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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienste



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Mometasonfuroat
27.01.2014, 11:51
Habe gerade einen interessanten Artikel gefunden, wenn nun der Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt wird, gilt dieser dann auch bei Bereitschaftsdiensten wie bei diesem Urteil Juni 2013? Würde mich ja freuen :)

http://www.vividus-akademie.de/blog/beitrag/mindestlohn-von-derzeit-875EUR-pro-stunde-fuer-pflegeberufe-auch-im-bereitschaftsdienst.html

Mometasonfuroat
27.01.2014, 11:54
Wobei ich mir gut vorstellen kann dass da auch Schloss und Riegel vorgeschoben werden, auch wenn's ein Weg in die richtige Richtung wäre BD attraktiver zu gestalten ;)

Nurbanu
27.01.2014, 12:12
Wenn ich mich recht erinnere, bekommt man mind. 20 € / Stunde als Assi für BD und auch mind. 60 % werden angerechnet, sodass mehr als 10 € / Stunde rumkommen, also mehr als der gefordertet Mindestlohn.

Somit ist dein Wunsch unbegründet, denn 1. ist der BD bezahlt und 2. höher als der Mindestlohn.
Wichtiger wäre, wenn mal pauschal 100 % bezahlt würden, statt nur anteilig. In anderen Branchen gibt es noch Überstunden- und Nachtzuschlag, hier nicht mal 100 %.

Brutus
27.01.2014, 16:18
Liebe Leute. Guckt doch wenigstens VORHER in die Tarifverträge, bevor ihr hier Sachen schreibt, die einfach nicht stimmen!
TV-Ä MB (http://www.marburger-bund.de/sites/default/files/tarifvertraege/2013/tv-aerzte-vka/tv-aerzte-vka-i.d.f-4.aenderungstv.pdf) (die anderen sind ja doch alle ähnlich und unterscheiden sich nur marginal:

3) 1. Die Ärztin/Der Arzt erhält zusätzlich zu dem Stundenentgelt gemäß der Tabelle in § 12 Abs. 2 Satz 1 für die Zeit des Bereitschaftsdienstes ab der 97. Bereitschaftsdienststunde und den folgenden Bereitschaftsdienststunden im Kalendermonat einen Zuschlag.
2. Der Zuschlag nach Satz 1 beträgt 5 v.H. des Stundenentgelts gemäß der Tabelle in § 12 Abs. 2 Satz 1.
3. Dieser Zuschlag kann nicht in Freizeit abgegolten werden.

4)
1. Die Ärztin/ Der Arzt erhält zusätzlich zu dem Entgelt nach den Absätzen 1 und 2 für jede nach Absatz 1 als Arbeitszeit gewertete Stunde, die an einem Feiertag geleistet worden ist, einen Zeitzuschlag in Höhe von 25 v.H. des Stundenentgelts nach Absatz 2 Satz 1.
2. Weitergehende Ansprüche auf Zeitzuschläge bestehen nicht.

(5)
1. Die Ärztin/Der Arzt erhält zusätzlich zu dem Stundenentgelt gemäß der Tabelle in § 12 Abs. 2 Satz 1 für die Zeit des Bereitschaftsdienstes in den Nachtstunden (§ 9 Absatz 3) je Stunde einen Zeitzuschlag in Höhe von 15 v.H. des Stundenentgelts gemäß der Tabelle in § 12 Abs. 2 Satz 1.
2. Dieser Zeitzuschlag kann nicht in Freizeit abgegolten werden.
3. Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend.

6)
1. Die nach Absatz 1 errechnete Arbeitszeit kann bei Ärztinnen und Ärzten, einschließlich der eines ggf. nach Absatz 4 zu zahlenden Zeitzuschlags 1:1 entsprechenden Arbeitszeit, anstelle der Auszahlung des sich nach den Absätzen 1, 2 und 4 ergebenden Entgelts bis zum Ende des dritten Kalendermonats auch durch entsprechende Freizeit abgegolten werden (Freizeitausgleich).
2. Erfolgt Freizeitausgleich in Zeiten, zu denen gemäß §§ 5 und 7 Abs. 9 ArbZG Ruhezeit zu gewähren ist, wird abweichend von Absatz 1 und Satz 1 diese Zeit in der Bereitschaftsdienststufe III mit dem Faktor 100 v.H., in der Bereitschaftsdienststufe
II mit dem Faktor 85 v.H. und in der Bereitschaftsdienststufe I mit dem Faktor 70 v.H. als Arbeitszeit bewertet.
3. Für die Zeit des Freizeitausgleichs werden das Entgelt (§ 18) und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen fortgezahlt.
Das Problem ist auch hier, dass die meisten Assistenten einfach ihren eigenen TV nicht kennen, und damit gar nicht wissen, was ihnen zusteht! Ein weiteres Problem ist, dass es die Personalabteilungen genauso wenig wissen (wollen?)!
Und damit entgehen vielen erstens Geld, was ihnen zusteht, und zweitens FZA / Urlaub, der ihnen zusteht!
Also auch hier: anstatt platt Stammtischparolen nachzuplappern von wegen Mindestlohn für Ärzte (HAHA!!!) und fehlenden Zeitzuschlägen (s.o.) einfach mal selbst schlau machen und dann der Personalabteilung schön mundgerecht aufgearbeitet präsentieren. :-nix

LostSoul
27.01.2014, 20:06
Bei uns gibt es für Bereitschaftsdienste keine Zuschläge... (AVR Diakonie Bayern).

Brutus
27.01.2014, 20:24
Wenn Du das glaubst, dann solltest Du schleunigst mal Deinen eigenen Tarifvertrag durchlesen... :-wand
Guckst du hier! (http://www.diakonie-bayern.de/presse/publikationen-des-diakonischen-werkes-bayern/recht/arbeitsvertragsrichtlinien-des-diakonischen-werkes-bayern-ev.html)
Besonders ans Herz möchte ich Dir die Seiten 133-137 legen! :-))
Da werden Sie geholfen! Und damit solltet ihr schleunigst mal zur MAV und zur Personalverwaltung gehen und rückwirkend für die letzten 6 Monate ebenfalls die Zuschläge fordern! Und auch für die Zukunft fordern. Damit habt ihr zumindest schon mal die rechtlichen Voraussetzungen getroffen, dass zumindest ab dem Zeitpunkt nix mehr verjährt....

LostSoul
27.01.2014, 21:50
Den kenne ich.

§39 (2) Für die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der geleisteten Arbeit und für die Zeit der Rufbereitschaft werden Zeitzuschläge nicht gezahlt.

Auf S. 133-137 steht nichts von Zuschlägen, nur wie der Bereitschaftsdienst gewertet wird (z.B. Stufe C: 65 %). Immerhin gibt es für Bereitschaft Überstundenzuschlag (15 %)...

Brutus
27.01.2014, 23:32
Jung, Du bis Aaaazt! Dann musse natürlich auch bei den Ärzten gucken:
Seite 133: Anlage 11 Regelung für Ärzte, Ärztinnen, Zahnärzte/innen, Hebammen usw....
1 und 2 sind der übliche Blah von wegen Arbeitszeit und Ausnahmen, etc.
Ab 3 wird es interessant: 3 = Bewertung der Dienststufen.
3b: Zuschläge für Anzahl der BD.
4 Überstundenvergütung!
5 FZA und Verrechnung.
Beispiel gefällig:
Du macht einen BD der Stufe D = 55% bezahlt.
Es sei Dein 1.-8. Dienst in diesem Monat: = +25% => 55%+25% = 80%... Damit bekommst Du in den ersten 8 Diensten des Monats 80% des normalen Stundensatzes bezahlt, ab dem 9. bis zum 12. Dienst 90% und ab dem 13. Dienst 100%.
Auf diese berechnete Arbeitszeit wird dann noch laut (4) die Überstundenvergütung gezahlt nach §39 Absatz 3, Unterabsatz 2.

Das Stundenentgelt im Sinne des Absatzes 1 ist für jede Entgeltgruppe in der Anlage 3 festgelegt.
Überstundenentgelt ist der auf eine Stunde entfallende Anteil des Entgelts des Dienstnehmers nach §20 Absatz 9 Satz 3 zuzüglich des Zeitzuschlags nach Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a).

Der Rest bezieht sich dann auf die Regelungen zum FZA, Rufdienst, etc...

Das vertrackte an diesen AVR-TV ist, dass die eben nicht nur für die Ärzte geschrieben sind, sondern da sind auch Erzieherinnen, Küster, Organisten, etc. mit erfasst. Und da muss man dann eben an den richtigen Stellen suchen! Und da wird zum Teil eben auf Unterabschnitte der § des allgemeinen Teils verwiesen, ohne das andere Teile (z.B. davor) davon berührt sind!

LostSoul
28.01.2014, 22:45
Guckst du oben, was ich schrieb:

"z.B. Stufe C: 65 %". (40 % Stufe C + 25 % 1.-8. Dienst = 65 %). Plus 15 % davon Überstundenzuschlag nach §39 Absatz 1 a).

Ansonsten keine Zuschläge für Nacht-, Samstags-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit bei Bereitschaftsdienst. Hab mich oben falsch ausgedrückt... Mit "keine Zuschläge" meinte ich Nacht-, Samstags-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge. Die 15 % "Überstundenzuschlag" kriegen wir schon.

Lakemond
29.01.2014, 09:02
Die Vergütung für die BD ist natürlich lächerlich. 23-24 Euro pro Stunde, wobei man meistens nicht von BD sondern von einem ganz normalen Dienst reden muss (wir haben beispielsweise am Sa/So deutlich mehr zu tun als in der Woche. Dadurch, dass 8 Stunden als reguläre Arbeitszeit zählt, bekommen wir für so einen Dienst ca 100 Euro. Bin sehr gespannt ob irgendjemand für 100 Euro einen Klempner für 20 Minuten Arbeit findet...

Absolute Arrhythmie
29.01.2014, 09:54
Der Klempner bekommt das Geld übrigens auch nicht netto (im legalen Fall ^^).

Brutus
29.01.2014, 11:39
Die Vergütung für die BD ist natürlich lächerlich. 23-24 Euro pro Stunde, wobei man meistens nicht von BD sondern von einem ganz normalen Dienst reden muss (wir haben beispielsweise am Sa/So deutlich mehr zu tun als in der Woche. Dadurch, dass 8 Stunden als reguläre Arbeitszeit zählt, bekommen wir für so einen Dienst ca 100 Euro. Bin sehr gespannt ob irgendjemand für 100 Euro einen Klempner für 20 Minuten Arbeit findet...
Wie rechnet ihr denn eigentlich immer Eure Bezahlung aus? 100€ für einen Samstagsdienst kann nicht sein, gerade bei den von Dir geschilderten Konditionen.
8*25€=200€ für die Regelarbeit, dazu kommen noch 16h BD (100% = 400€, 80% = 320€, 65% = 260€)
Das heißt, selbst wenn ich den "C"-Dienst im kirchlichen Haus nähme, käme ich auf 460€. Und wenn ich dann den ungünstigsten Steuerfall annähme (insgesamt Abgaben von 50%), dann bleiben mindestens 200€ NETTO übrig, eher mehr.
Bei kommunalen KH, deren Bereitschaftsdienste i.d.R. mit annähernd 100% bezahlt werden, läge der Bruttoverdienst bei knappen 600€, Netto dürften das deutlich mehr als 300€ sein.

Übrigens verdienst der Klempner sicherlich weniger. Denn auch da musst Du mal rechnen, dass sein Chef seinen Lohn UND die Lohnnebenkosten bezahlen darf. Dass der Preis dadurch für Dich als Verbraucher sehr hoch erscheint (und häufig genug auch zu hoch ist), steht auf einem anderen Blatt!

Peter_1
29.01.2014, 12:33
Ich kann mich über die ganzen Lohnvergleiche und Stundenberechnungen meiner eigenen Kollegen auch immer nur wundern. Man darf ja Unzufriedenheit äußern, aber Jungs und Mädels recherchiert mal seriös und stellt seriöse Fakten ins Netz statt "gefühlte" Zahlen. Gerade bei Einkommensvergleichen kommt da irgendwie ganz häufig gequirlter Mist raus.

Lakemond
29.01.2014, 12:52
Wie rechnet ihr denn eigentlich immer Eure Bezahlung aus? 100€ für einen Samstagsdienst kann nicht sein, gerade bei den von Dir geschilderten Konditionen.
8*25€=200€ für die Regelarbeit, dazu kommen noch 16h BD (100% = 400€, 80% = 320€, 65% = 260€)
Das heißt, selbst wenn ich den "C"-Dienst im kirchlichen Haus nähme, käme ich auf 460€. Und wenn ich dann den ungünstigsten Steuerfall annähme (insgesamt Abgaben von 50%), dann bleiben mindestens 200€ NETTO übrig, eher mehr.
Bei kommunalen KH, deren Bereitschaftsdienste i.d.R. mit annähernd 100% bezahlt werden, läge der Bruttoverdienst bei knappen 600€, Brutto dürften das deutlich mehr als 300€ sein.



Aufgrund AZ-Gesetz arbeiten wir im 12-Stunden-Dienstmodell. In der Woche machen wir 3 St. Dienste vom 16.30 bis 19.30 (nicht bezahlt, zählt als Arbeitszeit). Dann kommt Nachtdienst (von 19.15 bis 0.00. Arbeitszeit, dann von 0.00 bis 7.45 BD). Durch solche Nachtdienste kann mann viele Minusstunden machen, deswegen sehen Dienste am Sa/So so aus, dass 8 Stunden von 8.00 bis 16.00 als Arbeitszeit zählen und nur 4 Stunden von 16 bis 20 Uhr bezahlt werden.
12-Stunden-Dienste sind einfach Scheiße, auch für die Abteilung wenn es Tage kommen, wo 2 Assistenten fehlen.

Brutus
29.01.2014, 15:24
Es tut mir leid, Lakemond, aber so wie Du schreibst, kann man überhaupt keine Rückschlüsse ziehen, wie ihr arbeitet. Die Angaben machen für mich überhaupt keinen Sinn. Wann fangt ihr an? Wie lange arbeitet ihr? Welche Stufe hat der Bereitschaftsdienst? Wieso sprichst Du von Regelarbeitszeit/Arbeitszeit? Und warum müsst ihr wegen ArbZG 12 Stundenschichten machen? Wer hat Euch das erzählt? Gab es eine Berechnung?

Absolute Arrhythmie
29.01.2014, 17:02
Nicht bezahlt, weil Arbeitszeit? Versteh ich nicht, arbeitest du sonst umsonst?

Lakemond
29.01.2014, 20:33
Dann nochmal...

wir arbeiten 40 Stunden in der Woche. 7.45 bis 16.15. Ein Assistenzarzl bleibt immer länger und macht sog. Langendienst bis 19.15. Die drei Stunden werden auf das Zeitkonto gutgeschrieben. Am 19.15 kommt ein anderer Assistent und arbeitet bis Mitternacht. Diese 4,75 Stunden werden aufs Zeitkonto gutgeschrieben. Ab 0.00 bis 7.45 machen wir sog. Bereitschaftsdienst (oft ist es aber keine Bereitschaft, sondern reguläre arbeit und eigentlich dürfen wir überhaupt keine Bereitschaftsdienste machen, weil wir mehr als 50% der Zeit arbeiten). Dieser BD wird nach Stufe III bezahlt (90%). Von 7.45 bis 8.15 machen wir Übergabe und diese 0,5 St. wird auch aufs Zeitkonto gutgeschrieben. Danach darf man nach Hause (minus 8 Stunden) und normalerweise kommt man wieder um 19.15...
Am WE beginnt der Dienst um 8 Uhr. Bis 16 haben wir reguläre Arbeitszeit (Zeitkonto). Von 16 bis 20 Uhr 4 Stunden "Bereitschaftsdienst"....
Je nach dem wann man Dienste macht hat man am Ende des Monats Über- oder Minusstunden. Ich habe fast immer Überstunden, die selbstverständlich nicht bezahlt werden. Man kann sie abfeiern, was aber momentan aufgrund Personelmangel nicht möglich ist.
Capisco?
In der Theorie sieht es schön aus, irgendwie hatte ich aber im alten Haus mit 24-Stundendiensten mehr freie Zeit und auch mehr Geld

Brutus
30.01.2014, 08:59
Dann nochmal...
wir arbeiten 40 Stunden in der Woche. 7.45 bis 16.15. Ein Assistenzarzl bleibt immer länger und macht sog. Langendienst bis 19.15. Die drei Stunden werden auf das Zeitkonto gutgeschrieben.
Soweit so gut. Das finde ich jetzt nicht schlimm, gibt 3 Überstunden aufs Konto.


Am 19.15 kommt ein anderer Assistent und arbeitet bis Mitternacht. Diese 4,75 Stunden werden aufs Zeitkonto gutgeschrieben. Ab 0.00 bis 7.45 machen wir sog. Bereitschaftsdienst (oft ist es aber keine Bereitschaft, sondern reguläre arbeit und eigentlich dürfen wir überhaupt keine Bereitschaftsdienste machen, weil wir mehr als 50% der Zeit arbeiten). Dieser BD wird nach Stufe III bezahlt (90%). Von 7.45 bis 8.15 machen wir Übergabe und diese 0,5 St. wird auch aufs Zeitkonto gutgeschrieben. Danach darf man nach Hause (minus 8 Stunden) und normalerweise kommt man wieder um 19.15...
So, hier hakt es jetzt aber gewaltig! Und da solltet ihr mal mit Cheffe und Personalabteilung reden! Als erstes sollte ihr mal darauf drängen, dass die ersten 4,75 Stunden Regelarbeit sind, und keine Überstunden! Wenn die Arbeitsbelastung so hoch ist, wie Du sagst (Vorsicht, das muss man schon gut dokumentieren!), dann sollte man mal darüber nachdenken, entweder die Regelarbeitszeit auszuweiten und NICHT als Überstunden zu verschleiern, oder aber ihr fordert einen Schichtdienst. Da ihr eh zu viel in den BD arbeitet, wird man den leicht begründen können. Das wird für den AG aber deutlich teurer. Als Alternative könnt ihr ja dann eine BD mit für Euch bessere Konditionen vorschlagen. :-nix

Dann noch was: Es kann ja nicht sein, dass ein Assi, der mehrere dieser Nachtdienst am Stück macht, Minusstunden aufbaut. Eine Möglichkeit wäre ja auch, dass ein Assi eben eine Woche Nächte macht. Dann muss aber die die Zeit anders gewertet werden. Also 8h Regelarbeitszeit plus 4 Stunden BD Stufe III. Damit wäre es ja egal, ob Du tagsüber oder nachts arbeiten kommst. Damit wären zumindest die Minusstunden vom Tisch. :-nix


Am WE beginnt der Dienst um 8 Uhr. Bis 16 haben wir reguläre Arbeitszeit (Zeitkonto). Von 16 bis 20 Uhr 4 Stunden "Bereitschaftsdienst"....
Und genauso müsste der Nachtdienst dann auch aussehen!


Je nach dem wann man Dienste macht hat man am Ende des Monats Über- oder Minusstunden. Ich habe fast immer Überstunden, die selbstverständlich nicht bezahlt werden. Man kann sie abfeiern, was aber momentan aufgrund Personelmangel nicht möglich ist.
Also entweder die bezahlen die Überstunden aus, oder ich feier sie ab. Dann muss man eben Ersatz finden. Ansonsten muss man eben noch eine Stelle neu besetzen. Meine!


Capisco?
In der Theorie sieht es schön aus, irgendwie hatte ich aber im alten Haus mit 24-Stundendiensten mehr freie Zeit und auch mehr Geld
Da ja anscheinend bei Euch auch nicht alle Stelle besetzt sind, sollte die Personalabteilung eigentlich mit sich reden lassen. Das Problem wird (wie immer) dabei sein, dass man alle Kollegen unter einen Hut bringen muss. Alternative? Andere Mütter haben auch hübsche Töchter...

Dr. Jekyll
30.01.2014, 09:34
Soweit so gut. Das finde ich jetzt nicht schlimm, gibt 3 Überstunden aufs Konto.


So, hier hakt es jetzt aber gewaltig! Und da solltet ihr mal mit Cheffe und Personalabteilung reden! Als erstes sollte ihr mal darauf drängen, dass die ersten 4,75 Stunden Regelarbeit sind, und keine Überstunden! Wenn die Arbeitsbelastung so hoch ist, wie Du sagst (Vorsicht, das muss man schon gut dokumentieren!), dann sollte man mal darüber nachdenken, entweder die Regelarbeitszeit auszuweiten und NICHT als Überstunden zu verschleiern, oder aber ihr fordert einen Schichtdienst. Da ihr eh zu viel in den BD arbeitet, wird man den leicht begründen können. Das wird für den AG aber deutlich teurer. Als Alternative könnt ihr ja dann eine BD mit für Euch bessere Konditionen vorschlagen. :-nix



kannst du das bitte mal näher erläutern.

Was ist an der Wertung als Überstunde so schlimm? Sie wird doch erfasst. Weil die Überstunden nicht vom 40-Stunden-"Konto" abgehen? Und Überstunden kann man doch eine paar Monate später als Urlaub nehmen.

Welche Vorteile hat der Chef denn bei dieser Regelung?

Brutus
30.01.2014, 09:50
Was bringen mir Überstunden, die weder vergütet noch abgefeiert werden (können)? Im Gegenzug komme ich dann mit Minusstunden aus dem Monat. Im schlimmsten Fall schiebe ich dann zwar 500 Überstunden vor mir her, bekomme aber weniger Gehalt, weil ich nicht die vertraglich geschuldeten 40h/Woche arbeite, sondern nur 20...

Wieso sollte der Chef Vorteile haben? Der sollte aber tunlichst mit einbezogen werden. Denn ohne Wissen des Chefs mit der Personalabteilung Deals abschließen geht böse nach hinten los! Deshalb mit Cheffe reden! Außerdem dürfte es im Interesse des Chefs sein (da ist sein Vorteil), wenn er sein Personal halten kann. Und wenn das mit verbesserten Arbeitsbedingungen ist, warum nicht?