann das aber nicht erkennen. Der günstige Arbeitsmarkt ist auf deiner Seite. Für die Ärztekammer ( Weiterbildung ) ist das unwichtig. Zur Tagesordnung übergehen und vergessen !

John Silver
26.01.2014, 21:04
So günstig ist der Arbeitsmarkt dann auch wieder nicht. Gute Stellen werden einem nicht mit Handkuss angereicht; und die, die mit Handkuss angereicht werden, sind meistens nicht so gut. Außerdem weiß man nie, welche Karte mal spielt, und welche vermeintliche Kleinigkeit einem die Tour vermasseln kann.

Hypomochlion
01.02.2014, 14:47
Auf sich beruhen lassen wäre ja wohl noch schöner! Dem Marburger Bund beitreten (billiger als jeder Fachanwalt!), der Rechtabteilung dort das Zeugnis vorlegen. Die empfehlen Dir dann, was Du an den Chef schreiben sollst. Wenn das nicht fruchtet, schreiben die den Chef an. Viel Erfolg!