Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienste
Autolyse
01.02.2014, 08:46
Und das kommt von den Bezirksregierungen? Hmmm. Der §12 ist ist da eigentlich falsch. Der regelt nämlich die Sonn-/ Feiertage. Richtig wäre §7, und da steht nix von 70% oder einer max. Stundenzahl.
Wie gesagt, kann ich so nicht nachvollziehen. Die Ansage ist eigentlich nur, dass in den BD, der an die RA anschließt, max. 49% Auslastung sein darf. :-nix
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Der § 12 Nr. 4 ist nur die argumentative Unterfütterung für die sich im Gesetz sonst nicht wiederzufindende Höhe der maximal zulässigen Vollarbeitszeit. § 7 behandelt ja gerade nicht die Vollarbeit.
Vergleiche hier (http://www.brd.nrw.de/arbeitsschutz/56_arbeitszeit/service/Anschreiben-NAZ.pdf).
Naja, wenn ich mir den Wisch der Bezirksregierung Düsseldorf durchlese, dann ist das eine Auslegung eines Sachbearbeiters.
Das müsste erstmal gerichtlich geklärt werden. Denn ganz ehrlich: wenn man sich die Auslegung durchliest, dann fallen selbst mir einige Sache auf, die ein Gutachter der Bezirksregierung um die Ohren hauen würden.
Die widersprechen sich selbst in dieser Auslegung mehrfach: 24h Obergrenze, danach 11 Stunden Ruhezeit. Dann sagen sie, dass Du INNERHALB von 24h Anspruch auf 11h Ruhezeit hast. Wenn ich die hätte, dann dürfte ich ja am nächsten Tag weiterarbeiten. :-nix.
Dann die Berechnung: Wenn der Dienst eine Auslastung von 49% haben darf (entsprechen knapp unter 8 Stunden) laut TV, dann verlangt die Regierung, dass man trotzdem nur max. 20-30% arbeiten darf? Finde den Fehler...
Also ich würde diesen Schrieb erstmal als das nehmen, was es ist: eine Auslegung!
Wenn die Tarifpartner das anders auslegen, dann muss die Bezirksregierung das auch erstmal so akzeptieren.
Und wenn sie dann der Meinung ist, dass das nicht geht, dann muss sie halt klagen. Und die Arbeitsgerichte werden dann entscheiden. Es gibt mittlerweile viele Urteile zu den verschiedenen Bereitschaftsdienstmodellen, unter anderem auch für die o.g. Aber ich kenne keins, was sich mit der Meinung der Bezirksregierung Düsseldorf decken würde! :-nix
Autolyse
01.02.2014, 17:32
Naja, wenn ich mir den Wisch der Bezirksregierung Düsseldorf durchlese, dann ist das eine Auslegung eines Sachbearbeiters.
Das müsste erstmal gerichtlich geklärt werden. Denn ganz ehrlich: wenn man sich die Auslegung durchliest, dann fallen selbst mir einige Sache auf, die ein Gutachter der Bezirksregierung um die Ohren hauen würden.
Die widersprechen sich selbst in dieser Auslegung mehrfach: 24h Obergrenze, danach 11 Stunden Ruhezeit. Dann sagen sie, dass Du INNERHALB von 24h Anspruch auf 11h Ruhezeit hast. Wenn ich die hätte, dann dürfte ich ja am nächsten Tag weiterarbeiten. :-nix.
Dann die Berechnung: Wenn der Dienst eine Auslastung von 49% haben darf (entsprechen knapp unter 8 Stunden) laut TV, dann verlangt die Regierung, dass man trotzdem nur max. 20-30% arbeiten darf? Finde den Fehler...
Also ich würde diesen Schrieb erstmal als das nehmen, was es ist: eine Auslegung!
Wenn die Tarifpartner das anders auslegen, dann muss die Bezirksregierung das auch erstmal so akzeptieren.
Und wenn sie dann der Meinung ist, dass das nicht geht, dann muss sie halt klagen. Und die Arbeitsgerichte werden dann entscheiden. Es gibt mittlerweile viele Urteile zu den verschiedenen Bereitschaftsdienstmodellen, unter anderem auch für die o.g. Aber ich kenne keins, was sich mit der Meinung der Bezirksregierung Düsseldorf decken würde! :-nix
Die Passage "Nach § 5 ArbZG sowie nach Art. 3 der RL 2003/88/EG ist jedem Arbeitnehmer vom Grundsatz her pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden zu gewähren" beschreibt ja den Regelfall, schließlich bedeutet das juristische grundsätzlich nur "im Regelfall".
Ich finde das durchaus vertretbar, denn warum sollte der Gesetzgeber eine Höchstdauer von 12 Stunden Vollarbeitszeit zulassen und sich diese auch in den Tarifverträgen wiederfinden, wenn zeitgleich nach 8 Stunden Vollarbeitszeit noch 7,84 Stunden Vollarbeitszeit möglich sind, sofern die Inanspruchnahme danach 0% beträgt?
Im Übrigen darf die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu Vergütungsfragen der Aufsichtsbehörde recht gleichgültig sein, da entsprechende Verfahren zur Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören. Die Arbeitsgerichte legen den Tarifvertrag aus, sie prüfen aber nicht deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht nur, wenn entsprechend vorgetragen wurde und das geschieht nur selten und wenn, dann hört man davon(Jäger/Pfeiffer-Verfahren).
Die Aufsichtsbehörde kann naturgemäß nur einschreiten, wenn man sie in Kenntnis setzt und entsprechend substantiiert vorträgt. Ohne entsprechenden Vortrag kein Bescheid und damit keine Eröffnung des Rechtsweges. Aber das steht auf meiner Liste, genauso wie ein Normenkontrollantrag gegen § 16 S. 3 der Musterberufsordnung, soweit in meinem Bundsland umgesetzt.
Lakemond
01.02.2014, 18:15
Nö, hat sich geändert. Brutus hatte mal einen Link dazu gepostet. ;-)
www.marburger-bund.de/sites/default/files/artikel/downloads/2013/details-zur-hoeherbewertung-der-bereitschaftsdienste/info-bd-berechnungen-neu.pdf (http://www.marburger-bund.de/sites/default/files/artikel/downloads/2013/details-zur-hoeherbewertung-der-bereitschaftsdienste/info-bd-berechnungen-neu.pdf)
Sorry und danke für die Erklärung.
arbeiter79
24.02.2014, 10:49
in dem tarifvertrag der für meinen AG gilt steht auch eine menge von diversen zuschlägen (nacht, abend, feiertag, sonntag, usw) aber bekommt man die wirklich angerechnet? ist das für den AG wirklich verbindlich? ich habe noch kein gehalt ausgezahlt bekommen aber von den (zugegeben wenigen) kollegen die ich gefragt habe weiß keiner von solchen zuschlägen?!
sorr für den fall, das es falsch ist..habe nur grad quergelesen...aber zuschläge werden natürlich gemäß dem jeweils geltenden tarifvertrag gezahlt...
da die zuschläge (n8, sa/so) ja wohl am ehesten im bereitschaftsdienst anfallen und die entsprechenden entgelte erfahrungsgemäß mit einer verzögerung von 1-2 monaten ausgezahlt werden, kann es auch noch etwas dauern, bis du sie auf deiner lohnabrechnung wiederfindest...
was ich bei meinen jeweiligen arbeitgebern gemacht habe: freundliche mail an die personalabteilung mit der bitte um aufstellung der vergütung (brutto) für entsprechende haus-/bereitschaftsdienste: sind ja im grunde genommen nur 4 werte (mo-do; freitag auf sa; sa auf so; so/feiertag auf werktag)...anhand derer kann man sich eigentlich ganz gut sein jeweiliges brutto errechnen...bring etwas durchblick im hinblick auf den - wie ich finde - wirren gehaltszettel...
arbeiter79
25.02.2014, 18:13
freundliche mail an die personalabteilung mit der bitte um aufstellung der vergütung (brutto) für entsprechende haus-/bereitschaftsdienste: sind ja im grunde genommen nur 4 werte (mo-do; freitag auf sa; sa auf so; so/feiertag auf werktag)...anhand derer kann man sich eigentlich ganz gut sein jeweiliges brutto errechnen...bring etwas durchblick im hinblick auf den - wie ich finde - wirren gehaltszettel...
was für eine umstellung meinst du?
was für eine umstellung meinst du?
gar keine....glaub du hast dich verlesen...ich meine "AUFstellung" :-)
arbeiter79
25.02.2014, 18:55
stimmt. habs bestimmt 3 mal gelesen ist mir aber trotzdem nicht aufgefallen..haha:-blush
daran hatte ich auch schon gedacht, wollte aber nicht so "geldgeil" rüberkommen, da ich grade erst angefangen habe.
Du arbeitest für Geld. Natürlich darfst du gerne die harten Fakten erfragen.
Wie rechnet ihr denn eigentlich immer Eure Bezahlung aus? 100€ für einen Samstagsdienst kann nicht sein, gerade bei den von Dir geschilderten Konditionen.
8*25€=200€ für die Regelarbeit, dazu kommen noch 16h BD (100% = 400€, 80% = 320€, 65% = 260€)
Das heißt, selbst wenn ich den "C"-Dienst im kirchlichen Haus nähme, käme ich auf 460€. Und wenn ich dann den ungünstigsten Steuerfall annähme (insgesamt Abgaben von 50%), dann bleiben mindestens 200€ NETTO übrig, eher mehr.
Bei kommunalen KH, deren Bereitschaftsdienste i.d.R. mit annähernd 100% bezahlt werden, läge der Bruttoverdienst bei knappen 600€, Netto dürften das deutlich mehr als 300€ sein.
Übrigens verdienst der Klempner sicherlich weniger. Denn auch da musst Du mal rechnen, dass sein Chef seinen Lohn UND die Lohnnebenkosten bezahlen darf. Dass der Preis dadurch für Dich als Verbraucher sehr hoch erscheint (und häufig genug auch zu hoch ist), steht auf einem anderen Blatt!
du bekommst 200 netto für einen Sa-Dienst?
Absolute Arrhythmie
28.02.2014, 22:27
du bekommst 200 netto für einen Sa-Dienst?
Ich bekomme ja selbst als Krankenschwester 100 € netto für acht Stunden am Samstag ^^
du bekommst 200 netto für einen Sa-Dienst?
Nee, für so wenig würde ich Samstag keinen Dienst machen! :-nix
Nochmal: Assistent mit einem Stundenlohn von 25€ und einem BD von 24h in BD 2 mit annähernd 100%: da Samstag ohne FZA ist = 25*24 = 600€ Brutto. Bei einem Steuersatz von 30% sind das fast 400€ Netto. Bei 50% (da der Spitzensteuersatz "nur" bei 41% liegt ist das also viel zu viel) wären es immer noch 300€ Brutto.
Was hast Du denn gedacht, was Du am Samstag verdienst?
p.s.: Momentan bekomme ich deutlich mehr als die 600€ für einen 24h Dienst. ;-)
Nee, für so wenig würde ich Samstag keinen Dienst machen! :-nix
Nochmal: Assistent mit einem Stundenlohn von 25€ und einem BD von 24h in BD 2 mit annähernd 100%: da Samstag ohne FZA ist = 25*24 = 600€ Brutto. Bei einem Steuersatz von 30% sind das fast 400€ Netto. Bei 50% (da der Spitzensteuersatz "nur" bei 41% liegt ist das also viel zu viel) wären es immer noch 300€ Brutto.
Was hast Du denn gedacht, was Du am Samstag verdienst?
p.s.: Momentan bekomme ich deutlich mehr als die 600€ für einen 24h Dienst. ;-)
ich kenn mich da noch gar nicht aus, bin nur gespannt was mir für dienste zusteht, hoffe dass ich beim durchsehen der abrechnung nicht aus allen wolken falle... bin erst seit kurzem assi an uniklinik und hab gehört Werktagdienst 90 und We 150 euro netto... fand ich nicht so motivierend ;)
arbeiter79
02.03.2014, 13:39
ich kenn mich da noch gar nicht aus, bin nur gespannt was mir für dienste zusteht, hoffe dass ich beim durchsehen der abrechnung nicht aus allen wolken falle... bin erst seit kurzem assi an uniklinik und hab gehört Werktagdienst 90 und We 150 euro netto... fand ich nicht so motivierend ;)
geht mir ganz genauso, auch die tarifverträge haben mich nicht viel schlauer gemacht, siehe hier:
http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=85768&page=2
hoffe spätestens nach der ersten Gehaltsabrechnung sehe ich klarer..
geht mir ganz genauso, auch die tarifverträge haben mich nicht viel schlauer gemacht, siehe hier:
http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=85768&page=2
hoffe spätestens nach der ersten Gehaltsabrechnung sehe ich klarer..
das geht jedem so, und denen nach uns wird es genauso gehen, weil keiner mal schreibt was er bekommt, sondern es einfacher ist zu verweisen wo es steht und wie man es ausrechnet (dauert 10mal länger :D), und jetzt duck ich mich wieder weg .. :D
Jeder soll mal schreiben, was er kriegt?
Super Idee! Assi 3. Jahr: 3300€. Ebenfalls Assi 3. Jahr: 3500€. Noch ein Assi 3. Jahr: 4000€. Alle gleicher Tarifvertrag. Aber unterschiedliche Dienste, unterschiedliche Anzahl von Diensten, Nebeneinkünfte, etc...
Es bleibt dabei: man muss einfach mal den Tarifvertrag nehmen, dann die Abrechnung und nachrechnen. Aber das macht keiner, weil es ja viel einfacher ist, wenn man sich das vorkauen lässt! Das Problem ist, dass man sich so eben sehr leicht verar$chen lässt. :-nix
arbeiter79
02.03.2014, 17:27
also den tarifvertrag habe ich mir schon zur genüge durchgelesen.. ich erwarte auch nicht das mir jemand genau vorrechnet was ich bekommen aber ich wäre sehr dankbar wenn mir bei der beanwortung dieser fragen behilflich sein könnte:
hier der für mich geltende tarifvertrag:
http://www.marburger-bund.de/sites/default/files/tarifvertraege/2011/asklepios-tv-aerzte/asklepios-tv-aerzte-entgelttv.pdf
was gilt?
§ 6
Ausgleich für Sonderformen der Arbeit; Absatz (1)
ODER
§ 7
Ausgleich für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst; Absatz (5)
es geht um die jeweiligen Prozentsätze.
UND was gilt hier:
§ 7
Ausgleich für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst; Absatz (3)
ODER
§ 10
Laufzeit; Absatz (3)
wieder geht es um die Werte.
Falls das hier jemand wüsste wär eigentlich alles geklärt für mich[-::-]
kartoffelbrei
02.03.2014, 17:57
Ohne Gewähr und nur laut meinem Leseverständnis:
zu §10: "Im Fall der Kündigung nach Absatz 2 werden § 7 Absätze 3 bis 5 zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung durch folgende Absätze 3 bis 6 ersetzt" Standardmäßig gelten also die Werte aus §7.
zu §6 vs §7: Ich würde sagen, §7 bezieht sich auf Bereitschaftsdienst (also maximale Arbeitsbelastung bis zu 49% der Zeit), und §6 auf "normale" Arbeitszeit, also z.B. Überstunden oder ein normaler Tagdienst an einem Feiertag (= zu viel Arbeitsbelastung, um als Bereitschaftsdienst zu gelten)?
Sorry, falls ich Stuss erzähle, aber so verstehe ich das... :-lesen
Jeder soll mal schreiben, was er kriegt?
Aber das macht keiner, weil es ja viel einfacher ist, wenn man sich das vorkauen lässt!
richtig es macht keiner und richtig es ist einfacher, darum kommen die leute hier ins forum!! bzw kamen und gingen..
oft gibts/gab es den standard bluff...
wer nicht antworten möchte, der soll halt nicht!
dann aber bitte auch keinen unnötigen senf abgeben, der total offtopic ist, hauptsache man kann mal wieder stunk machen, das größte problem dieses forums und ist immer wieder kehrend, das forum lebt mMn leider nur von wenigen auskunftgebern (danke an diese fraktion, die in vorklinik, hochschulstart/ZVS, Examen... immer wieder nett und gut helfen), das forum wird aber durch allzu häufige abschreckende standard leiern von alteingesessenen runter gezogen. das hat mit diesem topic jetzt nur in der hinsicht zu tun, dass man als student/ assi ohne dienst einfach mal ne zahl hören will, was es für nen dienst gibt ( 90 werktag, 150 wochenende). dass es für jeden individuell ist, ist doch klar, darum gehts den meisten bei der frage jedoch nicht...
ich bin wieder in der versenkung :scotty:
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