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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antibiotikum wortlos übern Tresen geschoben



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miss p
28.01.2014, 20:31
Wenn ich mit nem Rezept in der Apotheke aufschlage und der Apotheker von mir ausführlich meine Komedikation haben und besprechen möchte würde ich ihm gepflegt nen Vogel zeigen...

ja und wenn du dann mit ner QT-Zeit-Verlängerung im krankenhaus liegst würdest du dir wünschen, dass der apotheker etwas gesagt hätte...

Coxy-Baby
28.01.2014, 20:33
...ach bei der QT Zeit Verlängerung wäre der Weg für mich nicht so weit.... Ist aber auch sinnbefreit oder müssen dir die Kunden immer noch ihre aktuelle QT Zeit durchgeben?

miss p
28.01.2014, 20:39
ja zusammen mit ihren aktuellen laborwerten. am besten auswendig gelernt.

Solara
28.01.2014, 20:47
ja zusammen mit ihren aktuellen laborwerten. am besten auswendig gelernt.

Was bist du anspruchsvoll ;-)

miss p
28.01.2014, 20:51
ja im notfall reichen mir auch die werte, die außerhalb der norm sind ;-)

Solara
28.01.2014, 20:52
ja im notfall reichen mir auch die werte, die außerhalb der norm sind ;-)

Schwierig, wenn deinen Kunden oftmals schon nicht die eigenen Vorerkrankungen wissen.

miss p
28.01.2014, 20:54
ach weißt du, ein guter apotheker spielt gerne detektiv.
ob im labor oder in der offizin.

und der hno arzt weiß natürlich über alles bescheid?


ps: die kundendatei weiß oft mehr als alle ärzte des patienten zusammen ;-)

Muriel
28.01.2014, 20:56
Naja, die Komedikatikn kennt der Patient ja im Normalfall: die kleine blaue, die große gelbe ;-)

Solara
28.01.2014, 20:59
ach weißt du, ein guter apotheker spielt gerne detektiv.
ob im labor oder in der offizin.

und der hno arzt weiß natürlich über alles bescheid?





ps: die kundendatei weiß oft mehr als alle ärzte des patienten zusammen ;-)

Ich rede nicht vom HNO, ich rede vom Patienten.

Der Hausarzt übrigens weiß noch viel mehr, der regelmäßig besuchte Facharzt anderer Richtung auch.

Brutus
28.01.2014, 21:00
Wenn das wirklich alles so ablaufen würde, wie kommen dann Kombinationen wie Sildenafil und Nitrospray oder Clopidogrel und Omeprazol zustande? ;-)

miss p
28.01.2014, 21:03
aber das ist dann doch die beraterische aufgabe des arztes, die ihr alle immer hervorhebt, dass er, wenn er viagra verschreibt, nach einer nitrateinnahme fragt?

der apotheker ist ja nicht dazu da, um die fehler des arztes auszubügeln..

EVT
28.01.2014, 21:04
Ich rede nicht vom HNO, ich rede vom Patienten.

Der Hausarzt übrigens weiß noch viel mehr, der regelmäßig besuchte Facharzt anderer Richtung auch.

dann gibt es ja solche probleme mit den wechselwirkungen (hoffentlich) nicht. aber wenn der patient in der apo seine erkrankungen und medikation nicht kennt, wird er sie beim neuen arzt auch nicht kennen.

Brutus
28.01.2014, 21:08
der apotheker ist ja nicht dazu da, um die fehler des arztes auszubügeln..
Aber genau das hast Du doch gerade gesagt... :-nix

Coxy-Baby
28.01.2014, 21:08
aber das ist dann doch die beraterische aufgabe des arztes, die ihr alle immer hervorhebt, dass er, wenn er viagra verschreibt, nach einer nitrateinnahme fragt?

der apotheker ist ja nicht dazu da, um die fehler des arztes auszubügeln..

Ähm ja, du machst also Rückrufe beim Arzt wegen Antiobiotika und bei Viagra+Nitro nicht? Sehr logisch.......

Solara
28.01.2014, 21:09
wenn der apotheker der meinung ist, dass es das falsche antibiotikum ist, wird er den arzt anrufen und ihm nahelegen, evtl über die verschreibung nachzudenken.
das ist im übrigen nicht selten und wird von den meisten ärzten gerne entgegengenommen.


aber das ist dann doch die beraterische aufgabe des arztes, die ihr alle immer hervorhebt, dass er, wenn er viagra verschreibt, nach einer nitrateinnahme fragt?

der apotheker ist ja nicht dazu da, um die fehler des arztes auszubügeln..

Ja, was denn nun?

miss p
28.01.2014, 21:12
natürlich. es geht darum, dass der arzt mist gebaut hat und es eigentlich nicht aufgabe eines apothekers ist, diese auszubügeln. ein guter arzt sollte seine patienten selber aufklären.
aber wenn es zu zwischenfällen kommt, ist der apotheker dran und nicht der arzt.

Coxy-Baby
28.01.2014, 21:21
...Ich hatte ja bis heute keine Ahnung welchen Gefahren Apotheker ausgesetzt sind....Wow dass sich da überhaupt noch wer findet der den Job macht...

miss p
28.01.2014, 21:27
einigen wir uns darauf, dass du dich um die herzen deiner patienten kümmerst und ich mich um meine aufgaben?

diese diskussion hier führt doch zu nichts.


ps: und rein rechtlich ist es genauso, wie ich es dargestellt habe.

epeline
28.01.2014, 21:32
also, der patient, der auf dem weg von der Arztpraxis zur Apotheke sich nicht merken kann, wie viele Pillen er am Tag schlucken soll, soll seine Laborparameter auswendig wissen? :-D

Brutus
28.01.2014, 21:49
natürlich. es geht darum, dass der arzt mist gebaut hat und es eigentlich nicht aufgabe eines apothekers ist, diese auszubügeln. ein guter arzt sollte seine patienten selber aufklären.
aber wenn es zu zwischenfällen kommt, ist der apotheker dran und nicht der arzt.
Das ist übrigens Unsinn! Wenn der Arzt z.B. eine falsche Dosierung verschreibt, und dem Apotheker dies auffallen müsste, dann sind beide dran! Das ist wohl der Fall vom letzten Jahr gewesen, wo das OLG Köln so entschieden hat. Dabei wurde einem Säugling statt 2*1 Tropfen Lanitop wohl 2*1 Tbl. Lanitop verschrieben und in der Apotheke wurde dieser Fehler nicht bemerkt. => Beide sind verurteilt worden! Und das ist m.W.n. der erste Fall, wo so entschieden wurde. Und da die Revision zum BGH ausdrücklich zugelassen wurde, dürfte da auch noch nicht das letzte Wort gesprochen sein...

Zum Thema Haftung:
Guckst Du hier! (http://books.google.de/books?id=Qm0d0UjBycoC&pg=PA179&lpg=PA179&dq=haftet+der+apotheker+f%C3%BCr+die+rezepte+des+a rztes&source=bl&ots=lTt604F88R&sig=m8HVt7cwQnYyO2tzAMUeSV5brig&hl=de&sa=X&ei=YiPoUteOJsfKtAa1vIGABA&ved=0CHkQ6AEwCQ#v=onepage&q=haftet%20der%20apotheker%20f%C3%BCr%20die%20reze pte%20des%20arztes&f=false)
Der Apotheker haftet bei fehlerhaftem Herausgeben (falsches Medikament / falsche Dosis und wenn er der Meinung ist, dass die Kombi zum Beispiel schadet, aber trotzdem das Medikament raus gibt).
Dann haftet er bei Beratertätigkeit bei Selbstmedikation, während bei rezeptpflichtigen Medikamenten der Arzt die Diagnose, Therapie und Patientengespräch übernimmt.
Bei rezeptpflichtigen Medikamenten ist die Verantwortung des Apothekers daher zurückgestellt!