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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebentätigkeit



schme85
21.01.2014, 20:13
Hallo,

hab mal eine Frage zur Nebentätigkeit. Bin als angestellter Arzt in einer Praxis und mache nun zusätzlich Nachtdienste in einer Klinik auf Honorararztbasis. Wisst ihr wie das dann mit der Rentenversicherung aussieht und beim Finanzamt muss man sich auch anmelden, oder? Vielen Dank für eure Antwort:-):-);-)

loxi
28.01.2014, 14:46
Hallo!

Grundsätzlich sind die Einnahmen aus dieser Tätigkeit Rentenversicherungspflichtig und steuerpflichtig.

Du solltest einfach beim Finanzamt anrufen und Bescheid sagen, in der Regel bekommst Du eine Steuernummer zugeteilt und gibst die Einnahmen bei der Steuererklärung am Jahresende an.

Auch bei der Rentenversicherung sollte man kurz Bescheid geben, dass die Wissen, dass Du auch freiberuflich tätig bist. Denen genügt dann als Nachweis über freiberufliche Einnahmen eine Kopie des Steuerbescheids.

Wie Du siehst, ist es bei diesem Verfahren nicht unwahrscheinlich, dass dann Nachzahlungen an Finanzamt und Rentenversicherung fällig werden, also nicht alles gleich verbraten :-)

Brutus
28.01.2014, 15:44
Moooment! Die Rentenversicherung betrachtet alle Ärzte, die auf Honorarbasis im KH arbeiten, als scheinselbstständig / angestellt! Wenn Du regulär in einer Klinik arbeitest, dann wirst Du doch sicherlich eine Befreiung von der Rentenversicherung zugunsten einer Ärzteversorgung haben, oder? Damit ist die DRV raus! Was sein kann: Du musst Dich unter Umständen für die Nebentätigkeit ebenfalls bei der DRV befreien lassen. Die Ärzteversorgung sagt, dass Du bei Nebentätigkeit bis zum Arbeitnehmerhöchstbeitrag aufstocken sollst. Normal gilt: 14% von den Einnahmen der Selbstständigen bekommt das Versorgungswerk. Wenn Du als Angestellter schon fast am Höchstbeitrag veranlagt bist, dann musst Du nicht die 14% bezahlen, sondern nur die Differenz vom Höchstbeitrag für Angestellte und dem Beitrag, den Du bereits durch AG/AN Anteil bezahlst. Bei Fragen berät Dich gerne die zuständige ÄV. Die müssten eigentlich auch wissen, ob Du eine neue Befreiung benötigst...

loxi
28.01.2014, 18:23
Mir Rentenversicherung meinte ich natürlich das Versorgungswerk, bin einfach mal davon ausgegangen, das der Themenstarter dort versichert ist

WackenDoc
28.01.2014, 19:04
Was die Steuer angeht, hab ich meine Nebentätigkeit über die Steuererklärung angegeben.
Das mit dem Versorgungswerk muss ich noch rausfinden- ich bin davon befreit, was meine Haupttätigkeit angeht.
Ärztekammerbeitrag erhöht sich ja auch noch- aber das genaue Einkommen ergibt sich dann aus dem Steuerbescheid.

Lakemond
29.01.2014, 09:55
@Brutus es sind 18,9%, glaub ich

Brutus
29.01.2014, 11:28
Nein. Die 18,9% sind die Beiträge an die ÄV (DRV), die bei angestellten Ärzten von AG/AN je zur Hälfte abgeführt werden. Die 14% beziehen sich auf Selbstständige / Freiberufler.
Guckst Du hier:
Versorgungsabgaben allgemein: http://www.aevwl.de/mitgliederinfo/versorgungsabgaben-2014/
Versorgungsabgaben Selbstständige: http://www.aevwl.de/mitgliederinfo/satzungserlaeuterungen/versorgungsabgaben/selbststaendige-mitglieder/

Ansonsten lohnt es sich auf jeden Fall, die Homepages der jeweils zuständigen Versorgungswerke mal in aller Ruhe zu studieren. Da kann man doch so einiges Interessantes erfahren...

test
29.01.2014, 19:46
Nein. Die 18,9% sind die Beiträge an die ÄV (DRV), die bei angestellten Ärzten von AG/AN je zur Hälfte abgeführt werden. Die 14% beziehen sich auf Selbstständige / Freiberufler.
Guckst Du hier:
Versorgungsabgaben allgemein: http://www.aevwl.de/mitgliederinfo/versorgungsabgaben-2014/
Versorgungsabgaben Selbstständige: http://www.aevwl.de/mitgliederinfo/satzungserlaeuterungen/versorgungsabgaben/selbststaendige-mitglieder/

Ansonsten lohnt es sich auf jeden Fall, die Homepages der jeweils zuständigen Versorgungswerke mal in aller Ruhe zu studieren. Da kann man doch so einiges Interessantes erfahren...

Der genaue Satz hängt aber vom jeweiligen Versorgungswerk ab. Je nach BUndesland variiert der Satz. ;-)

Brutus
30.01.2014, 07:54
Aber nicht für die 18,9% der angestellten Ärzte. Das ist nämlich die vom Bund vorgegebene Zahl, die für alle angestellten Arbeitnehmer gilt. :-nix

Die 14% für Freiberufler habe ich in mehreren Versorgungswerken gefunden. Bin daher davon ausgegangen, dass das auch einheitlich geregelt ist. Aber wie ich oben schon geschrieben habe: einfach die Homepage der VW durchklicken, da findet man alle relevanten Infos...
Interessant ist übrigens die Hessen-Seite. Da geht es um die Befreiung von der DRV. Unter Umständen müssen nämlich Personen, die vergessen haben, erneut eine Befreiung zu beantragen, nicht die von der DRV geforderten bis zu 4 Jahren nachzahlen... Mehr Infos gibbet da!

test
30.01.2014, 19:26
Aber nicht für die 18,9% der angestellten Ärzte. Das ist nämlich die vom Bund vorgegebene Zahl, die für alle angestellten Arbeitnehmer gilt. :-nix

Die 14% für Freiberufler habe ich in mehreren Versorgungswerken gefunden. Bin daher davon ausgegangen, dass das auch einheitlich geregelt ist. Aber wie ich oben schon geschrieben habe: einfach die Homepage der VW durchklicken, da findet man alle relevanten Infos...
Interessant ist übrigens die Hessen-Seite. Da geht es um die Befreiung von der DRV. Unter Umständen müssen nämlich Personen, die vergessen haben, erneut eine Befreiung zu beantragen, nicht die von der DRV geforderten bis zu 4 Jahren nachzahlen... Mehr Infos gibbet da!

Für Angestellte ist es soweit ich weiß gleich. Für Selbständige nicht. In BW z.b. 12%.

oktagon
30.01.2014, 23:23
In Thüringen zahlt man mehr. Hier waren es auch die 18,9% (also wie bei den Angestellten).
Und wenn mich nicht alles täuscht, war es in Sachsen und Sachsen-Anhalt ganz ähnlich.

test
31.01.2014, 20:25
In Thüringen zahlt man mehr. Hier waren es auch die 18,9% (also wie bei den Angestellten).
Und wenn mich nicht alles täuscht, war es in Sachsen und Sachsen-Anhalt ganz ähnlich.

dafür zahlt man aber dort nur bis maximal den Höchstbetrag der DRV, soweit ich weiß. ;-)
Trotz allem erstaunlich, wie groß die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind.